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Kettner Edelmetalle
06.03.2026
14:15 Uhr

Bundeswehr darf künftig Drohnen im Inland abschießen – Bundesrat gibt grünes Licht

Es klingt fast absurd, doch es war bislang bittere Realität: Die Bundeswehr – immerhin die Streitkräfte der viertgrößten Volkswirtschaft der Welt – durfte im eigenen Land keine Drohnen bekämpfen. Selbst wenn unbemannte Flugkörper über kritischer Infrastruktur kreisten, Kraftwerke ausspähten oder Militäreinrichtungen überflogen, waren unseren Soldaten die Hände gebunden. Ein Zustand, der in Zeiten hybrider Kriegsführung und wachsender Bedrohungslagen an Fahrlässigkeit grenzte.

Eine Reform, die längst überfällig war

Nun hat der Bundesrat die Reform des Luftsicherheitsgesetzes passieren lassen. Damit wird die Drohnenabwehr durch die Bundeswehr im Inland erstmals auf eine solide rechtliche Grundlage gestellt. Man fragt sich unwillkürlich: Warum erst jetzt? Während andere Nationen ihre Verteidigungsfähigkeit seit Jahren konsequent ausbauen, hat Deutschland einmal mehr kostbare Zeit verloren – gefangen in bürokratischen Abstimmungsschleifen und politischer Zögerlichkeit.

Konkret sieht die Neuregelung vor, dass die Bundesländer die Bundeswehr künftig in einem vereinfachten Verfahren um Unterstützung bei der Drohnenabwehr bitten können. Die Zuständigkeit liegt dann allein beim Verteidigungsministerium. Die bisher vorgeschriebene Abstimmung mit dem Innenministerium – ein klassisches Beispiel für den deutschen Hang zur doppelten und dreifachen Absicherung – entfällt ersatzlos. Ein kleiner, aber bedeutsamer Schritt hin zu mehr Handlungsfähigkeit.

Klimaaktivisten als Katalysator für härtere Gesetze

Besonders bemerkenswert ist ein weiterer Aspekt des Gesetzes: Es wird ein neuer Straftatbestand für das unbefugte Eindringen in den Sicherheitsbereich von Flughäfen geschaffen. Wer vorsätzlich in diese Bereiche eindringt und dadurch den zivilen Luftverkehr gefährdet, dem drohen künftig bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe. Die Bundesregierung reagiert damit – und das ist durchaus begrüßenswert – auf die wiederholten Protestaktionen sogenannter Klimaaktivisten an deutschen Flughäfen.

Man erinnere sich: In den vergangenen Jahren hatten sich Aktivisten der „Letzten Generation" und ähnlicher Gruppierungen wiederholt auf Rollfeldern festgeklebt, den Flugbetrieb lahmgelegt und damit nicht nur Millionenschäden verursacht, sondern auch die Sicherheit tausender Passagiere aufs Spiel gesetzt. Dass solches Verhalten bislang mit vergleichsweise milden Strafen geahndet wurde, war ein Schlag ins Gesicht jedes gesetzestreuen Bürgers. Die neue Regelung sendet endlich ein klares Signal: Wer kritische Infrastruktur angreift – sei es mit Drohnen oder durch persönliches Eindringen –, muss mit empfindlichen Konsequenzen rechnen.

Deutschlands Sicherheitsarchitektur im Wandel

Die Reform des Luftsicherheitsgesetzes fügt sich in einen breiteren Kontext ein. Angesichts des andauernden Ukraine-Krieges, der eskalierenden Spannungen im Nahen Osten und einer zunehmend instabilen Weltordnung scheint auch in Berlin langsam die Erkenntnis zu reifen, dass Sicherheit kein Selbstläufer ist. Das von der neuen Großen Koalition unter Friedrich Merz beschlossene 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen für Infrastruktur und Verteidigung mag zwar die Schuldenlast künftiger Generationen dramatisch erhöhen – doch zumindest in der Frage der Drohnenabwehr zeigt sich, dass nicht jede Verbesserung der Sicherheitslage zwingend Milliarden kosten muss. Manchmal genügt es, überholte bürokratische Hürden abzubauen.

Ob diese Reform allerdings ausreicht, um Deutschland gegen die wachsenden Bedrohungen aus der Luft zu wappnen, darf bezweifelt werden. Die Bundeswehr kämpft weiterhin mit massiven Ausrüstungsmängeln, Personalengpässen und einer Beschaffungsbürokratie, die ihresgleichen sucht. Ein Gesetz allein schießt noch keine Drohne ab – dafür braucht es funktionierendes Gerät und ausgebildete Soldaten. Beides ist in der Bundeswehr bekanntlich Mangelware.

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