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19.06.2025
13:36 Uhr

Airlines müssen künftig tiefer in die Tasche greifen: EuGH stärkt Fluggastrechte bei versteckten Gebühren

Ein wegweisendes Gutachten des Europäischen Gerichtshofs könnte die Luftfahrtbranche ordentlich durchrütteln. Fluggesellschaften sollen künftig nicht nur den reinen Ticketpreis erstatten müssen, wenn sie einen Flug streichen – nein, auch die oft saftigen Vermittlungsgebühren der Buchungsportale müssten die Airlines blechen. Ein Schlag ins Kontor für die ohnehin gebeutelte Branche, aber ein längst überfälliger Sieg für die geschröpften Verbraucher.

Der Fall, der das Fass zum Überlaufen brachte

Die niederländische Fluggesellschaft KLM wollte es genau wissen – und könnte nun bitter dafür bezahlen. Als sie einen gebuchten Flug kurzerhand strich, erstattete sie den betroffenen Passagieren lediglich 1.958 Euro zurück. Die hatten aber stolze 2.053 Euro über das Buchungsportal Opodo bezahlt. Die Differenz von 95,14 Euro? Die hatte sich Opodo als Vermittlungsprovision in die eigene Tasche gesteckt.

KLM spielte die Ahnungslose: Man wisse ja gar nichts von dieser Provision, habe sie weder genehmigt noch kenne man ihre genaue Höhe. Ein durchschaubares Manöver, das Generalanwalt Rimvydas Norkus am EuGH nicht durchgehen ließ. Seine Schlussanträge lesen sich wie eine schallende Ohrfeige für die Airline-Branche.

Jahrzehntelange Geschäftsbeziehungen – und plötzlich weiß man von nichts?

Besonders pikant: KLM und Opodo arbeiten seit mindestens einem Jahrzehnt zusammen. Es existieren sogar Verträge, die Belohnungen für das Buchungsportal vorsehen – abhängig von der Anzahl verkaufter Tickets. Und da will uns KLM weismachen, sie wüssten nichts von Provisionen? Diese Märchenstunde kauft ihnen der Generalanwalt nicht ab.

"Eine dauerhafte Beziehung zwischen dem Luftfahrtunternehmen und dem Vermittler reiche grundsätzlich aus, um das Wissen des Luftfahrtunternehmens und damit seine implizite Billigung der Erhebung einer Provision zu belegen."

Klartext: Wer jahrelang mit Vermittlern zusammenarbeitet, kann sich nicht plötzlich dumm stellen, wenn es ans Bezahlen geht. Die Airlines wissen genau, dass ihre Partner Provisionen kassieren – sie profitieren ja schließlich vom Vertriebsnetz dieser Portale.

Ein Sieg für die Verbraucher – endlich!

Während unsere Bundesregierung mit ihrem 500-Milliarden-Euro-Sondervermögen die Inflation weiter anheizt und die Bürger mit immer neuen Abgaben belastet, zeigt der EuGH, dass Verbraucherschutz auch anders geht. Hier werden nicht die Taschen der Bürger geleert, sondern die Rechte der Reisenden gestärkt.

Die EU-Fluggastrechteverordnung von 2004 sei eindeutig, so der Generalanwalt: Bei einer Annullierung müsse der komplette gezahlte Betrag erstattet werden – inklusive aller Gebühren. Airlines könnten sich nur dann aus der Verantwortung stehlen, wenn sie nachweisen, dass sie tatsächlich nichts von den Provisionen wussten und diese auch nicht billigten. Ein nahezu unmögliches Unterfangen bei langjährigen Geschäftsbeziehungen.

Was bedeutet das für Flugreisende?

Sollte der EuGH dem Gutachten seines Generalanwalts folgen – was in der Regel der Fall ist –, könnten Millionen von Fluggästen profitieren. Gerade in Zeiten, in denen Flugannullierungen durch Personalmangel, Streiks oder technische Probleme zur Tagesordnung gehören, wäre dies ein wichtiges Signal.

Die Airlines werden sich warm anziehen müssen. Ihre bisherige Praxis, nur den Netto-Ticketpreis zu erstatten und die Vermittlungsgebühren unter den Tisch fallen zu lassen, dürfte bald Geschichte sein. Ein überfälliger Schritt, der zeigt: Manchmal funktioniert Verbraucherschutz eben doch – wenn auch leider viel zu selten in unserem von Lobbyinteressen durchsetzten System.

Bleibt zu hoffen, dass dieser Präzedenzfall auch in anderen Bereichen Schule macht. Denn versteckte Gebühren und intransparente Preisgestaltungen sind nicht nur in der Luftfahrtbranche ein Ärgernis. Vielleicht ein kleiner Hoffnungsschimmer in Zeiten, in denen der Bürger sonst meist den Kürzeren zieht.

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