
BND wollte ein Exempel statuieren – und blamiert sich vor Gericht bis auf die Knochen
Wenn ein deutscher Geheimdienst einen verdienten Beamten mit der Höchststrafe – der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis – aus dem Dienst jagen will, dann sollte man meinen, dass die Vorwürfe eisern belegt und das Verfahren makellos geführt sind. Doch genau das Gegenteil ist nun ans Tageslicht gekommen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat dem Bundesnachrichtendienst eine schallende Ohrfeige verpasst und seinen Antrag auf Entfernung eines langjährigen Beamten zurückgewiesen. Statt der gewünschten Demontage blieb lediglich eine Kürzung der Dienstbezüge um zehn Prozent für ein Jahr übrig. Über den Vorgang berichtete zunächst die Junge Freiheit.
Bestnote im Job – und trotzdem ins Visier geraten
Der betroffene Oberregierungsrat steht seit 2003 im Dienst des Bundes und arbeitete für den BND, zwischen 2013 und 2021 sogar in mehreren Auslandsdienststellen – teilweise an Orten mit erheblichen Gefährdungslagen. Diszplinarrechtlich war der Mann nie aufgefallen. Im Gegenteil: Zuletzt erhielt er nach den Feststellungen des Gerichts die Bestnote in seiner dienstlichen Beurteilung. Ein Mann also, der seinem Land über zwei Jahrzehnte loyal gedient hat. Pikant ist, dass der Beamte in der Berichterstattung ausdrücklich als „konservativ" beschrieben wird – ein Detail, das im Lichte der weiteren Vorgänge ein besonders unangenehmes Geschmäckle entfaltet.
Ein Katalog überzogener Anklagen
Der BND warf dem Beamten ein ganzes Bündel an Verfehlungen vor: grenzüberschreitendes Verhalten gegenüber zwei Praktikantinnen bei einer Weihnachtsfeier, unangemessene Äußerungen, Hitlerimitationen, angebliche Hitlergrüße und sogar Zweifel an seiner Verfassungstreue. Klingt dramatisch – doch das Gericht zerlegte den Vorwurfskatalog Punkt für Punkt.
Einen Teil der Anschuldigungen bestätigte der Senat zwar. So habe sich der Beamte bei einer dienstlich geprägten Weihnachtsfeier gegenüber zwei Praktikantinnen grenzüberschreitend verhalten, und auch mehrere Äußerungen im dienstlichen Kontext wertete das Gericht als Dienstpflichtverletzung. Diese Punkte sind nicht zu bagatellisieren. Doch die schwerwiegendsten Vorwürfe – jene, die offensichtlich die Existenzvernichtung des Mannes rechtfertigen sollten – brachen wie ein Kartenhaus in sich zusammen.
Ein angeblicher Übergriff in den Toilettenräumen ließ sich nicht mit der erforderlichen Gewissheit feststellen. Den Vorwurf des gezeigten Hitlergrußes sah das Gericht ebenfalls nicht als erwiesen an. Für eine Strafbarkeit nach Paragraf 86a StGB oder eine Verletzung der Verfassungstreuepflicht fehlte jede Grundlage.
Eine Stimmimitation Hitlers durch ein rollendes „R" stellte das Gericht zwar fest – bewertete diese aber als satirische Einlage gegenüber ausgewählten Kollegen. Aus solchem Material wollte der BND also einen Verfassungsfeind konstruieren.
Der eifrige Spitzel und die „deutlichen Belastungstendenzen"
Besonders aufschlussreich ist die Rolle eines bestimmten Mitarbeiters, der über längere Zeit handschriftliche Notizen über die Äußerungen des Beamten gesammelt haben soll. Dieser Zeuge habe – so die Feststellung des Gerichts – ein angespanntes Verhältnis zu dem Beamten gehabt und erklärtermaßen das Ziel verfolgt, belastendes Material zusammenzutragen. Der Senat attestierte ihm „deutliche Belastungstendenzen". Zwischen beiden Männern hätten gegensätzliche weltanschauliche Überzeugungen bestanden. Man darf sich also durchaus fragen: Wird hier ein deutscher Geheimdienst zum Werkzeug persönlicher und ideologischer Abrechnungen?
„Es sollte ein Exempel statuiert werden"
Die Richter ließen kein gutes Haar am Vorgehen des BND. Der Beamte sei von sämtlichen Zeugenvernehmungen im behördlichen Verfahren ausgeschlossen worden – eine Verletzung seines Beweisteilhaberechts. Die Disziplinarklage habe „deutlich überzogene Vorwürfe" enthalten. Und der vielleicht entlarvendste Satz des gesamten Urteils: Dass man den Beamten vor den Augen seiner Kollegen aus dem Dienstbetrieb führte, obwohl er gar nicht vorläufig des Dienstes enthoben war, lasse den Schluss zu, dass an ihm „ein Exempel" statuiert werden sollte.
Ein Exempel. Genau dieses Wort sollte aufhorchen lassen. Es offenbart eine Geisteshaltung, die in deutschen Behörden offenbar um sich greift: Wer politisch nicht ins gewünschte Raster passt, der wird vorgeführt, gebrandmarkt und am liebsten ganz aus dem Apparat entfernt. Dieser Fall reiht sich nahtlos in eine Serie ähnlicher Vorgänge ein – man denke an die jüngst gescheiterte Verfolgung einer Soldatin durch den Bundeswehr-Geheimdienst MAD, deren einziges „Vergehen" darin bestand, einen ungeimpften Ex-Partner gehabt zu haben.
Ein Sieg des Rechtsstaats – mit bitterem Beigeschmack
Am Ende bleibt der Beamte im Dienst. Seine Bezüge werden ein Jahr lang um zehn Prozent gekürzt, eine Beförderung ist in dieser Zeit ausgeschlossen. Dass die unabhängige Justiz dem überschießenden Eifer einer Behörde Grenzen setzt, ist erfreulich und beweist, dass der deutsche Rechtsstaat in seinen letzten Bastionen noch funktioniert. Doch die eigentliche Frage bleibt: Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Wie viele Steuergelder, wie viel Lebenszeit und wie viel Reputation wurden hier verbrannt, um einen Mann mit Bestnote politisch abzusägen? Es ist ein Schauspiel, das viele Bürger längst überdrüssig sind – und das den Ruf nach einer politischen Neuausrichtung lauter werden lässt.
Der Vorgang sollte uns alle alarmieren. Wenn Apparate, die eigentlich der Sicherheit dieses Landes dienen sollen, sich stattdessen auf die Gesinnungsschnüffelei verlegen, dann ist im Maschinenraum der Republik etwas gehörig aus dem Lot geraten.
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