
Bundesregierung blockiert AfD-Anfrage: Wenn Transparenz zur „Überkontrolle" wird
Die Große Koalition unter Friedrich Merz zeigt sich in puncto Transparenz kaum besser als ihre Vorgängerregierung. Das Bundesfinanzministerium verweigerte jüngst die umfassende Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der AfD-Fraktion mit einem bemerkenswerten Argument: Die Opposition betreibe „administrative Überkontrolle". Ein Vorgang, der grundlegende Fragen über das Demokratieverständnis der neuen Bundesregierung aufwirft.
Detailfragen unerwünscht
Die AfD-Fraktion hatte in ihrer Kleinen Anfrage detaillierte Informationen zu sämtlichen Gerichtsverfahren des Bundesfinanzministeriums im ersten Quartal 2025 erbeten. Die Oppositionspartei wollte nicht nur die Anzahl und Kosten der Verfahren erfahren, sondern auch konkrete Details: Wann wurden Klagen eingereicht? Wer waren die beteiligten Rechtsanwälte? Gegen wen richteten sich die Verfahren? Wie hoch lagen die Streitwerte? Welche Gerichte waren zuständig? Kurz: Die AfD forderte genau jene Transparenz ein, die in einer funktionierenden Demokratie eigentlich selbstverständlich sein sollte.
Doch statt diese berechtigten Fragen zu beantworten, reagierte die Bundesregierung mit einer erstaunlichen Abwehrhaltung. In ihrer Antwort erklärte sie, die erfragten Einzeldaten deuteten darauf hin, dass die Fragesteller „politische Kontrolle mit umfassender Fach- und Rechtsaufsicht gleichsetzen" würden. Als „eigenständiges Verfassungsorgan" unterliege man jedoch „lediglich der politischen Kontrolle des Bundestages".
Magere Informationshäppchen statt Transparenz
Was die Regierung dann tatsächlich preisgab, wirkt wie ein Hohn auf das parlamentarische Fragerecht: Das Finanzministerium habe im ersten Quartal 2025 lediglich ein einziges Verfahren selbst angestrengt – eine Disziplinarklage gegen einen Mitarbeiter wegen mutmaßlich pflichtwidrigen Handelns. Weitere Details? Fehlanzeige. Begründung? „Überkontrolle".
Immerhin erfuhr die Opposition noch, dass das Ministerium in 33 Fällen als Beklagter oder Antragsgegner aufgetreten sei. Eigene Strafanzeigen habe man in diesem Zeitraum nicht erstattet. Mehr war der Bundesregierung die parlamentarische Kontrolle offenbar nicht wert.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Diese Verweigerungshaltung wirft fundamentale Fragen auf: Seit wann entscheidet die Exekutive selbst, welche Fragen der Legislative zu detailliert sind? Wo verläuft die Grenze zwischen legitimer parlamentarischer Kontrolle und angeblicher „Überkontrolle"? Und vor allem: Was hat das Finanzministerium zu verbergen, dass es selbst grundlegende Informationen zu Gerichtsverfahren unter Verschluss hält?
Der Vorgang erinnert fatal an die Intransparenz der gescheiterten Ampel-Koalition. Offenbar hat die neue Große Koalition aus CDU/CSU und SPD wenig aus den Fehlern ihrer Vorgänger gelernt. Statt den versprochenen Neuanfang in der politischen Kultur zu wagen, setzt man auf altbekannte Abwehrreflexe gegenüber der Opposition.
Demokratie braucht Kontrolle
Besonders pikant wird die Angelegenheit, wenn man bedenkt, dass gerade das Finanzministerium mit Steuergeldern operiert. Die Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, in welche juristischen Auseinandersetzungen ihr Geld fließt. Die parlamentarische Kontrolle ist dabei kein lästiges Übel, sondern essentieller Bestandteil unserer Demokratie.
Die Weigerung der Bundesregierung, umfassend Auskunft zu geben, sendet ein fatales Signal: Transparenz ja, aber nur soweit es der Regierung genehm ist. Kontrolle ja, aber bitte nicht zu genau hinschauen. Ein solches Demokratieverständnis ist nicht nur bedenklich – es untergräbt das Vertrauen der Bürger in ihre gewählten Vertreter.
Wenn schon eine simple Anfrage zu Gerichtsverfahren als „Überkontrolle" abgewehrt wird, stellt sich die Frage: Was kommt als nächstes? Werden künftig alle unbequemen Fragen der Opposition mit diesem Totschlagargument beantwortet? Die neue Bundesregierung täte gut daran, ihr Verhältnis zu Transparenz und parlamentarischer Kontrolle grundlegend zu überdenken. Andernfalls droht sie denselben Fehler zu begehen wie ihre Vorgänger: Das Vertrauen der Bürger durch Intransparenz und Arroganz zu verspielen.
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