
Abschiebe-Farce in Sachsen: Wie kriminelle Afghanen den Rechtsstaat vorführen
Was sich vergangenen Freitag am Flughafen Leipzig/Halle abspielte, könnte als Lehrstück für das Versagen unseres Asylsystems in die Geschichte eingehen. Drei zur Abschiebung vorgesehene afghanische Straftäter entkamen ihrer längst überfälligen Rückführung mit einem Trick, der so simpel wie skandalös ist: Sie stellten kurz vor dem Abflug einen Asylfolgeantrag – und verschwanden spurlos.
Der perfide Trick mit System
Die drei Afghanen sollten gemeinsam mit 81 weiteren Landsleuten endlich dorthin zurückgebracht werden, wo sie herkommen: nach Kabul. Doch ihre findigen Anwälte hatten andere Pläne. Wenige Tage vor dem geplanten Flug reichten sie Folgeanträge auf Asyl ein – ein Schachzug, der die deutsche Justiz wie einen zahnlosen Tiger aussehen ließ.
Ein Gericht ordnete daraufhin die sofortige Freilassung aus dem sächsischen Ausreisegewahrsam an. Die Begründung? Die neu gestellten Asylanträge müssten erst geprüft werden. Dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) diese Anträge umgehend als "offensichtlich substanzlos" bewertete, kam zu spät. Die drei Kriminellen hatten sich längst in Luft aufgelöst.
Schuster fordert Konsequenzen – aber reicht das?
Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sprach von einem "erkennbaren Missbrauch" des Asylrechts. Eine bemerkenswert zurückhaltende Formulierung für einen Vorgang, der jeden rechtschaffenen Bürger zur Weißglut treiben müsste. Immerhin kündigte er an, das Thema auf die Tagesordnung der Innenministerkonferenz zu setzen und forderte regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan.
"Nur wenn Gerichte auf konkrete Flugtermine vertrauen können, sind Entscheidungen über Abschiebegewahrsam tragfähig"
So der CDU-Politiker. Doch diese Erkenntnis kommt reichlich spät. Wie viele kriminelle Ausländer müssen noch untertauchen, bevor die Politik endlich handelt?
Ein System, das Kriminelle schützt
Der Fall offenbart die grotesken Schwächen unseres Asylsystems. Während ehrliche Bürger sich an Recht und Gesetz halten müssen, können ausreisepflichtige Straftäter mit simplen Tricks ihre Abschiebung verhindern. Ein Folgeantrag hier, ein findiger Anwalt dort – und schon sind sie verschwunden im Dickicht der deutschen Großstädte.
Besonders bitter: Nur einer der drei Afghanen tauchte wieder auf. Die anderen beiden bleiben verschwunden. Als einzige "Konsequenz" wurden ihnen die Sozialleistungen gestrichen. Als ob das jemanden abschrecken würde, der ohnehin in der Illegalität untertaucht!
Die Ampel-Erblast wirkt nach
Dieser Vorfall ist symptomatisch für die desaströse Migrationspolitik der vergangenen Jahre. Die Ampel-Koalition hatte es versäumt, klare Kante gegen den Missbrauch des Asylrechts zu zeigen. Nun muss die neue Große Koalition unter Friedrich Merz die Scherben aufkehren.
Immerhin: Am 18. Juli gelang erstmals seit Jahren wieder ein Sammelcharterflug mit afghanischen Straftätern. Ein Anfang, aber bei weitem nicht genug. Deutschland braucht endlich eine Migrationspolitik, die diesen Namen verdient. Eine Politik, die zwischen wirklich Schutzbedürftigen und jenen unterscheidet, die unser Gastrecht mit Füßen treten.
Was jetzt geschehen muss
Die Forderungen liegen auf dem Tisch: Regelmäßige Abschiebungen nach Afghanistan müssen zur Normalität werden. Folgeanträge kurz vor geplanten Abschiebungen müssen ihre aufschiebende Wirkung verlieren. Und vor allem: Wer als Straftäter sein Gastrecht verwirkt hat, darf nicht durch juristische Winkelzüge im Land bleiben können.
Die neue Bundesregierung steht vor einer Mammutaufgabe. Sie muss das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat wiederherstellen. Denn eines ist klar: Ein Staat, der nicht einmal kriminelle Ausländer abschieben kann, verspielt seine Glaubwürdigkeit. Die Zeit der Ausreden ist vorbei. Jetzt müssen Taten folgen.
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