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26.01.2026
17:50 Uhr

Brandschutz als Waffe: AfD kämpft um angemessenen Fraktionssaal im Bundestag

Brandschutz als Waffe: AfD kämpft um angemessenen Fraktionssaal im Bundestag

Was sich derzeit im Deutschen Bundestag abspielt, ist ein Lehrstück über den Umgang der etablierten Parteien mit der zweitstärksten Kraft im Parlament. Die AfD-Fraktion sieht sich gezwungen, mit Brandschutzargumenten für einen angemessenen Sitzungssaal zu kämpfen – ein Vorgang, der die demokratische Kultur in diesem Land einmal mehr in Frage stellt.

Baumann schlägt Alarm: Gefahr für Leib und Leben

Der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, hat sich in einem eindringlichen Schreiben an Bundestagspräsidentin Julia Klöckner gewandt. Seine Forderung ist so simpel wie berechtigt: Als zweitgrößte Fraktion im Bundestag stehe der AfD auch der zweitgrößte Sitzungssaal zu. Der bisher zugewiesene Raum sei schlichtweg zu klein und mache eine ordentliche parlamentarische Arbeit unmöglich.

Doch Baumann geht noch weiter und greift zu einem Argument, das niemand ignorieren kann – zumindest sollte man das meinen. Er verweist auf die verheerende Brandkatastrophe im schweizerischen Crans-Montana zum Jahreswechsel, bei der zahlreiche Menschen im Bereich einer verengten Treppe ums Leben kamen. Ein ähnliches Szenario, so warnt der AfD-Politiker, drohe den Mitgliedern seiner Fraktion im Brandfall.

Veraltete Fluchtpläne und ignorierte Sicherheitsstandards

Die Vorwürfe wiegen schwer: Im bisherigen Saal seien nicht einmal grundlegende Brandschutzanforderungen erfüllt. Baumann verweist auf einen veralteten Flucht- und Rettungsplan, der sogar einen mittlerweile beseitigten Rettungsweg noch ausweise. Aufgrund der Fraktionsgröße könne zudem der vorgeschriebene Mindestabstand zwischen den Tischen nicht eingehalten werden, wodurch sich die Fluchtkorridore zwischen den Reihen gefährlich verkleinerten.

Besonders pikant: Der beauftragte Dienstleister weise die beanstandeten Punkte lediglich als „Soll-Bestimmung" zurück. Die AfD hält diese Stellungnahme für rechtsfehlerhaft, da von Soll-Bestimmungen nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden dürfe.

SPD klammert sich an Saal trotz historischer Wahlniederlage

Der Streit um die Saalzuweisung schwelt bereits seit Beginn der Legislaturperiode. Obwohl die SPD bei der letzten Bundestagswahl erstmals weder stärkste noch zweitstärkste Kraft wurde, beansprucht sie mit dem sogenannten Otto-Wels-Saal weiterhin den zweitgrößten Fraktionssaal für sich. Dabei erhält sie – wie könnte es anders sein – Unterstützung von den anderen Fraktionen.

Die Begründung für diesen offensichtlichen Bruch mit parlamentarischen Gepflogenheiten? Der Namensgeber des Saals. Otto Wels ist vor allem durch seine Rede gegen Hitlers Ermächtigungsgesetz bekannt geworden. Eine historische Referenz also, die herhalten muss, um der AfD ihren rechtmäßigen Platz zu verwehren. Der AfD wurde stattdessen der deutlich kleinere frühere Saal der FDP zugewiesen.

Demokratie nach Gutsherrenart

Was hier geschieht, ist symptomatisch für den Umgang der etablierten Parteien mit der AfD. Man predigt Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, ignoriert aber grundlegende parlamentarische Regeln, wenn es darum geht, den politischen Gegner kleinzuhalten. Dass dabei möglicherweise sogar die Sicherheit von Abgeordneten aufs Spiel gesetzt wird, scheint die Verantwortlichen wenig zu kümmern.

Bundestagspräsidentin Klöckner wäre gut beraten, hier ein Machtwort zu sprechen und die Saalverteilung nach objektiven Kriterien – nämlich der Fraktionsgröße – vorzunehmen. Alles andere ist unwürdig für ein demokratisches Parlament und bestätigt nur jene, die dem politischen Establishment in Berlin längst nicht mehr vertrauen. Die Bürger dieses Landes haben bei der Wahl klar gesprochen – es wird Zeit, dass auch der Bundestag diese Entscheidung respektiert.

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