
„Ausländer raus“-Video: Grünen-Kandidat bleibt trotzdem wählbar

Ein drei Jahre altes Party-Video erschüttert wenige Wochen vor der niedersächsischen Kommunalwahl den Wahlkampf der Grünen im Landkreis Vechta. Der 23-jährige David Possenriede, Kandidat für den Stadtrat in Damme und den Kreistag, soll darin mehrfach „Ausländer raus!“ gerufen haben – zur Melodie von Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“. Die Partei entzog ihm nach einer Krisensitzung die aktive Unterstützung. Vom Stimmzettel verschwindet er trotzdem nicht.
Krisensitzung, klare Worte – und ein ruhender Mitgliedsausweis
Der Kreisverband tagte, der Betroffene war dabei. Das Ergebnis: keine Wahlkampfhilfe mehr, und Possenriede lässt seine Mitgliedschaft nach Angaben der Partei bis auf Weiteres ruhen.
In der Erklärung des Kreisverbands heißt es, für „rassistische Parolen und menschenfeindliche Äußerungen“ gebe es bei den Grünen keinen Platz. Von Kandidaten für öffentliche Mandate erwarte man, dass sie diese Haltung glaubwürdig verträten.
Possenriede selbst schilderte den Vorfall demnach als scherzhafte Stichelei zwischen jungen Leuten aus zwei Nachbardörfern; eine fremdenfeindliche Gesinnung habe nicht dahintergestanden. Er habe seinen Fehler eingeräumt und sich entschuldigt. Der Partei genügte das nicht: Eine solche Äußerung werde „durch jugendliches Alter, Unüberlegtheit oder Alkoholkonsum nicht entschuldigt oder relativiert“. Auch der Landesvorsitzende Maximilian Strautmann stellte sich hinter die Entscheidung – das Grölen ausländerfeindlicher Parolen sei „kein Partyspaß“.
Warum die Staatsanwaltschaft passt
Strafrechtlich bleibt der Fall nach derzeitigem Stand folgenlos. Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta hatte zunächst wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung ermittelt, die Staatsanwaltschaft Oldenburg verfolgt die Sache jedoch nicht weiter.
Hintergrund ist Medienberichten zufolge eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg in einem ähnlichen Fall: Dort hatten Jugendliche auf einem Schützenfest eine entsprechende Parole gerufen – das Gericht ließ die Klage wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts nicht zu.
Juristisch ist das nachvollziehbar. Politisch ist es Sprengstoff. Denn im Mai 2024 hatte ein nahezu identisches Handy-Video aus einer Bar auf Sylt eine wochenlange Empörungswelle ausgelöst, bis hinauf zur Bundesregierung. Damals verloren Beteiligte Berichten zufolge ihre Jobs, Gesichter wurden bundesweit gezeigt.
Zwei Maßstäbe – und ein Wahlrecht mit Schlagseite?
Besonders bitter mutet der Zeitpunkt an. Denn parallel sorgt in Niedersachsen ein neues Wahlrecht für Aufsehen, das die Prüfung der Verfassungstreue von Direktkandidaten erlaubt. Mehrere AfD-Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter wurden dadurch nach Medienberichten von der Wahl am 13. September ausgeschlossen; ein Bundestagsabgeordneter der Partei zog dagegen vor Gericht.
Bei einem Grünen-Kandidaten, dem eine offen ausländerfeindliche Parole vorgehalten wird, greift dieser Mechanismus offenbar nicht: Sein Name kann laut Partei aus wahlrechtlichen Gründen nicht mehr gestrichen werden. Für viele Bürger dürfte genau darin die eigentliche Nachricht liegen – nicht im Fehltritt eines 23-Jährigen auf einer Feier.
Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall ein Grundproblem der politischen Kultur in Deutschland: Wo Behörden und Wahlausschüsse über Gesinnung urteilen, entstehen zwangsläufig Zweifel an der Gleichbehandlung. Wer Ausschlüsse als Instrument etabliert, muss sich fragen lassen, ob dieselben Maßstäbe für alle gelten. Possenriede beschreibt sich auf seiner Internetseite als „bodenständig, neugierig und engagiert“ – über sein politisches Schicksal entscheiden nun die Wähler in Damme. So sollte es in einer Demokratie sein.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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