
Wie sich die CDU in Baden-Württemberg mit einer selbst gebilligten Wahlrechtsreform um den Sieg brachte
Es gibt Momente in der Politik, die so absurd anmuten, dass man sie kaum glauben mag. Die Landtagswahl in Baden-Württemberg liefert einen solchen Moment – und er hat das Zeug, als Paradebeispiel politischer Selbstverstümmelung in die Geschichtsbücher einzugehen. Die CDU, einst stolze Volkspartei im Ländle, hat sich durch eine von ihr selbst mitgetragene Wahlrechtsreform um den verdienten Wahlsieg gebracht. Man könnte auch sagen: Sie hat sich das eigene Grab geschaufelt und sich anschließend gewundert, dass sie darin liegt.
Das neue Zweistimmenwahlrecht: Ein Geschenk an die Grünen
Erstmals durften die Wähler in Baden-Württemberg bei einer Landtagswahl mit zwei Stimmen abstimmen – einer Erst- und einer Zweitstimme. Bis zur Wahl 2021 hatte es im Südwesten nur eine einzige Stimme gegeben, mit der gleichzeitig ein Kandidat und eine Partei gewählt wurde. Parteilisten existierten nicht. Um das Verhältnis der Parteien im Landtag abzubilden, erhielten die besten Wahlkreisverlierer Sitze. Ein System, das bodenständig war, nah am Bürger – und der CDU traditionell gut in die Karten spielte.
Doch dann kam 2021. Zwei CDU-Spitzenleute, Landeschef Thomas Strobl und Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann, scheiterten kläglich am Einzug ins Parlament. Sie gehörten nicht einmal zu den besten Verlierern ihrer Partei. Die Schmach saß tief. Und statt die eigene Personalaufstellung zu hinterfragen, tat die CDU das, was mittelmäßige Politiker immer tun: Sie änderte die Spielregeln. Plötzlich pochte die Union auf eine Reform des Wahlrechts, das sie jahrelang eisern verteidigt hatte.
Die Zahlen sprechen eine unmissverständliche Sprache
Das Ergebnis dieser Reform ist nun für jedermann sichtbar – und es ist verheerend für die CDU. Bei den Erststimmen liegt die Union mit 34,3 Prozent fast neun Prozentpunkte vor den Grünen, die lediglich 25,5 Prozent erreichten. Die CDU gewann 56 von 70 Wahlkreisen direkt. Die Grünen stürzten von ehemals 58 Direktmandaten auf klägliche 13 ab. Ein Erdrutschsieg der Union – so hätte man meinen können.
Doch bei den Zweitstimmen sieht die Welt völlig anders aus. Hier schoben sich die Grünen auf den letzten Metern mit hauchdünnen 27.000 Stimmen Vorsprung an der CDU vorbei. Gerade einmal 0,5 Prozentpunkte trennen beide Parteien. Und weil die Zweitstimme über die Zusammensetzung des Landtags entscheidet, gelten nun die Grünen als Wahlsieger – trotz eines Gleichstands bei den Sitzen.
Das Stimmensplitting als grüne Geheimwaffe
Was war geschehen? Die Antwort ist so simpel wie ernüchternd. Viele Wähler nutzten die neue Möglichkeit des Stimmensplittings: Vor Ort wählten sie den soliden CDU-Kandidaten mit der Erststimme, doch die Zweitstimme gaben sie den Grünen – als Votum für Cem Özdemir als Ministerpräsidenten. Die Grünen-Kandidaten in den Wahlkreisen waren deutlich unbeliebter als die Partei auf Landesebene. Özdemirs Name auf der Landesliste, prominent auf dem Wahlzettel vermerkt, wirkte wie ein Magnet für Zweitstimmen.
Im alten Einstimmenwahlrecht hätte es dieses Splitting schlicht nicht gegeben. Die Wähler hätten sich entscheiden müssen: Kandidat oder Partei. Und alles deutet darauf hin, dass diese Entscheidung deutlich häufiger zugunsten der CDU ausgefallen wäre. Ohne Özdemirs Namen auf dem Stimmzettel, ohne die Möglichkeit, bequem beide Lager zu bedienen, wären die Grünen in der Fläche weit weniger attraktiv gewesen.
Die CDU als Architektin ihres eigenen Untergangs
Man muss sich das auf der Zunge zergehen lassen: Die CDU hat einer Wahlrechtsreform zugestimmt, die ihr nun den Wahlsieg kostet. Thomas Strobl, der die Zustimmung seiner Partei zu dieser Reform maßgeblich zu verantworten hat, sitzt zwar dank Direktmandat wieder im Landtag – auf Platz vier der CDU-Landesliste war er ohnehin abgesichert. Doch der Preis, den seine Partei dafür zahlt, ist astronomisch.
Manuel Hagel, der CDU-Spitzenkandidat, geht nun als dritter glückloser Herausforderer in Folge in die Geschichte ein. Mit dem alten Wahlrecht hätte er beste Aussichten auf das Amt des Ministerpräsidenten gehabt. