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20.10.2026
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Datums-Panne bei Klingbeil: Tabaksteuer-Hammer gilt plötzlich sofort!

Ein falscher Satz im Bundesgesetzblatt, und schon ist Deutschlands Tabakbranche im Ausnahmezustand. Eigentlich sollte die Erhöhung der Tabaksteuer erst ab dem 1. Januar 2027 schrittweise greifen. Wegen eines Fehlers im Bundesfinanzministerium von Lars Klingbeil (SPD) steht im veröffentlichten Gesetz aber, dass sie schon ab diesem Mittwoch, dem 21. Oktober, gilt.

Ein Satz mit gewaltigen Folgen

Am Dienstag erschien der Gesetzestext im Bundesgesetzblatt. Das geplante Startdatum zum Jahreswechsel fehlt darin. Stattdessen heißt es dort, das Gesetz trete „am Tag nach der VerkĂŒndung in Kraft“. Gemeint ist also der Mittwoch.

Nach Angaben der Tabakindustrie wĂ€re der Schaden damit noch grĂ¶ĂŸer als gedacht. Sofort gelten wĂŒrden nĂ€mlich die HöchstsĂ€tze, die eigentlich erst fĂŒr 2030 geplant sind. Aus einem Fahrplan ĂŒber vier Jahre wĂŒrde so ĂŒber Nacht eine Vollbremsung.

Dabei kennt das Ministerium das Verfahren. Bei der letzten Novelle des Tabaksteuergesetzes erschien der Text Medienberichten zufolge im August 2021, und dort stand ausdrĂŒcklich der 1. Januar 2022 als Starttermin. Diesmal hat offenbar niemand auf diese Zeile geachtet.

Drohender Produktionsstopp in den Fabriken

FĂŒr die Hersteller ist das ein echtes Problem. Die Steuerzeichen fĂŒr die neuen SĂ€tze gibt es noch gar nicht. Ohne diese Banderolen dĂŒrfen keine neuen Zigaretten an den Handel geliefert werden. Maximilian van Ackeren vom Verband der deutschen Rauchtabakindustrie (VdR) sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Unternehmen mĂŒssten deshalb eigentlich sofort aufhören zu produzieren.

SpÀter zeigte er sich laut dpa erleichtert, dass es dazu wohl nicht kommt. Seine Kritik blieb trotzdem scharf:

„Es ist erstaunlich, dass so ein hanebĂŒchener Fehler einem Bundesministerium passiert – ein Ministerium schreibt ein Gesetz, und am nĂ€chsten Tag heißt es, ‚huch, das war ja ganz anders gemeint!‘ Das ist Dilettantismus, der mich fassungslos macht.“

Auch Jan MĂŒcke vom Bundesverband der Tabakwirtschaft und neuartiger Erzeugnisse (BVTE) ĂŒbte Medienberichten zufolge harte Kritik. Der Fehler beweise, dass das Gesetz handwerklich schlecht gemacht sei.

Ministerium spricht von „technischem Fehler“

Das Finanzministerium gab den Fehler gegenĂŒber der dpa zu. Die höheren SteuersĂ€tze sollten weiterhin erst ab dem 1. Januar 2027 gelten. Beim Datum des Inkrafttretens sei ein technischer Fehler passiert. Eine Berichtigung sei bereits auf den Weg gebracht und die Generalzolldirektion, die die Steuer verwaltet, informiert.

Die Hersteller dĂŒrften trotz des fehlerhaften Textes weiter ausliefern, heißt es aus dem Ministerium. Ware, die schon im Handel liegt, könne ohnehin weiter verkauft werden. MerkwĂŒrdig ist das trotzdem: Die Fabriken produzieren weiter, obwohl der veröffentlichte Gesetzestext das eigentlich nicht erlaubt. Rechtssicherheit sieht anders aus.

Bis 2030 rund vier Euro mehr pro Schachtel

Inhaltlich geht es um viel Geld. Der Bundestag hatte die Reform erst am vergangenen Donnerstag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Zwischen 2027 und 2030 soll die Steuer in mehreren Stufen steigen. Eine Schachtel mit 20 Zigaretten könnte dann rund vier Euro mehr kosten und bei 11,78 Euro liegen. FĂŒr 2030 rechnet die Bundesregierung mit zusĂ€tzlichen Einnahmen von etwa 4,46 Milliarden Euro.

Betroffen sind Millionen Menschen. Laut Mikrozensus 2025 rauchen 19 Prozent der Menschen ab 15 Jahren, 14 Prozent davon regelmĂ€ĂŸig.

Aus Sicht unserer Redaktion zeigt der Vorfall ein Muster. Wenn der Staat Geld einnehmen will, geht es schnell. Bei der Sorgfalt hapert es dagegen. Viele BĂŒrger fragen sich zu Recht, warum eine Koalition, die Hunderte Milliarden an neuen Schulden aufnimmt, nicht einmal ein Startdatum fehlerfrei ins Gesetzblatt bekommt.

Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt die Meinung unserer Redaktion und die Informationen wieder, die uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung vorlagen. Bei konkreten steuerlichen oder rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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