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Kettner Edelmetalle
11.02.2026
14:39 Uhr

Bayerische Kleinstadt will Höcke mundtot machen – und bekommt dafür auch noch richterliche Nachhilfe

Was sich derzeit im beschaulichen Lindenberg im Allgäu abspielt, liest sich wie ein Lehrstück darüber, wie weit der politische Kampf gegen die Opposition in Deutschland mittlerweile gediehen ist. Eine CSU-regierte Kommune versucht mit allen Mitteln, einen Wahlkampfauftritt des Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzenden Björn Höcke zu verhindern – und scheitert zunächst vor Gericht. Doch statt die Sache damit auf sich beruhen zu lassen, liefern die Richter der Stadt gleich noch eine Handlungsanleitung, wie man die unliebsame Veranstaltung dennoch torpedieren könnte.

Erst Kündigung, dann Redeverbot – die Eskalationsspirale dreht sich

Der Reihe nach: Der örtliche AfD-Kreisverband hatte die Stadthalle von Lindenberg für eine Wahlkampfveranstaltung zur bayerischen Kommunalwahl am 8. März angemietet. Als Redner war Björn Höcke vorgesehen, die Veranstaltung sollte am 15. Februar stattfinden. Doch die Stadt kündigte den Mietvertrag kurzerhand – mit der bemerkenswerten Begründung, es seien bei einem Auftritt Höckes „strafbare Äußerungen sowie die NS-Diktatur billigende und antisemitische Äußerungen zu erwarten". Als Beleg diente ein früheres Gerichtsurteil gegen den AfD-Politiker wegen der Verwendung der Losung „Alles für Deutschland".

Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Eine Kommune verweigert einer demokratisch gewählten Partei den Zugang zu einer öffentlichen Halle, weil ein Redner möglicherweise etwas Strafbares sagen könnte. Nicht, weil er es getan hat. Nicht, weil konkrete Hinweise vorliegen. Sondern weil man es für denkbar hält. Seit wann gilt in diesem Land die Schuldigkeitsvermutung?

Richter weisen Stadt zurecht – und geben ihr gleichzeitig Tipps

Der AfD-Kreisverband focht die Kündigung vor dem Verwaltungsgericht Augsburg an – und bekam Recht. Die Richter stellten klar, dass die Kündigung des Mietvertrages unverhältnismäßig sei und die Stadt alle Parteien gleich behandeln müsse. Soweit, so rechtsstaatlich. Doch dann folgte der eigentlich skandalöse Teil des Urteils: Das Gericht wies die Stadt darauf hin, dass als „milderes vorrangiges Mittel" ein Redeverbot für Höcke zur Verfügung gestanden hätte.

Ein Gericht, das einer Verwaltung Ratschläge erteilt, wie sie eine politische Partei effektiver schikanieren kann? Das ist keine Rechtsprechung mehr – das ist politische Beratung in Richterroben. Und die Stadt Lindenberg ließ sich nicht zweimal bitten: Noch am selben Tag kündigte ein Sprecher an, man werde den „Tip des Gerichts beherzigen" und ein Rede- sowie Auftrittsverbot für Höcke aussprechen. Man gehe davon aus, dass die Gerichte im Eilverfahren nun nicht mehr gegen die Stadt entscheiden würden.

Demokratie nach Gutsherrenart

Was hier geschieht, ist nichts weniger als die selektive Einschränkung demokratischer Grundrechte durch kommunale Willkür – abgesegnet und angeleitet durch die Justiz. Einem gewählten Landespolitiker wird präventiv das Reden verboten, weil er theoretisch etwas Unerlaubtes sagen könnte. Nach dieser Logik müsste man sämtliche Politiker prophylaktisch zum Schweigen bringen, denn wer kann schon garantieren, dass bei einer Rede nicht irgendwann ein problematischer Satz fällt?

Besonders pikant ist die Rolle der CSU in diesem Schauspiel. Markus Söder, der bayerische Ministerpräsident, hatte die AfD in der Vergangenheit bekanntlich als „Parasiten" bezeichnet – eine Wortwahl, die man durchaus als hetzerisch bezeichnen könnte. Doch während Söder ungehindert seine verbalen Entgleisungen verbreiten darf, soll Höcke in einer Allgäuer Stadthalle nicht einmal den Mund aufmachen dürfen. Die Gleichbehandlung aller Parteien, die das Gericht selbst einforderte, scheint in der Praxis ein frommer Wunsch zu bleiben.

Ein Muster, das sich wiederholt

Der Fall Lindenberg steht nicht isoliert da. Bereits in Essen gab es ähnliche Versuche, AfD-Veranstaltungen durch kommunale Machtspiele zu unterbinden. Dort wurde sogar gegen den Oberbürgermeister ermittelt – ein Verfahren, das bis heute ohne Ergebnis im Sande verlaufen ist. Es zeichnet sich ein bundesweites Muster ab: Kommunen, die von den etablierten Parteien regiert werden, nutzen ihre Verfügungsgewalt über öffentliche Räumlichkeiten als politische Waffe gegen den unliebsamen Konkurrenten.

Dass parallel zur AfD-Veranstaltung eine Gegenkundgebung mit angeblich bis zu 2.000 Teilnehmern angemeldet wurde, überrascht kaum noch. Das orchestrierte Zusammenspiel aus behördlicher Obstruktion und zivilgesellschaftlichem Protest gegen eine zugelassene Partei gehört mittlerweile zum Standardrepertoire der politischen Auseinandersetzung in Deutschland. Ob das der Demokratie dient, darf bezweifelt werden.

Die eigentliche Frage

Man muss kein Anhänger Björn Höckes sein, um zu erkennen, dass hier fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien auf dem Spiel stehen. Die Unschuldsvermutung, die Meinungsfreiheit, die Gleichbehandlung politischer Parteien – all das sind keine Privilegien, die man nach Gutdünken gewähren oder entziehen kann. Sie gelten für alle oder für niemanden. Wer heute einem Höcke das Reden verbietet, weil er etwas Falsches sagen könnte, der öffnet die Büchse der Pandora für eine Willkür, die morgen jeden treffen kann.

Deutschland braucht keine Politiker, die ihre Energie darauf verwenden, den politischen Gegner mit juristischen Winkelzügen mundtot zu machen. Deutschland braucht Politiker, die sich dem demokratischen Wettbewerb stellen – mit Argumenten statt mit Verboten. Doch davon scheinen wir weiter entfernt denn je.

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