
Der große Lauschangriff: Wie Dobrindt das Wohnzimmer der Bürger zum Ermittlungsgebiet erklären will
Es ist ein Vorhaben, das jedem Bürger dieses Landes einen kalten Schauer über den Rücken jagen sollte. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will dem Verfassungsschutz künftig gestatten, heimlich in Privatwohnungen einzudringen, um dort Wanzen zu verstecken und Kameras zu installieren. Ausgerechnet in jener Zeit, in der halb Deutschland vor dem Fernseher der Fußballweltmeisterschaft entgegenfieberte, legte der Minister seinen brisanten „Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts“ vor. Wer glaubt, dies sei ein Zufall, dürfte auch an den Weihnachtsmann glauben.
Vier Wände, die keinen Schutz mehr bieten
Man liest den entscheidenden Passus und traut seinen Augen kaum. In Paragraf 27 heißt es, das Bundesamt für Verfassungsschutz dürfe „ohne Wissen der betroffenen Person mit technischen Mitteln personenbezogene Daten aus einer Wohnung erheben und aufzeichnen“. Zwar folgen Einschränkungen, die brav der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nachempfunden wurden – eine „dringende Gefahr für besonders gewichtige Rechtsgüter“ müsse vorliegen. Doch wer die Geschichte kennt, weiß: Gummiparagrafen dieser Art lassen sich dehnen, bis sie reißen.
Besonders pikant wird es in Paragraf 16. Dort wird ausdrücklich festgehalten, dass Beamte des Inlandsgeheimdienstes zu diesem Zweck heimlich in Wohnungen eindringen dürfen sollen. Dass diese Regelung im Referentenentwurf in eckige Klammern gesetzt wurde, deutet darauf hin, dass sie selbst innerhalb des Apparats noch umstritten sein dürfte.
Der Smart Speaker als Spitzel im eigenen Regal
In der Begründung des Entwurfs offenbart sich das ganze Ausmaß. Es sei „gleichermaßen eröffnet“, so heißt es dort, eigene Sensorik des Amtes einzubringen wie auch die bereits vorhandene Technik des Wohnungsinhabers zu nutzen – „etwa einen Smart Speaker“. Man lasse sich das auf der Zunge zergehen: Der digitale Assistent, den viele arglos im Wohnzimmer aufgestellt haben, könnte künftig zum Ohr des Staates werden. Und mit „eigener Sensorik“ sind eben nicht nur Wanzen gemeint, sondern auch Kameras. Heimliche Bildaufnahmen in den eigenen vier Wänden – willkommen in der schönen neuen Welt.
„Der geheime Zutritt zu Wohnungen, um dort Verwanzungen vorzunehmen, das ist aus meiner Sicht ein deutliches Überschreiten der Grenze.“ – Hans-Georg Maaßen
Wenn der einstige Chef vor seiner eigenen Behörde warnt
Die schärfste Kritik kommt ausgerechnet von einem Mann, der die Behörde einst selbst leitete – und der heute pikanterweise von ihr beobachtet wird. Hans-Georg Maaßen, promovierter Jurist und ehemaliger Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, hält Dobrindts Pläne für hochgefährlich. Nach geltender Rechtslage, so erklärte er, sei es dem Amt lediglich unter engen Voraussetzungen erlaubt, Gespräche in Privatwohnungen abzuhören – entweder mit Zustimmung des Inhabers oder von außen, etwa mittels Richtmikrofon. Ein heimliches Eindringen sei bislang niemals gedeckt gewesen.
Das heimliche Betreten von Wohnräumen sei, so betont Maaßen, ein derart massiver Eingriff in die Grundrechte, dass dafür zwingend eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage nötig wäre. Genau diese will Dobrindt nun schaffen. In Bayern existiere sie für den Landesverfassungsschutz bereits, und der frühere Innenminister Horst Seehofer habe einen ähnlichen Vorstoß schon 2019 unternommen – damals allerdings am Widerstand des Koalitionspartners SPD gescheitert.
Die bittere Ironie der Geschichte
Man erinnere sich: Es waren einst die Linken, die bei der Verwanzung der Wohnung des Atomwissenschaftlers Klaus Traube im Jahr 1975 lautstark aufbegehrten und den Verfassungsschutz an den Pranger stellten. Dieselben politischen Kräfte, die damals die Bürgerrechte hochhielten, berufen sich heute auf ebenjene Behörde, wenn es gegen die politische Opposition geht. Die Zeiten ändern sich – und mit ihnen offenbar die Prinzipien.
Es ist eine bedenkliche Entwicklung, die viele Bürger mit wachsender Sorge betrachten. Wer entscheidet künftig, wer als „Gefahr“ gilt und in wessen Schlafzimmer die Kamera hängt? Die Grenze zwischen dem Schutz der Verfassung und dem Schutz der jeweils Regierenden ist gefährlich schmal geworden. Und die berechtigte Frage, wie ein solcher Apparat wohl aussähe, sollte sich der politische Wind einmal drehen, dürfte manchem Befürworter dieses Gesetzes noch schlaflose Nächte bereiten.
Ein Land, das seine Bürger überwacht statt schützt
Während die Kriminalität auf den Straßen Rekordhöhen erreicht und Messerangriffe zum trostlosen Alltag gehören, richtet der Staat sein Fernglas nicht etwa nach außen, sondern nach innen – in die Wohnzimmer der eigenen, rechtschaffenen Bürger. Das ist kein Beitrag zur Sicherheit, sondern ein Schritt in Richtung eines Überwachungsstaates, den viele in diesem Land nach 1989 endgültig überwunden glaubten. Deutschland braucht keine neuen Wanzen in privaten Wohnungen. Es braucht eine Politik, die wieder für die Menschen regiert statt gegen sie.
Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und stellt keine Rechtsberatung dar. Für die rechtliche Bewertung des genannten Gesetzentwurfs empfehlen wir, sich an qualifizierte juristische Fachkräfte zu wenden und selbst die veröffentlichten Quellen einzusehen.
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