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11.06.2025
13:33 Uhr

Deutschlands Justiz versagt erneut: IS-Hassprediger darf erst 2027 abgeschoben werden

Während die deutsche Bevölkerung täglich mit den Folgen einer gescheiterten Migrationspolitik konfrontiert wird, zeigt sich die Justiz einmal mehr von ihrer zahnlosen Seite. Der verurteilte IS-Terrorist Ahmad Abdulaziz A., besser bekannt als Abu Walaa, scheiterte zwar mit seiner Klage gegen die Ausweisung vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf – doch die eigentliche Skandalnachricht versteckt sich im Detail: Der Mann, der jahrelang junge Menschen für den Dschihad rekrutierte, darf noch bis 2027 auf Steuerzahlerkosten in deutschen Gefängnissen verweilen.

Ein Terrorist mit sieben Kindern als Schutzschild

Der 41-jährige Iraker, der sich selbst den Kampfnamen Abu Walaa gab, wurde 2017 als Deutschlandchef der Terrormiliz Islamischer Staat zu zehneinhalb Jahren Haft verurteilt. Seine perfide Masche: In der Hildesheimer Moschee des „Deutschsprachigen Islamkreises" indoktrinierte er systematisch junge Muslime mit seinem Hass auf die westliche Gesellschaft. Mindestens 400 Polizeibeamte waren nötig, um sein Netzwerk 2016 zu sprengen – ein Aufwand, der zeigt, welche Gefahr von diesem Mann ausging.

Besonders zynisch wirkt sein Versuch, sich mit seinen sieben Kindern vor der Abschiebung zu schützen. Das Gericht ließ sich davon glücklicherweise nicht beeindrucken und stellte klar: Die nationale Sicherheit wiege schwerer als die familiären Belange eines verurteilten Terroristen. Eine Entscheidung, die in Zeiten, in denen Familiennachzug oft wichtiger scheint als Sicherheitsinteressen, fast schon überrascht.

Die absurde Rücksichtnahme auf einen Massenmörder-Rekrutierer

Was folgt, ist ein Paradebeispiel deutscher Überregulierung: Statt den Mann umgehend in sein Heimatland abzuschieben, muss erst eine diplomatische Zusicherung eingeholt werden, dass ihm im Irak weder die Todesstrafe noch Folter drohen. Man stelle sich vor: Ein Mann, der Menschen für eine Organisation rekrutierte, die für unzählige Enthauptungen, Verbrennungen bei lebendigem Leib und systematische Versklavung verantwortlich ist, pocht nun auf seine Menschenrechte.

Das Gericht verhängte immerhin ein Nutzungsverbot für elektronische Kommunikationsmittel – als ob ein Handyverbot einen überzeugten Dschihadisten davon abhalten könnte, seine toxische Ideologie zu verbreiten. Diese naiven Auflagen zeigen, wie wenig unsere Justiz die Gefahr des islamistischen Terrors ernst nimmt.

Ein System, das Täter schützt statt Bürger

Der Fall Abu Walaa ist symptomatisch für ein System, das seine Prioritäten verloren hat. Während rechtschaffene Bürger für Bagatelldelikte drakonische Strafen fürchten müssen, genießen verurteilte Terroristen den vollen Schutz des Rechtsstaats. Die Begründung des Gerichts, es bestehe „kein glaubwürdiger und erkennbarer Abstand zum Islamischen Staat", ist dabei fast schon komisch – als ob man von einem überzeugten Dschihadisten eine Art Läuterung erwarten könnte.

Dr. Lars Wildhagen, Pressesprecher des Verwaltungsgerichts, sprach davon, die Auflagen sollten „einen Rückfall in die salafistisch islamische Szene erschweren". Diese Formulierung offenbart die ganze Hilflosigkeit unseres Systems: Man glaubt ernsthaft, mit bürokratischen Maßnahmen eine Ideologie bekämpfen zu können, die auf Hass und Gewalt basiert.

Die wahren Kosten der Kuscheljustiz

Bis 2027 wird Abu Walaa weiterhin den deutschen Steuerzahler belasten. Geschätzte Kosten von mindestens 150 Euro pro Tag für einen Häftling summieren sich über die Jahre auf eine sechsstellige Summe – Geld, das in Schulen, Kindergärten oder die innere Sicherheit investiert werden könnte. Stattdessen finanzieren wir die komfortable Unterbringung eines Mannes, der unsere Gesellschaft zerstören wollte.

Die Tatsache, dass Abu Walaa mit Kapuze und Fußfessel vor Gericht erschien, zeigt zwar, dass man die Gefährlichkeit des Mannes erkannt hat. Doch warum lässt man ihn dann noch Jahre in Deutschland verweilen? Die Antwort liegt in einer Politik, die mehr Angst vor internationaler Kritik hat als vor der Gefährdung der eigenen Bevölkerung.

Zeit für einen Paradigmenwechsel

Fälle wie dieser zeigen überdeutlich: Deutschland braucht dringend eine härtere Gangart gegen islamistische Gefährder. Wer nachweislich für eine Terrororganisation rekrutiert hat, sollte sein Aufenthaltsrecht verwirkt haben – ohne Wenn und Aber. Die endlosen juristischen Winkelzüge, mit denen sich Extremisten vor ihrer gerechten Strafe drücken können, sind ein Schlag ins Gesicht aller Opfer des islamistischen Terrors.

Es ist höchste Zeit, dass wir als Gesellschaft klare Kante zeigen. Die zunehmende Kriminalität in Deutschland, die täglichen Messerattacken und die wachsende Bedrohung durch islamistische Netzwerke sind direkte Folgen einer Fehlpolitik, die Täter hofiert und Opfer verhöhnt. Wir brauchen Politiker, die wieder für Deutschland regieren – nicht gegen die Interessen der eigenen Bevölkerung. Diese Meinung teilt nicht nur unsere Redaktion, sondern ein Großteil des deutschen Volkes, das sich nach Sicherheit und Ordnung sehnt.

Fazit: Der Fall Abu Walaa ist ein weiterer Beleg dafür, dass unser Rechtssystem dringend reformiert werden muss. Solange verurteilte Terroristen mehr Rechte genießen als ihre Opfer, solange wird das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter schwinden. In unsicheren Zeiten wie diesen wird die Absicherung des eigenen Vermögens immer wichtiger – physische Edelmetalle bieten hier eine krisensichere Alternative zu einem System, das seine Bürger im Stich lässt.

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