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16.03.2026
21:35 Uhr

CDU-Mann soll höchstes Verwaltungsgericht führen: Graßhof als neuer Präsident im Gespräch

CDU-Mann soll höchstes Verwaltungsgericht führen: Graßhof als neuer Präsident im Gespräch

Eine Personalie, die in der deutschen Justizlandschaft für Aufsehen sorgt: Malte Graßhof, derzeit Präsident des baden-württembergischen Verfassungsgerichtshofs und des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs, soll offenbar an die Spitze des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig berufen werden. Was auf den ersten Blick wie eine routinemäßige Nachbesetzung wirkt, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als eine bemerkenswerte Weichenstellung – mit durchaus politischer Dimension.

Parteiübergreifender Konsens – oder stille Absprache?

Wie die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf mehrere mit dem Vorgang vertraute Personen berichtet, werde die Personalie parteiübergreifend von Rechtspolitikern aus Bund und Ländern unterstützt. Der Richterwahlausschuss solle Graßhof im Juni als neuen Richter vorschlagen, kurz nachdem der bisherige Gerichtspräsident Andreas Korbmacher in den Ruhestand tritt. Anschließend müsste ein Kabinettsbeschluss der Bundesregierung unter Friedrich Merz erfolgen, um die Ernennung zu besiegeln.

Dass ein CDU-Mitglied für diesen Posten vorgesehen ist, dürfte in der aktuellen politischen Konstellation der Großen Koalition kaum überraschen. Graßhof gehört der CDU an – sein familiärer Hintergrund ist jedoch durchaus pikant: Seine Mutter, Karin Graßhof, war von 1986 bis 1998 auf Vorschlag der SPD Bundesverfassungsrichterin. Eine Juristendynastie, die beide Seiten des politischen Spektrums bedient hat. Man könnte fast meinen, die Familie Graßhof sei ein Mikrokosmos der Großen Koalition selbst.

Ein Richter mit klaren Positionen

Graßhof ist kein unbeschriebenes Blatt. Der gebürtige Rheinländer leitet seit knapp drei Jahren den Mannheimer Verwaltungsgerichtshof und übt seine Tätigkeit am Landesverfassungsgericht in Stuttgart nebenamtlich aus. Bemerkenswert sind seine öffentlichen Äußerungen zur Rolle der Justiz. In seiner Antrittsrede als Präsident des Verfassungsgerichtshofs im Jahr 2018 wandte er sich entschieden gegen die Bezeichnung der Justiz als „stille Gewalt". Vielmehr müsse sie sich als „Pauke im Hintergrund" gelegentlich Gehör verschaffen. Ein Bild, das aufhorchen lässt – und das in Zeiten, in denen die Gewaltenteilung zunehmend unter Druck gerät, durchaus als programmatische Ansage verstanden werden darf.

Noch aufschlussreicher sind seine Äußerungen in der „Stuttgarter Zeitung" aus dem vergangenen Jahr. Dort warb Graßhof für ein Verfassungsgericht, das „im Grundsatz politisch ausgewogen besetzt" sei. Wer nicht kompromissbereit sei, wer eine eigene Agenda verfolge, sei als Verfassungsrichter ungeeignet. Schöne Worte. Doch die Frage drängt sich auf: Gilt dieser Maßstab auch für die Besetzung des Bundesverwaltungsgerichts? Oder ist die vermeintliche Überparteilichkeit am Ende doch nur eine elegant verpackte Machtverteilung zwischen den Koalitionspartnern?

Verdienste in der Asylkrise

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) hob bei Graßhofs Ernennung zum Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs hervor, dieser habe sich unter anderem bei der Etablierung der elektronischen Gerichtsakte und während der „Asylklagewelle" Verdienste erworben. Letzteres ist ein Punkt, der in der aktuellen Debatte um Migration und Rechtsstaatlichkeit besonderes Gewicht hat. Die deutschen Verwaltungsgerichte ächzen seit Jahren unter der Last hunderttausender Asylverfahren – ein direktes Ergebnis einer verfehlten Migrationspolitik, die das Justizsystem an seine Belastungsgrenze gebracht hat und weiterhin bringt.

Dass ein Mann, der diese Krise aus nächster Nähe erlebt und bewältigt hat, nun an die Spitze des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts rücken soll, könnte als Signal verstanden werden. Die Frage ist nur: Wird er dort die nötige Härte zeigen, um den Rechtsstaat konsequent durchzusetzen? Oder wird auch er sich dem politischen Zeitgeist beugen, der allzu oft Nachsicht walten lässt, wo Konsequenz geboten wäre?

Die Justiz als Spiegel der Politik

Die Besetzung von Spitzenpositionen in der deutschen Justiz ist seit jeher ein politisches Geschäft. Das ist kein Geheimnis, und es wäre naiv, etwas anderes zu behaupten. Der Richterwahlausschuss, in dem Bundestagsabgeordnete und Landesminister sitzen, ist per Definition ein politisches Gremium. Umso wichtiger wäre es, dass die Kandidaten nicht nur fachlich exzellent, sondern auch charakterlich unabhängig genug sind, um sich von parteipolitischen Erwägungen freizumachen.

Ob Malte Graßhof dieser Anspruch gelingt, wird sich zeigen. Seine bisherige Laufbahn deutet zumindest darauf hin, dass er kein bloßer Parteisoldat ist. Doch in einer Zeit, in der das Vertrauen der Bürger in staatliche Institutionen rapide schwindet – nicht zuletzt aufgrund einer Politik, die über Jahre hinweg die Sorgen der Menschen ignoriert hat –, reichen gute Absichten allein nicht aus. Das Bundesverwaltungsgericht braucht einen Präsidenten, der den Rechtsstaat nicht nur verwaltet, sondern verteidigt. Mit Nachdruck. Wie eine Pauke eben.

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