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24.07.2026
05:41 Uhr

Der Staat zieht die Vorhänge zu: Wie Berlin die Pressefreiheit still und heimlich demontiert

Der Staat zieht die Vorhänge zu: Wie Berlin die Pressefreiheit still und heimlich demontiert

Wer wissen will, was hinter den Kulissen der Macht wirklich geschieht, braucht Akteneinsicht. Genau diese Möglichkeit will die Bundesregierung offenbar mit einem chirurgischen Schnitt aus dem Gesetzbuch entfernen. Ein interner Vermerk aus dem Bundesinnenministerium, über den der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet, offenbart Pläne, die weit über das bereits Bekannte hinausgehen. Man reibt sich die Augen: Ausgerechnet ein Gesetz, das den Namen „Informationsfreiheit“ trägt, soll zum stumpfen Werkzeug werden.

Ein Wächter, der abgeschafft werden soll

Bislang gibt es eine Instanz, an die sich Bürger wenden können, wenn ihnen der Zugang zu staatlichen Informationen verwehrt wird: den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit. Er kontrolliert, ob die Behörden das Gesetz überhaupt korrekt anwenden. Ein Wachhund gegen die Willkür des Apparats. Genau diesen Wachhund will das Ministerium offenbar von der Kette nehmen – und zwar dauerhaft. Paragraph 12 des Gesetzes könnte gestrichen, das zuständige Referat aufgelöst werden. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um sich zu fragen, warum ein Staat, der nichts zu verbergen hat, seinen eigenen Kontrolleur beseitigen möchte.

Journalisten und Abgeordnete außen vor

Besonders pikant: Ausgerechnet jene Berufsgruppen, deren ganze Existenz auf der Aufdeckung von Missständen beruht, sollen künftig durch die Hintertür ausgeschlossen werden. Journalisten will man auf das Presserecht verweisen, Abgeordnete auf ihr parlamentarisches Fragerecht. Klingt harmlos? Ist es nicht. Denn während das Informationsfreiheitsgesetz einen echten Anspruch auf die Einsicht in Akten, Vermerke und Originaldokumente verschafft, verpflichten Presse- und Fragerecht die Behörden lediglich dazu, Fragen zu beantworten – und zwar so, wie es der Behörde beliebt.

Wer nur noch die geglättete Antwort der Behörde bekommt, aber niemals die Originalunterlagen prüfen darf, der recherchiert nicht mehr – der wird abgespeist.

Man stelle sich vor: Zahllose journalistische Enthüllungen der vergangenen Jahre, die Skandale und Vertuschungen ans Tageslicht brachten, wären ohne diesen Zugang schlicht unmöglich gewesen. Genau darin liegt der wahre Kern dieser Reform.

Der „Strohmann“ und die vorgeschobenen Argumente

Auch die Plattform „Frag den Staat“, die seit 2011 über 130.000 Menschen bei ihren Anfragen unterstützt hat, wird im internen Papier verdächtigt – als möglicher „Strohmann“ diffamiert. Eine Identifizierungspflicht für Antragsteller steht im Raum. Und dann kommt das übliche Repertoire an Schreckgespenstern: KI-gesteuerte Massenanfragen, ausländische Akteure, hybride Bedrohungslagen. Doch die nüchternen Zahlen entlarven diese Dramaturgie als das, was sie ist – ein Vorwand. Von rund 19.000 Anträgen im Jahr 2025 galten gerade einmal etwa zwei Prozent als besonders umfangreich. Von einer erdrückenden Behördenlast keine Spur.

Gesetzgebung im Dunkeln

Besonders alarmierend ist der Plan, laufende Gesetzgebungsverfahren pauschal von der Auskunftspflicht auszunehmen. Damit ließe sich künftig nicht mehr nachvollziehen, welche Lobbygruppen an welchem Paragraphen mitgeschrieben haben. Erst wenn das Gesetz längst beschlossen und die Tinte trocken ist, dürfte der Bürger vielleicht einen Blick hinter die Kulissen werfen. Kontrolle wäre dann wertlos – ein Blick auf das verbrannte Haus, nachdem die Feuerwehr längst abgezogen ist.

Widerstand aus den eigenen Reihen

Immerhin regt sich Protest. Der Bundesbeauftragte selbst reagierte mit deutlicher Irritation und warnte, ein Wegfall seiner Aufgabe könnte sogar zu mehr Verwaltungsaufwand führen, weil Streitfälle dann vor den Verwaltungsgerichten landen dürften. Er fordert das Gegenteil dessen, was das Ministerium plant: ein echtes Transparenzgesetz und die Verankerung der Informationsfreiheit im Grundgesetz. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Sebastian Fiedler, distanzierte sich – die Vorschläge seien mit der Fraktion nicht abgestimmt und schlicht nicht akzeptabel. Das Innenministerium unter Alexander Dobrindt hingegen mochte die Existenz des Vermerks nicht bestreiten, äußerte sich zu den brisanten Details aber lieber gar nicht.

Ein Muster, das sich verfestigt

Dieser Vorgang ist kein Einzelfall, sondern fügt sich in ein Bild ein, das viele Bürger mit wachsendem Unbehagen betrachten. Ein Staat, der Meldestellen zur Denunziation etabliert, der über die Zuverlässigkeit von Journalisten befindet und nun auch noch die letzten Fenster zur Aktenlage vernagelt, verabschiedet sich Schritt für Schritt von jenem Transparenzversprechen, das eine freie Gesellschaft ausmacht. Es ist bezeichnend, dass eine Große Koalition, die sich stets „Verantwortung für Deutschland“ auf die Fahnen schreibt, offenbar vor allem Verantwortung dafür übernimmt, dass der Bürger möglichst wenig erfährt.

Die Frage bleibt: Was gibt es in den Amtsstuben zu verbergen, das solch drastische Maßnahmen rechtfertigen soll? Ein Staat, der nichts zu verheimlichen hat, öffnet seine Aktenschränke – er verriegelt sie nicht. Genau deshalb sollte jeder aufmerksame Beobachter dieser Entwicklung mit Argwohn begegnen. Denn wo die Transparenz stirbt, gedeiht die Willkür.

In unsicheren Zeiten zählt, was greifbar bleibt

Wenn das Vertrauen in staatliche Institutionen und ihre Offenheit erodiert, wächst der Wunsch nach Werten, die sich nicht per Verwaltungsvermerk verschleiern lassen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrhunderte hinweg bewiesen, dass sie unabhängig von politischen Launen und behördlicher Intransparenz Bestand haben. Sie sind greifbar, kontrollierbar und lassen sich von keinem Ministerium wegschwärzen. Als solide Beimischung zu einem breit gestreuten Vermögensportfolio können sie ein Fundament der Sicherheit bilden – gerade in Zeiten, in denen das Vertrauen in staatliche Redlichkeit auf die Probe gestellt wird.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die Meinung unserer Redaktion und die uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt weder eine Rechts- noch eine Steuer- oder Anlageberatung dar. Für Entscheidungen im Zusammenhang mit Kapitalanlagen ist jeder Leser selbst verantwortlich und angehalten, eigenständig zu recherchieren oder fachkundigen Rat einzuholen.

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