Kostenlose Beratung
07930-2699
280.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
11.08.2026
08:35 Uhr
KI-generiert

„Ausländer raus“-Video: Grünen-Kandidat bleibt trotzdem wählbar

„Ausländer raus“-Video: Grünen-Kandidat bleibt trotzdem wählbar
Symbolbild: KI-generiert

Ein drei Jahre altes Party-Video erschüttert wenige Wochen vor der niedersächsischen Kommunalwahl den Wahlkampf der Grünen im Landkreis Vechta. Der 23-jährige David Possenriede, Kandidat für den Stadtrat in Damme und den Kreistag, soll darin mehrfach „Ausländer raus!“ gerufen haben – zur Melodie von Gigi D’Agostinos „L’amour toujours“. Die Partei entzog ihm nach einer Krisensitzung die aktive Unterstützung. Vom Stimmzettel verschwindet er trotzdem nicht.

Krisensitzung, klare Worte – und ein ruhender Mitgliedsausweis

Der Kreisverband tagte, der Betroffene war dabei. Das Ergebnis: keine Wahlkampfhilfe mehr, und Possenriede lässt seine Mitgliedschaft nach Angaben der Partei bis auf Weiteres ruhen.

In der Erklärung des Kreisverbands heißt es, für „rassistische Parolen und menschenfeindliche Äußerungen“ gebe es bei den Grünen keinen Platz. Von Kandidaten für öffentliche Mandate erwarte man, dass sie diese Haltung glaubwürdig verträten.

Possenriede selbst schilderte den Vorfall demnach als scherzhafte Stichelei zwischen jungen Leuten aus zwei Nachbardörfern; eine fremdenfeindliche Gesinnung habe nicht dahintergestanden. Er habe seinen Fehler eingeräumt und sich entschuldigt. Der Partei genügte das nicht: Eine solche Äußerung werde „durch jugendliches Alter, Unüberlegtheit oder Alkoholkonsum nicht entschuldigt oder relativiert“. Auch der Landesvorsitzende Maximilian Strautmann stellte sich hinter die Entscheidung – das Grölen ausländerfeindlicher Parolen sei „kein Partyspaß“.

Warum die Staatsanwaltschaft passt

Strafrechtlich bleibt der Fall nach derzeitigem Stand folgenlos. Die Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta hatte zunächst wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung ermittelt, die Staatsanwaltschaft Oldenburg verfolgt die Sache jedoch nicht weiter.

Hintergrund ist Medienberichten zufolge eine Entscheidung des Landgerichts Oldenburg in einem ähnlichen Fall: Dort hatten Jugendliche auf einem Schützenfest eine entsprechende Parole gerufen – das Gericht ließ die Klage wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts nicht zu.

Juristisch ist das nachvollziehbar. Politisch ist es Sprengstoff. Denn im Mai 2024 hatte ein nahezu identisches Handy-Video aus einer Bar auf Sylt eine wochenlange Empörungswelle ausgelöst, bis hinauf zur Bundesregierung. Damals verloren Beteiligte Berichten zufolge ihre Jobs, Gesichter wurden bundesweit gezeigt.

Zwei Maßstäbe – und ein Wahlrecht mit Schlagseite?

Besonders bitter mutet der Zeitpunkt an. Denn parallel sorgt in Niedersachsen ein neues Wahlrecht für Aufsehen, das die Prüfung der Verfassungstreue von Direktkandidaten erlaubt. Mehrere AfD-Bewerber für Bürgermeister- und Landratsämter wurden dadurch nach Medienberichten von der Wahl am 13. September ausgeschlossen; ein Bundestagsabgeordneter der Partei zog dagegen vor Gericht.

Bei einem Grünen-Kandidaten, dem eine offen ausländerfeindliche Parole vorgehalten wird, greift dieser Mechanismus offenbar nicht: Sein Name kann laut Partei aus wahlrechtlichen Gründen nicht mehr gestrichen werden. Für viele Bürger dürfte genau darin die eigentliche Nachricht liegen – nicht im Fehltritt eines 23-Jährigen auf einer Feier.

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Fall ein Grundproblem der politischen Kultur in Deutschland: Wo Behörden und Wahlausschüsse über Gesinnung urteilen, entstehen zwangsläufig Zweifel an der Gleichbehandlung. Wer Ausschlüsse als Instrument etabliert, muss sich fragen lassen, ob dieselben Maßstäbe für alle gelten. Possenriede beschreibt sich auf seiner Internetseite als „bodenständig, neugierig und engagiert“ – über sein politisches Schicksal entscheiden nun die Wähler in Damme. So sollte es in einer Demokratie sein.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen