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24.06.2025
15:05 Uhr

Bayern stellt AfD auf eine Stufe mit Terrororganisationen: Beamtenlaufbahn wird zum Spießrutenlauf

Die bayerische Staatsregierung hat einen beispiellosen Schritt gewagt, der die politische Landschaft in Deutschland erschüttern dürfte. Als erstes Bundesland nimmt Bayern die Alternative für Deutschland in das Verzeichnis extremistischer Organisationen auf – und reiht sie damit neben Terrorgruppen wie Al-Qaida, Hamas und Taliban ein. Was sich wie ein schlechter Scherz anhört, ist bittere Realität geworden: Eine demokratisch gewählte Partei, die in mehreren Landtagen und im Bundestag sitzt, wird behandelt wie eine terroristische Vereinigung.

Der Dammbruch im Freistaat

Nach der Kabinettssitzung am Dienstag verkündete Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) stolz diese Entscheidung. Man habe die AfD in das Verzeichnis extremistischer Parteien aufgenommen, ließ er verlauten. Über 200 Organisationen umfasse diese Liste bereits – von echten Terrororganisationen bis hin zu gewaltbereiten Extremisten. Nun gesellt sich also eine Partei dazu, die von Millionen Deutschen gewählt wurde und deren Vertreter demokratisch legitimiert in Parlamenten sitzen.

Die Konsequenzen dieser Entscheidung sind weitreichend und treffen vor allem normale Bürger, die sich politisch engagieren. Wer künftig in den bayerischen Staatsdienst eintreten möchte, muss in einem Fragebogen angeben, ob er Mitglied der AfD sei. Eine Mitgliedschaft führe zwar nicht automatisch zur Ablehnung, so Herrmann, aber es folge eine "Einzelfallprüfung". Das Landesamt für Verfassungsschutz werde dann untersuchen, ob der Bewerber "auf dem Boden der Verfassung" stehe.

Die Gesinnungsprüfung kehrt zurück

Was hier als rechtsstaatliches Verfahren verkauft wird, erinnert fatal an dunkle Zeiten deutscher Geschichte. Gesinnungsprüfungen, politische Säuberungen, Berufsverbote – all das schien überwunden. Doch nun kehrt es durch die Hintertür zurück, diesmal unter dem Deckmantel des "Verfassungsschutzes". Dabei stellt sich die Frage: Wer schützt eigentlich die Verfassung vor jenen, die sie instrumentalisieren, um politische Gegner mundtot zu machen?

"Wenn klar ist, dass es jemand ist, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung abschaffen möchte, der eine extremistische Partei unterstützt, dann sage ich in aller Klarheit, dass solche Personen nichts im Staatsdienst zu suchen haben"

Diese Worte des Polizeibeauftragten beim Deutschen Bundestag, Uli Grötsch, offenbaren die ganze Perfidie des Vorgehens. Man unterstellt einer ganzen Partei und ihren Mitgliedern pauschal verfassungsfeindliche Absichten – ohne jeden konkreten Beweis, ohne rechtskräftiges Urteil, allein auf Basis einer umstrittenen Einstufung durch den Verfassungsschutz.

Der Verfassungsschutz als politische Waffe

Die Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz war bereits höchst umstritten. Kritiker warfen der Behörde vor, sich zum verlängerten Arm der etablierten Parteien zu machen. Nun zeigt sich, wohin diese Entwicklung führt: Der Verfassungsschutz wird zur Waffe im politischen Kampf, mit der unliebsame Konkurrenz ausgeschaltet werden soll.

Besonders perfide ist die Gleichsetzung mit tatsächlichen Terrororganisationen. Während Al-Qaida für Tausende Tote verantwortlich ist, die Hamas Raketen auf Israel abfeuert und die Taliban ein ganzes Land unterdrücken, sitzt die AfD friedlich in Parlamenten und vertritt die Interessen ihrer Wähler. Diese Gleichsetzung ist nicht nur juristisch fragwürdig, sie ist eine Verhöhnung der Opfer echten Terrorismus.

Die Spaltung der Gesellschaft schreitet voran

Was Bayern hier vorexerziert, könnte bald Schule machen. Bereits jetzt fordern Politiker anderer Parteien ähnliche Schritte. Die Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind verheerend. Millionen von AfD-Wählern und -Mitgliedern werden zu Bürgern zweiter Klasse degradiert. Ihnen wird der Zugang zu bestimmten Berufen verwehrt, sie werden unter Generalverdacht gestellt und müssen sich rechtfertigen für ihre politische Überzeugung.

Diese Politik der Ausgrenzung treibt die Spaltung der Gesellschaft weiter voran. Statt sich inhaltlich mit den Positionen der AfD auseinanderzusetzen, wählt man den Weg der Repression. Das ist nicht nur undemokratisch, es ist auch kontraproduktiv. Denn Verbote und Ausgrenzung haben noch nie dazu geführt, dass politische Bewegungen verschwinden – im Gegenteil, sie stärken oft den Zusammenhalt und die Entschlossenheit der Betroffenen.

Ein gefährlicher Präzedenzfall

Was heute die AfD trifft, kann morgen jede andere Partei treffen, die den Mächtigen unbequem wird. Der Präzedenzfall ist geschaffen: Eine demokratisch gewählte Partei kann per Verwaltungsakt zu einer extremistischen Organisation erklärt werden, ihre Mitglieder können beruflich diskriminiert werden. Wer garantiert, dass dieses Instrument nicht eines Tages gegen andere politische Kräfte eingesetzt wird?

Die bayerische Staatsregierung unter Markus Söder hat mit dieser Entscheidung eine rote Linie überschritten. Sie missbraucht staatliche Institutionen für den politischen Kampf und untergräbt damit die Grundlagen unserer Demokratie. Ironischerweise tut sie damit genau das, was sie der AfD vorwirft: Sie schadet der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.

Es bleibt zu hoffen, dass die Gerichte diesem Treiben Einhalt gebieten werden. Denn wenn politische Gesinnungsprüfungen wieder salonfähig werden, wenn Mitglieder demokratischer Parteien wie Terroristen behandelt werden, dann ist unsere Demokratie in ernster Gefahr – allerdings nicht durch die AfD, sondern durch jene, die vorgeben, sie zu schützen.

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