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23.10.2025
15:33 Uhr

Bremen versinkt im Schuldenchaos: Verfassungsgericht zerpflückt rot-grüne Haushaltspolitik

Die Hansestadt Bremen steht vor einem finanzpolitischen Scherbenhaufen. Der Staatsgerichtshof hat die Haushaltsgesetze für 2023 und 2024 mit einem vernichtenden Urteil für verfassungswidrig erklärt. Was sich wie ein trockener Verwaltungsakt liest, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als schallende Ohrfeige für die rot-grüne Landesregierung, die offenbar glaubte, mit dem Zauberwort "Krise" jeden Griff in die Staatskasse rechtfertigen zu können.

Die Schuldenbremse als lästiges Hindernis?

Das einstimmige Urteil des Staatsgerichtshofs liest sich wie eine Lektion in Verfassungstreue. Die Richter stellten unmissverständlich klar: Auch in Krisenzeiten gelten Regeln. Die Schuldenbremse, einst als Schutzwall gegen ausufernde Staatsschulden konzipiert, wurde von der Bremer Regierung offenbar als lästiges Hindernis betrachtet, das man mit kreativen Begründungen umgehen könne.

Besonders pikant: Die Regierung versuchte gleich drei Krisen – Corona, Ukraine-Krieg und Klimawandel – als Rechtfertigung für ihre Schuldenpolitik heranzuziehen. Ein wahres Füllhorn der Ausreden, könnte man meinen. Doch die Richter ließen sich davon nicht beeindrucken. Sie erkannten zwar an, dass es sich um außergewöhnliche Notsituationen handele, doch der entscheidende Punkt war ein anderer.

Wo ist der Zusammenhang?

Der Knackpunkt des Urteils liegt in der fehlenden Kausalität. Die Bremer Regierung konnte nicht schlüssig darlegen, warum beispielsweise Stützungsmaßnahmen für den öffentlichen Nahverkehr oder den Klinikverbund Gesundheit Nord zwingend mit Notfallkrediten finanziert werden mussten. War der ÖPNV etwa durch Putin bedroht? Litt das Krankenhaus unter Corona-Spätfolgen? Die Richter sahen hier offenbar eher den Versuch, unter dem Deckmantel der Krise längst überfällige Investitionen zu tätigen.

"Die Klimakrise, die Covid-Pandemie und der Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine seien zwar als außergewöhnliche Notsituationen anerkannt worden, die sich der Kontrolle des Staates entzogen. Dennoch habe der Gesetzgeber nicht ausreichend dargelegt, dass die finanzielle Belastung durch diese Krisen die Aufnahme von Notkrediten rechtfertige."

Ein Muster linker Finanzpolitik?

Was in Bremen geschah, ist symptomatisch für eine Politik, die glaubt, mit dem Verweis auf vermeintliche oder tatsächliche Krisen jede fiskalische Disziplin über Bord werfen zu können. Es ist dieselbe Mentalität, die auch auf Bundesebene zu beobachten war, als die Ampel-Koalition versuchte, mit immer neuen "Sondervermögen" die Schuldenbremse zu umgehen. Dass diese Politik nun auch in Bremen vor Gericht gescheitert ist, sollte ein Weckruf sein.

Die neue Große Koalition unter Friedrich Merz hat versprochen, keine neuen Schulden zu machen. Doch gleichzeitig plant sie ein 500 Milliarden Euro schweres Sondervermögen für Infrastruktur. Man fragt sich unwillkürlich: Haben die Politiker aus Bremen nichts gelernt? Die Inflation wird weiter steigen, und kommende Generationen werden die Zeche zahlen müssen.

Die Quittung kommt später

Immerhin: Rückabwicklungspflichten für bereits verausgabte Mittel gibt es nicht. Das Geld ist weg, die Schulden bleiben. Ein schwacher Trost für die Steuerzahler, die nun mit ansehen müssen, wie ihre Steuergelder für verfassungswidrige Haushalte verpulvert wurden. Die Aktenzeichen St 6/23 und St 3/24 werden in die Bremer Geschichte eingehen – als Mahnmal dafür, was passiert, wenn Politik glaubt, über dem Gesetz zu stehen.

Das Urteil aus Bremen sollte bundesweit Beachtung finden. Es zeigt, dass Gerichte noch funktionieren und bereit sind, der Politik Grenzen aufzuzeigen. In Zeiten, in denen immer mehr Bürger das Vertrauen in den Rechtsstaat verlieren, ist das ein wichtiges Signal. Die Schuldenbremse mag unbequem sein, aber sie ist Verfassungsrecht. Und das gilt auch in Bremen – egal, welche Krise gerade herrscht.

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