
Der Satiriker, der keine Satire verträgt: Böhmermann lässt Parodie-Account auf X sperren
Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, wenn ausgerechnet jener Mann, der seine gesamte Karriere auf Satire, Provokation und die Grenzen des Sagbaren aufgebaut hat, juristisch gegen einen Parodie-Account vorgeht – und damit Erfolg hat. Jan Böhmermann, der ZDF-Moderator, der einst mit einem Schmähgedicht über den türkischen Präsidenten Erdoğan eine internationale Staatsaffäre auslöste, scheint bei Satire über die eigene Person deutlich weniger Humor zu beweisen.
Das Landgericht Köln gibt Böhmermann Recht
Das Landgericht Köln hat per einstweiliger Verfügung die Plattform X angewiesen, ein Profil mit dem Namen „Jan Boehmermann (Parody) ZDF Neo Royale" zu sperren und dessen weitere Verbreitung zu untersagen. Der Account, der als Parodie gekennzeichnet war und ein Profilbild des Moderators verwendete, sei nach Auffassung des Gerichts keine erkennbare satirische Auseinandersetzung mit der Person oder dem Werk Böhmermanns gewesen. Bereits Anfang Februar verschwand das Profil ohne Vorwarnung von der Plattform.
Der anonyme Betreiber des Accounts zeigte sich gegenüber der Berliner Zeitung überrascht. Er habe nicht gewusst, dass Böhmermann persönlich hinter der Sperrung stecke. „Dass Jan Böhmermann dahintersteckt, war mir überhaupt nicht bewusst", so der Nutzer. Erst über die Presseberichterstattung habe er von der juristischen Offensive des Satirikers erfahren. Mehrfache Einsprüche gegen die Sperrung seien erfolglos geblieben.
Satire für mich, aber nicht für dich?
Man muss sich diese Konstellation auf der Zunge zergehen lassen: Ein Mann, der im öffentlich-rechtlichen Fernsehen – finanziert durch Zwangsgebühren des deutschen Bürgers – Woche für Woche Politiker, Unternehmer und Privatpersonen durch den satirischen Fleischwolf dreht, duldet offenbar keinerlei Gegensatire. Der Account hatte teils mehrfach täglich Beiträge veröffentlicht, die in Tonfall und Aufmachung den Eindruck erweckten, vom ZDF-Moderator selbst zu stammen. Besonders in der mobilen Ansicht von X sei der Zusatz „Parody" nicht auf den ersten Blick erkennbar gewesen.
Inhaltlich griff das Profil aktuelle Ereignisse auf und kommentierte sie in einer Weise, die viele Nutzer offenbar für authentisch hielten. In den Kommentarspalten wurde Böhmermann vielfach direkt adressiert oder beschimpft. Der Account war bis Herbst 2025 privat gewesen und zählte damals rund 2000 Follower. Nach der Umstellung auf einen öffentlichen Satire-Account wuchs die Gefolgschaft auf über 6000 Menschen an – ein Umstand, der dem echten Böhmermann offensichtlich missfiel.
Die juristische Dimension: Plattformhaftung im Visier
Vertreten wird Böhmermann von der Kanzlei Jun. Nach Angaben seiner Anwälte sei X mehrfach zur Löschung des Profils aufgefordert worden. Die Beiträge des Accounts hätten wiederholt darauf abgezielt, Hass gegen Böhmermann zu schüren und ihn in ein politisch umstrittenes Umfeld zu rücken. Böhmermann selbst betone, es gehe ihm nicht primär um den anonymen Betreiber, sondern um eine grundsätzliche Frage der Rechtsdurchsetzung gegenüber großen Plattformen. Auch internationale Konzerne müssten sich an deutsches und europäisches Recht halten.
Im Kern zielt der Rechtsstreit auf das sogenannte Providerprivileg, auf das sich Plattformen häufig berufen, um nicht für Inhalte Dritter verantwortlich gemacht zu werden. Böhmermanns Anwälte wollen klären lassen, inwieweit X für die Verbreitung und mögliche Monetarisierung solcher Inhalte haftet. Das Unternehmen hat nun die Möglichkeit, gegen die Entscheidung vorzugehen. Eine Stellungnahme von X lag zunächst nicht vor.
Doppelmoral mit Rundfunkgebühren-Siegel
Was bleibt, ist ein schaler Beigeschmack. Böhmermann, der sich gerne als Verteidiger der Meinungsfreiheit und der Kunstfreiheit inszeniert, zeigt mit diesem Vorgehen ein bemerkenswertes Maß an Dünnhäutigkeit. Wer selbst seit Jahren davon lebt, andere Menschen satirisch zu überzeichnen, zu karikieren und bisweilen an den Rand der Beleidigung zu treiben, sollte eigentlich wissen, dass Satire keine Einbahnstraße ist.
Natürlich hat jeder Mensch das Recht, sich gegen Identitätsdiebstahl und Rufschädigung zu wehren. Daran besteht kein Zweifel. Doch die Frage, ob ein als „Parodie" gekennzeichneter Account tatsächlich eine derart schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, dass ein Gericht einschreiten muss, dürfte in der öffentlichen Debatte noch für reichlich Gesprächsstoff sorgen. In einer Zeit, in der die Meinungsfreiheit im digitalen Raum ohnehin unter zunehmendem Druck steht – man denke nur an das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz und den Digital Services Act der EU –, sendet dieses Urteil ein fragwürdiges Signal.
Es ist bezeichnend für den Zustand unserer Gesellschaft, dass ausgerechnet jene, die am lautesten nach Toleranz und Offenheit rufen, am empfindlichsten reagieren, wenn der Spieß einmal umgedreht wird. Böhmermann mag juristisch gewonnen haben. Moralisch steht er nach diesem Vorgang allerdings mit leeren Händen da.
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