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26.06.2025
07:00 Uhr

Bayern zieht die Zügel an: AfD-Mitglieder müssen sich im öffentlichen Dienst warm anziehen

Wer künftig in Bayern als Lehrer, Polizist oder Beamter arbeiten möchte und gleichzeitig AfD-Mitglied ist, dürfte sich die Augen reiben: Die bayerische Staatsregierung hat die Alternative für Deutschland kurzerhand auf ihre Extremistenliste gesetzt. Was für die einen wie ein überfälliger Schritt zur Wahrung der freiheitlichen Grundordnung klingen mag, wirft für andere die Frage auf, ob hier nicht mit zweierlei Maß gemessen wird.

Der lange Arm des Verfassungsschutzes

Seit 2022 beobachtet der bayerische Verfassungsschutz die AfD wegen angeblicher rechtsextremistischer Einflüsse. Nun folgt der nächste Schritt: Die Partei landet im sogenannten Extremistenverzeichnis, einer illustren Liste von über 200 Organisationen, die vom Staat als problematisch eingestuft werden. Interessanterweise finden sich dort neben der NPD und diversen Pegida-Gruppierungen auch linke Antifa-Gruppen und die DKP wieder – ein bunter Strauß der politischen Extreme, könnte man meinen.

CSU-Innenminister Joachim Herrmann ließ verlauten, dass "Verfassungsfeinde im öffentlichen Dienst nichts verloren" hätten. Eine markige Aussage, die allerdings die Frage aufwirft: Wer definiert eigentlich, wer ein Verfassungsfeind ist? Immerhin handelt es sich bei der AfD um eine demokratisch gewählte Partei, die in mehreren Landtagen und im Bundestag vertreten ist.

Einzelfallprüfung als Feigenblatt?

Die bayerische Staatsregierung betont, dass eine bloße Mitgliedschaft nicht automatisch zur Ablehnung führe. Jeder Fall solle "eingehend geprüft" werden. Doch wer glaubt schon ernsthaft, dass ein bekennender AfD-Anhänger nach dieser Ankündigung noch faire Chancen im Bewerbungsverfahren hat? Die Botschaft ist klar: Wer zur AfD gehört, ist verdächtig.

"Lehrer, Polizisten oder Richter haben eine große Verantwortung für unseren Staat und müssen daher auch Gewähr dafür bieten, dass sie für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten."

Diese Worte des Innenministers klingen vernünftig, werfen aber die Frage auf: Gilt diese Anforderung auch für Mitglieder anderer Parteien? Wie steht es etwa mit Grünen-Mitgliedern, die in ihrer Jugend bei linksextremen Demonstrationen mitmarschiert sind? Oder mit SPD-Politikern, die einst mit der SED-Nachfolgepartei Die Linke koalierten?

Die Doppelmoral der etablierten Politik

Besonders pikant: Bereits im Staatsdienst tätige AfD-Mitglieder bleiben unbehelligt. Es soll keine rückwirkenden Überprüfungen geben, versichert Staatskanzleichef Florian Herrmann. Ein Schelm, wer dabei an die eigenen Parteifreunde denkt, die möglicherweise betroffen wären. So entsteht eine absurde Situation: Der Lehrer, der gestern der AfD beitrat, darf weiter unterrichten. Sein Kollege, der morgen den gleichen Schritt wagt und sich dann bewirbt, wird aussortiert.

Die Begründung für die Listung stützt sich auf "Erkenntnisse des bayerischen Verfassungsschutzes". Doch welche konkreten verfassungsfeindlichen Handlungen werden der AfD als Ganzes vorgeworfen? Die Behörde spricht nebulös von "extremistischen Äußerungen und Tätigkeiten", ohne diese näher zu spezifizieren. Ein Blankoscheck für willkürliche Entscheidungen?

Der schleichende Weg in die Gesinnungsprüfung

Was hier geschieht, erinnert fatal an Zeiten, die wir eigentlich hinter uns gelassen haben sollten. Die Gesinnungsprüfung kehrt durch die Hintertür zurück – diesmal nicht im Namen einer Ideologie, sondern im Namen der "wehrhaften Demokratie". Doch wer schützt die Demokratie vor ihren selbsternannten Beschützern?

Die Ironie der Geschichte: Während in Berlin eine Große Koalition unter Friedrich Merz versucht, die Scherben der gescheiterten Ampel-Politik aufzusammeln, während die Kriminalität auf deutschen Straßen explodiert und Messerangriffe zur traurigen Normalität werden, beschäftigt sich die bayerische Staatsregierung damit, potenzielle Staatsdiener nach ihrer Parteizugehörigkeit zu filtern.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Die Entscheidung Bayerns könnte Schule machen. Was hindert andere Bundesländer daran, dem Beispiel zu folgen? Und wo endet diese Entwicklung? Werden bald auch Mitglieder anderer unliebsamer Parteien vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen? Die Büchse der Pandora ist geöffnet.

Es ist bezeichnend, dass diese Maßnahme ausgerechnet jetzt kommt, wo die AfD in Umfragen bundesweit bei über 20 Prozent liegt und die etablierten Parteien zunehmend nervös werden. Statt sich inhaltlich mit den Positionen der AfD auseinanderzusetzen, greift man zum Instrument der Ausgrenzung. Ein Armutszeugnis für die politische Kultur in unserem Land.

Die wahre Gefahr für unsere Demokratie geht nicht von einer demokratisch gewählten Partei aus, sondern von jenen, die glauben, sie könnten bestimmen, wer zur demokratischen Gemeinschaft gehört und wer nicht. Bayern hat einen bedenklichen Weg eingeschlagen – es bleibt zu hoffen, dass andere Bundesländer nicht folgen werden.

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