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21.10.2025
06:12 Uhr

Alno-Skandal: Ex-Vorstände kaufen sich mit 67.500 Euro frei – Ein Lehrstück deutscher Justiz

Die deutsche Justiz hat wieder einmal bewiesen, wie gnädig sie mit Wirtschaftskriminellen umgeht. Im Fall des spektakulären Zusammenbruchs des Küchenherstellers Alno dürfen sich die ehemaligen Vorstände nach jahrelangem Verfahren mit läppischen Geldauflagen freikaufen. Der ehemalige Vorstandsvorsitzende zahle 40.000 Euro, die Ex-Finanzvorständin komme mit 17.500 Euro davon, teilte das Landgericht Stuttgart mit. Ein dritter Angeklagter habe bereits im Juli 10.000 Euro gezahlt.

Schwere Vorwürfe – leichte Strafen

Die Anklagepunkte hätten es in sich gehabt: Insolvenzverschleppung, Kreditbetrug und Untreue standen im Raum. Doch statt einer angemessenen Bestrafung für das mutmaßliche Verschleppen einer Pleite und das Vernichten von Arbeitsplätzen gibt es nun den üblichen Deal: Zahlung gegen Einstellung. Die Angeklagten gelten nicht einmal als vorbestraft – ein Schlag ins Gesicht all jener, die durch die Insolvenz ihre Existenz verloren haben.

Besonders dreist wirkt die Verteidigungsstrategie des damals 78-jährigen Ex-Chefs. Er habe sich „zu keinem Zeitpunkt" rechtswidrig verhalten und sich „nie an Alno bereichert". Im Gegenteil: Er selbst sei das eigentliche Opfer, habe durch die Insolvenz „den größten Teil seines Vermögens verloren". Diese Opferrolle kennt man zur Genüge von gescheiterten Managern, die erst Unternehmen an die Wand fahren und dann jammern.

Die Chronologie des Versagens

Das schwäbische Traditionsunternehmen aus Pfullendorf meldete im Sommer 2017 Insolvenz an. Die Staatsanwaltschaft kam jedoch zu einem anderen Schluss: Alno sei bereits Ende 2013 zahlungsunfähig gewesen. Das würde bedeuten, dass die Verantwortlichen fast vier Jahre lang die Insolvenz verschleppt hätten – auf Kosten von Gläubigern, Mitarbeitern und Geschäftspartnern.

„Eine nachhaltige Zahlungsunfähigkeit habe zu keinem Zeitpunkt vorgelegen", behauptete der Angeklagte. Man habe lediglich „vorübergehende Liquiditätsengpässe" gehabt, die durch „entsprechende Maßnahmen" überbrückt worden seien.

Welche „Maßnahmen" das gewesen sein sollen, während das Unternehmen offenbar seit Jahren auf der Kippe stand, bleibt das Geheimnis der ehemaligen Führungsriege. Fakt ist: Ein Investor übernahm nach der Insolvenz wesentliche Teile, führte die Produktion weiter – und ging ebenfalls pleite. Ein doppeltes Desaster für den Standort Deutschland.

Ein System, das versagt

Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in die lange Liste deutscher Wirtschaftsskandale, bei denen die Verantwortlichen glimpflich davonkommen. Während der kleine Mann für Bagatelldelikte hart bestraft wird, können sich Wirtschaftsbosse freikaufen. Die Botschaft ist fatal: Wer groß genug betrügt, kommt ungeschoren davon.

Die deutsche Justiz versagt hier auf ganzer Linie. Statt ein Exempel zu statuieren und künftige Insolvenzverschlepper abzuschrecken, wird der bequeme Weg gewählt. Die Gerichte sind überlastet, die Verfahren ziehen sich über Jahre – am Ende siegt die Resignation. Für 67.500 Euro Gesamtsumme wird ein Traditionsunternehmen zu Grabe getragen, ohne dass jemand zur Rechenschaft gezogen wird.

Was bleibt, ist Wut

Hunderte Mitarbeiter verloren ihre Jobs, Zulieferer blieben auf ihren Forderungen sitzen, eine ganze Region wurde wirtschaftlich geschwächt. Und die Verantwortlichen? Die zahlen aus der Portokasse und gelten weiterhin als unbescholtene Bürger. Das ist die bittere Realität in einem Land, in dem Wirtschaftskriminalität offenbar als Kavaliersdelikt gilt.

Es bräuchte endlich eine Justizreform, die solche Deals unmöglich macht. Wer Unternehmen in den Ruin treibt und dabei möglicherweise kriminell handelt, gehört bestraft – und zwar so, dass es wehtut. Nur so ließe sich das Vertrauen in den Rechtsstaat wiederherstellen. Doch davon sind wir in Deutschland offenbar meilenweit entfernt. Die Alno-Pleite bleibt ein Lehrstück dafür, wie man es nicht machen sollte – und wie die deutsche Justiz dabei tatenlos zusieht.

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