
Berliner Verwaltungsgericht stoppt umstrittenes Flüchtlingsheim – Artenschutz siegt über fragwürdige Baupläne
Ein bemerkenswerter Sieg für Anwohner und Naturschützer: Das Verwaltungsgericht Berlin hat den geplanten Bau einer Flüchtlingsunterkunft in den grünen Innenhöfen von Berlin-Pankow vorerst gestoppt. Die Entscheidung offenbart einmal mehr, wie dilettantisch Behörden bei der Umsetzung ihrer ideologiegetriebenen Projekte vorgehen.
Blankoermächtigung statt seriöser Planung
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Gesobau wollte in den begrünten Innenhöfen an der Kavalierstraße und Ossietzkystraße Flüchtlingsunterkünfte errichten – mitten in einer gewachsenen Wohnsiedlung. Das Gericht stellte fest, dass die vom Bezirk Pankow erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung schlichtweg rechtswidrig sei. Der Vorwurf wiegt schwer: Die Genehmigung erwecke den Eindruck einer „unzulässigen naturschutzrechtlichen Blankoermächtigung".
Was bedeutet das im Klartext? Die Behörden haben offenbar versucht, sich eine Art Freifahrtschein auszustellen, ohne konkret zu benennen, welche geschützten Tierarten betroffen wären und welche Beeinträchtigungen genehmigt werden sollten. Ein Armutszeugnis für die Verwaltung, die hier augenscheinlich das Prinzip „Augen zu und durch" verfolgte.
Bürgerprotest zeigt Wirkung
Bemerkenswert ist der Widerstand der Anwohner und Naturschutzvereine, die sich seit Jahren gegen das Projekt wehren. Drei Naturschutzvereinigungen legten Widerspruch ein und pochten auf die Belange geschützter Brutvögel und Fledermäuse. Ihr Engagement hat sich ausgezahlt – zumindest vorerst.
Die Gesobau zeigte sich von den Einwänden unbeeindruckt und wollte trotz laufender Widerspruchsverfahren mit ersten Baumaßnahmen beginnen. Diese Arroganz der Macht wurde nun vom Gericht in die Schranken gewiesen. Der Eilantrag der Wohnungsbaugesellschaft wurde abgeschmettert.
Symptom einer verfehlten Politik
Der Fall wirft ein grelles Licht auf die Prioritäten der Berliner Politik. Während bezahlbarer Wohnraum für die einheimische Bevölkerung Mangelware bleibt, sollen grüne Oasen in dicht besiedelten Wohngebieten für Flüchtlingsunterkünfte geopfert werden. Die Kritiker werfen der Gesobau vor, unter dem Deckmantel der Flüchtlingshilfe eine illegale Verdichtung des Wohnraums voranzutreiben.
Besonders pikant: Die artenschutzrechtlichen Bedenken, die nun zum Baustopp führten, hätten von Anfang an ernst genommen werden müssen. Stattdessen versuchte man offenbar, mit einer schwammig formulierten Ausnahmegenehmigung Fakten zu schaffen. Ein Vorgehen, das Fragen nach der Rechtsstaatlichkeit solcher Verfahren aufwirft.
Wie geht es weiter?
Die Gesobau kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen. Es bleibt abzuwarten, ob die Wohnungsbaugesellschaft diesen Weg beschreitet oder endlich einsieht, dass die gewachsenen Strukturen und der Naturschutz in den Innenhöfen Vorrang haben sollten.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement ist. Ohne den hartnäckigen Widerstand der Anwohner und Naturschützer wären die Bagger womöglich längst aufgefahren. Es ist ein kleiner Sieg der Vernunft gegen eine Politik, die allzu oft über die Köpfe der Betroffenen hinweg entscheidet.
„Die Ausnahmegenehmigung erweckt den Eindruck einer unzulässigen naturschutzrechtlichen Blankoermächtigung" – so das vernichtende Urteil des Verwaltungsgerichts.
Man darf gespannt sein, ob diese juristische Ohrfeige zu einem Umdenken führt oder ob die Verantwortlichen stur an ihren Plänen festhalten. Die Bürger von Pankow haben jedenfalls bewiesen, dass sich Widerstand lohnt – auch und gerade gegen eine Verwaltung, die glaubt, mit fragwürdigen Genehmigungen durchregieren zu können.
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