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23.02.2026
07:20 Uhr

628 Bürger klagen vor dem Bundesverfassungsgericht: WHO-Gesundheitsvorschriften und Wahlchaos auf dem Prüfstand

Was in einer der letzten Sitzungen des Bundesrates im Dezember 2025 geschah, liest sich wie eine Realsatire aus dem Lehrbuch demokratischer Selbstaufgabe: Per Handzeichen, ohne eine einzige Wortmeldung, wurde ein Gesetz durchgewunken, das nach Ansicht zahlreicher Kritiker die fundamentalsten Grundrechte der Bundesbürger aushöhlen könnte. Die Rede ist vom Zustimmungsgesetz zu den geänderten Internationalen Gesundheitsvorschriften (IGV) der Weltgesundheitsorganisation. Nun wehren sich Bürger – und zwar vor dem höchsten deutschen Gericht.

Verfassungsbeschwerde mit Sprengkraft

Insgesamt 628 Bürgerinnen und Bürger haben beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde gegen die Ratifizierung der geänderten IGV eingereicht. Hinter der Gemeinschaftsaktion stehen die Menschenrechtsorganisation United for Freedom (UFF) und die Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby (GWL). Ihr Vorwurf wiegt schwer: Das verabschiedete Gesetz ermögliche grundgesetzwidrige Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, das Brief- und Postgeheimnis sowie die Freizügigkeit.

Besonders brisant ist der Aspekt der beschleunigten Impfstoffzulassung. Statt der üblichen Zulassungsverfahren von rund zehn Jahren sollen neue Impfstoffe und Zell- sowie Gentherapien in Zusammenarbeit mit der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) künftig in nur 100 Tagen zugelassen werden können. Man muss kein Mediziner sein, um zu erkennen, dass eine derart drastische Verkürzung zwangsläufig bedeutet, dass Langzeitrisiken schlicht nicht erfasst werden können. Eine informierte Einwilligung des Einzelnen – wie sie der Nürnberger Kodex zwingend vorschreibt – wäre damit objektiv unmöglich.

Der Nürnberger Kodex: Historisches Erbe in Gefahr?

Die Beschwerdeführer verweisen ausdrücklich auf den Nürnberger Kodex, jenes historische Dokument, das als direkte Reaktion auf die medizinischen Verbrechen des Dritten Reiches entstand. Er verbietet den unfreiwilligen experimentellen Einsatz von Medikamenten und Impfstoffen am Menschen ohne dessen vollumfängliche Kenntnis der Risiken. Dass ausgerechnet Deutschland – das Land, dessen dunkle Geschichte diesen Kodex erst notwendig machte – nun ein Gesetz ratifiziert, das diese Prinzipien nach Ansicht der Kläger eklatant verletzt, entbehrt nicht einer gewissen tragischen Ironie.

Der Maßnahmenkatalog der WHO im Pandemiefall umfasst laut den Beschwerdeführern unter anderem: Quarantäne, Impfpflicht, Lockdowns, Einschränkung der Bewegungsfreiheit bis hin zu Hausarrest, Überwachung von Kommunikation, Verlust der Privatsphäre, Einschränkung der Reisefreiheit, Sperrzonen für Ungeimpfte sowie den Datenaustausch ohne weitere Prüfung. Der Mensch werde damit, so die Initiative, zum bloßen Mittel der Gefahrenabwehr degradiert – zur Ressource für Forschung und zum Objekt staatlichen Handelns. Doch das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung klargestellt: Der Staat darf den Menschen nicht zum bloßen Mittel der Gefahrenabwehr machen – selbst nicht im Notstand.

Meinungsfreiheit unter Beschuss

Ein weiterer Kernpunkt der Beschwerde betrifft die Meinungsfreiheit. Die geänderten IGV enthielten demnach Verpflichtungen, die auf eine radikale Einschränkung der freien Meinungsäußerung hinausliefen. Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit habe dies auf eine entsprechende Anfrage im Oktober 2025 sogar bestätigt. Wer sich an die Corona-Jahre erinnert, als kritische Stimmen systematisch als „Schwurbler" diffamiert und aus dem öffentlichen Diskurs gedrängt wurden, dürfte bei dieser Nachricht ein unangenehmes Déjà-vu erleben.

