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Kettner Edelmetalle
10.07.2026
16:19 Uhr

Das große Entlastungsmärchen: Wie Merz und Klingbeil den Bürgern das Geld aus der Tasche ziehen – und es „Fairness“ nennen

Es ist ein Trick, so alt wie die Politik selbst: Man verspricht dem Volk Wohltaten, während man ihm mit der anderen Hand längst tiefer in die Tasche greift. Die sogenannte Steuerreform der Großen Koalition unter Friedrich Merz (CDU) und seinem Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) entpuppt sich bei näherem Hinsehen als das, was sie in Wahrheit ist: eine Mogelpackung, verkauft mit den warmen Worten von „mehr Fairness“ und garniert mit dem Versprechen, „95 Prozent der Steuerzahler um mehrere Hundert Euro im Jahr“ zu entlasten.

Doch die Zahlen erzählen eine andere Geschichte. Berechnungen des Finanzwissenschaftlers Frank Hechtner von der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, veröffentlicht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, offenbaren das ganze Ausmaß dieser politischen Nebelkerze. Wer die steigenden Sozialabgaben mit einrechnet – und das muss man, denn der Bürger zahlt sie am Monatsende bekanntlich mit –, für den bleibt von der angeblichen Entlastung kaum etwas übrig. Im Gegenteil.

Neun Euro weniger – und das nennt sich Entlastung?

Nehmen wir den kinderlosen Single mit 3.000 Euro Bruttogehalt im Monat. Ein ganz normaler Arbeitnehmer, wie es ihn millionenfach in diesem Land gibt. Nach den Plänen der Regierung soll er 2028 unter dem Strich neun Euro weniger im Monat zur Verfügung haben. Klingbeil sprach von Entlastung. Die Realität ist Belastung. Man muss sich diese Chuzpe einmal auf der Zunge zergehen lassen.

Und es wird schlimmer, je mehr jemand leistet. Ein kinderloser Alleinstehender mit 6.000 Euro brutto verliert nach Hechtners Rechnung 242 Euro im Jahr. Bei 6.500 Euro klettert das Minus bereits auf 639 Euro, bei 9.000 Euro sind es satte 904 Euro. Und dabei ist der schleichende Kaufkraftverlust durch die Inflation noch gar nicht berücksichtigt. Real fällt das verfügbare Einkommen also noch magerer aus.

Die Doppelverdiener als die eigentlichen Melkkühe

Besonders entlarvend wird das Ganze bei jenen, die man in Sonntagsreden gerne als „Leistungsträger“ bezeichnet. Für ein Paar mit zwei Kindern und jeweils 5.000 Euro Bruttomonatsgehalt stellt das Finanzministerium für 2028 eine Steuerentlastung von 678 Euro in Aussicht. Klingt großzügig. Nach Abzug der höheren Sozialbeiträge bleiben davon jedoch ganze 148 Euro übrig.

Und wer mehr verdient, wird regelrecht bestraft: Verdienen beide Partner jeweils 7.000 Euro brutto, sinkt das gemeinsame Netto sogar um 1.045 Euro im Jahr. Familien und Alleinerziehende schneiden dank der Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag geringfügig besser ab – ein Alleinerziehender mit einem Kind käme nominal auf ganze zwei Euro mehr im Monat. Zwei Euro. Man weiß nicht, ob man lachen oder weinen soll.

Der Trick mit den Bemessungsgrenzen

Wie funktioniert dieser fiskalische Taschenspielertrick nun im Detail? Die Antwort liegt in den Beitragsbemessungsgrenzen. Anfang 2027 sollen diese kräftig angehoben werden – in der Krankenversicherung um 300 Euro monatlich, in der Pflegeversicherung sogar um satte 937,50 Euro. Für Arbeitnehmer mit mindestens 6.750 Euro brutto bedeutet das schlicht: Auf einen deutlich größeren Teil ihres Gehalts werden künftig Sozialabgaben fällig.

„Also faktisch bleibt wenig bis gar nichts übrig. Bei mittleren und hohen Einkommen gibt es definitiv eine deutliche Mehrbelastung“, urteilt der Finanzwissenschaftler Hechtner. Die Aussichten seien „sehr düster“.

Auch das Institut der deutschen Wirtschaft kommt zu einem vernichtenden Urteil. Die Ökonomen Martin Beznoska und Tobias Hentze weisen darauf hin, dass die Steuertarife nicht vollständig an die erwartete Inflation angepasst würden, sodass 2028 reale Steuererhöhungen drohten. Elf Jahre lang habe die Politik den Ausgleich der kalten Progression stets vorgenommen – die aktuellen Pläne seien ein „Bruch mit der bisherigen Praxis“.

Und dann kommt noch die Kapitalrente obendrauf

Als wäre das nicht genug, lauert am Horizont bereits die nächste Belastung. Ab 2028 soll ein zusätzlicher Beitrag von zunächst 0,5 Prozent des Bruttolohns zum Aufbau einer Kapitalrente erhoben werden – später schrittweise bis auf zwei Prozent ansteigend. Gleichzeitig soll der reguläre Rentenbeitragssatz von 18,6 auf 19,9 Prozent klettern. In Hechtners Berechnungen ist dieser Zuschlag noch gar nicht einmal enthalten. Man ahnt: Die Bilanz dürfte in Wahrheit noch düsterer ausfallen.

Ein Kanzler der leeren Versprechen

Erinnern wir uns: Friedrich Merz zog mit dem Versprechen in den Wahlkampf, keine neuen Schulden zu machen. Kaum im Amt, wurde ein 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen aufgelegt und die Klimaneutralität bis 2045 im Grundgesetz verankert – Lasten, die kommende Generationen über Steuern und Abgaben abzustottern haben. Und nun das nächste Kapitel: eine „Entlastung“, die keine ist. Was für ein Politikverständnis ist das eigentlich, das den Menschen das Geld aus der Tasche zieht und ihnen dabei mit salbungsvollen Worten einreden will, man würde sie entlasten?

Der fleißige Arbeitnehmer, das Rückgrat dieser Nation, wird einmal mehr zur Kasse gebeten. Wer arbeitet, wer Familie und Leistung als Werte hochhält, der wird bestraft. Das ist kein Versehen, das ist Methode. Und es ist genau jene Politik, die das Vertrauen der Bürger in ihren Staat systematisch zerrüttet.

Was bleibt dem Bürger noch?

Wenn der Staat den Bürger auf diese Weise Jahr für Jahr schröpft, wenn Inflation und Abgabenlast die Ersparnisse aufzehren, stellt sich für jeden verantwortungsbewussten Menschen die Frage nach dem Werterhalt seines mühsam erarbeiteten Vermögens. Papiergeld verliert an Kaufkraft, während der Staat weiter Schulden auftürmt. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrtausende hinweg als verlässlicher Anker in stürmischen Zeiten bewährt – als Vermögensschutz, den kein Finanzminister durch die Anhebung einer Bemessungsgrenze entwerten kann. Als sinnvolle Beimischung zu einem breit gestreuten, soliden Vermögen können sie ein Bollwerk gegen die staatliche Enteignung durch die Hintertür sein.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion wieder und beruht auf den uns vorliegenden Informationen. Wir betreiben ausdrücklich keine Steuer- und keine Rechtsberatung. Die dargestellten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Sachverhalte ersetzen nicht die individuelle Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Jeder Leser ist angehalten, eigenständig zu recherchieren und sich fachkundigen Rat einzuholen. Ebenso stellt dieser Beitrag keine Anlageberatung dar. Jede Anlageentscheidung liegt in der eigenen Verantwortung des Lesers.

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