
Wirecard-Desaster: BGH lässt betrogene Kleinanleger im Regen stehen
Der Bundesgerichtshof hat gestern ein vernichtendes Urteil für alle getäuschten Wirecard-Aktionäre gefällt. Die obersten Richter entschieden, dass die betrogenen Anleger bei der Verteilung der kläglichen Insolvenzmasse hinter allen anderen Gläubigern zurückstehen müssen. Ein Schlag ins Gesicht für Zehntausende Kleinanleger, die ihr Erspartes in den vermeintlichen deutschen Tech-Champion investiert hatten.
Das bittere Ende einer deutschen Betrugsgeschichte
Was für eine Farce! Da täuscht ein Unternehmen jahrelang mit gefälschten Bilanzen und Luftbuchungen in Milliardenhöhe die gesamte Finanzwelt, und am Ende sind es die betrogenen Kleinanleger, die den Schaden tragen müssen. Der Vermögensverwalter Union Investment, der zum Zeitpunkt der Pleite noch über 70.000 Aktien hielt, hatte stellvertretend für viele Geschädigte geklagt - vergebens.
Die Begründung des BGH liest sich wie blanker Hohn: Aktionäre stünden dem unternehmerischen Risiko näher als andere Gläubiger. Als ob es hier um normales unternehmerisches Risiko ginge! Hier wurde systematisch betrogen, gefälscht und getäuscht. Doch die deutsche Justiz scheint wieder einmal mehr daran interessiert zu sein, die Interessen der Banken zu schützen als die der kleinen Leute.
650 Millionen gegen 15,4 Milliarden - eine mathematische Unmöglichkeit
Die nackten Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Gerade einmal 650 Millionen Euro befinden sich in der Insolvenzmasse, während die Forderungen sich auf astronomische 15,4 Milliarden Euro belaufen. Selbst wenn die Aktionäre gleichberechtigt wären, bekämen sie nur Cent-Beträge. So aber gehen sie komplett leer aus.
"Der BGH erklärte nun, dass Aktionäre den unternehmerischen Risiken näherstehen als Gläubiger wie beispielsweise Banken"
Diese Argumentation offenbart das ganze Dilemma unseres Finanzsystems: Während Banken mit ihren millionenschweren Krediten bevorzugt behandelt werden, bleiben die kleinen Sparer auf der Strecke. Es ist dieselbe perverse Logik, die schon in der Finanzkrise 2008 galt: Gewinne werden privatisiert, Verluste sozialisiert - und der kleine Mann zahlt die Zeche.
Ein Lehrstück über die Risiken moderner Aktienmärkte
Der Wirecard-Skandal sollte jedem Anleger eine Warnung sein. Wenn selbst ein DAX-Konzern, der von Wirtschaftsprüfern testiert und von der BaFin überwacht wurde, ein solches Betrugskonstrukt aufbauen konnte, wie sicher sind dann andere Investments? Die Antwort ist ernüchternd: In einer Welt, in der Bilanzen gefälscht und Aufsichtsbehörden versagen, gibt es keine absolute Sicherheit.
Umso wichtiger wird es, sein Vermögen breit zu streuen und nicht alles auf eine Karte zu setzen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrhunderte als krisensichere Anlage bewährt. Sie können nicht pleitegehen, nicht gefälscht werden (wenn man beim seriösen Händler kauft) und behalten ihren inneren Wert - ganz im Gegensatz zu Aktien, die im Extremfall wertlos werden können.
Die politische Dimension des Skandals
Besonders pikant: Der Wirecard-Skandal fiel in die Amtszeit der damaligen Bundesregierung, die trotz zahlreicher Warnhinweise untätig blieb. Die BaFin ging lieber gegen kritische Journalisten vor, statt den offensichtlichen Betrug zu untersuchen. Ein Armutszeugnis für den deutschen Finanzplatz und ein weiterer Beweis dafür, wie sehr unser System versagt hat.
Jetzt, unter der neuen Großen Koalition, hätte man die Chance, die Lehren aus diesem Desaster zu ziehen. Doch statt die Rechte der Kleinanleger zu stärken, bestätigt die Justiz nur den Status quo. Es bleibt die bittere Erkenntnis: In Deutschland werden Betrüger in Nadelstreifen anders behandelt als der normale Bürger.
Fazit: Der BGH-Beschluss ist ein schwarzer Tag für alle, die noch an Gerechtigkeit im deutschen Finanzsystem geglaubt haben. Er zeigt einmal mehr, dass Anleger gut beraten sind, nicht blind auf Aktien zu vertrauen, sondern ihr Portfolio mit krisenfesten Sachwerten wie Edelmetallen abzusichern. Denn eines hat der Wirecard-Skandal gezeigt: Wenn es hart auf hart kommt, steht der Kleinanleger allein da.
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