Verfahrensverstöße bei der WHO selbst

Die Beschwerdeführer argumentieren zudem, dass die Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 1. Juni 2024 unter massiver Verletzung der bindenden Verfahrensvorschriften der WHO und des Völkerrechts zustande gekommen seien. Damit seien diese Änderungen – und folglich auch das darauf basierende deutsche Zustimmungsgesetz – ungültig und nichtig. Der deutsche Gesetzgeber sei verpflichtet, im Einklang mit den geltenden IGV-Verfahrensregeln, dem Grundgesetz und dem Völkerrecht zu handeln. Dass er dies offenkundig nicht getan hat, wirft ein bezeichnendes Licht auf den Zustand unserer parlamentarischen Sorgfaltspflicht.

Wie konnte es überhaupt so weit kommen? Bereits Anfang November 2025 hatte der Bundestag seine Zustimmung gegeben. Der Bundesrat folgte am 19. Dezember im Schnellverfahren – ohne Debatte, ohne kritische Nachfragen. Ein Gesetz, das potenziell die Grundrechte von 84 Millionen Deutschen tangiert, wurde behandelt wie ein Routinevorgang zur Änderung einer Straßenverkehrsordnung. Das ist nicht nur fahrlässig, das ist ein Armutszeugnis für den deutschen Parlamentarismus.

Wahlprüfungsbeschwerde: Auch die Bundestagswahl 2025 im Visier

Neben der Verfassungsbeschwerde gegen das IGV-Zustimmungsgesetz hat die Bürgergemeinschaft auch eine Wahlprüfungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Bundestagswahl vom 23. Februar 2025 eingereicht. Der Gesetzgeber habe seine Pflicht verletzt, für eine korrekte Wahl zu sorgen. Die Beschwerdeführer verweisen auf Unregelmäßigkeiten, die bis heute nicht behoben worden seien.

Bereits 2017 hatte die OSZE das deutsche Wahlprüfungssystem scharf kritisiert: Es gebe keinen verbindlichen Zeitrahmen für die Entscheidung über Beschwerden, der langwierige Prozess widerspreche internationalen Standards. Das Grundproblem ist dabei so offensichtlich wie skandalös: Der Bundestag kontrolliert seine eigene Legitimität selbst. Man stelle sich vor, ein Angeklagter dürfte seinen eigenen Richter spielen – genau so funktioniert das deutsche Wahlprüfungsverfahren. Das Wahlprüfungsgesetz bedürfe dringend einer grundlegenden Revision, so die Beschwerdeführer, denn es verletze das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit.

Ein Weckruf für die Demokratie

Was diese Verfassungsbeschwerde so bedeutsam macht, ist nicht allein ihr juristischer Gehalt. Es ist das Signal, das von ihr ausgeht. 628 Bürger – keine Lobbyisten, keine Konzerne, keine politischen Parteien – nehmen ihr demokratisches Recht wahr und fordern das höchste deutsche Gericht auf, die Grenzen staatlicher Macht zu überprüfen. In einer Zeit, in der die neue Große Koalition unter Friedrich Merz ein 500-Milliarden-Sondervermögen durch das Grundgesetz peitscht und damit kommende Generationen mit Schulden belastet, in einer Zeit, in der internationale Organisationen immer mehr Einfluss auf nationale Souveränität gewinnen, ist dieser bürgerliche Widerstand nicht nur berechtigt – er ist dringend notwendig.

Die Frage, die sich jeder Deutsche stellen sollte, lautet: Wollen wir in einem Land leben, in dem fundamentale Grundrechte per Handzeichen und ohne Debatte eingeschränkt werden können? Wollen wir einer internationalen Organisation wie der WHO die Macht geben, über unsere körperliche Selbstbestimmung zu entscheiden? Die Antwort sollte eigentlich eindeutig sein. Ob das Bundesverfassungsgericht den Mut aufbringt, diese Antwort auch zu geben, bleibt abzuwarten.

Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Die dargestellten Inhalte entsprechen der Meinung unserer Redaktion und den uns vorliegenden Informationen. Für eine rechtliche Einschätzung Ihrer individuellen Situation konsultieren Sie bitte einen qualifizierten Rechtsanwalt. Eine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen wird nicht übernommen.

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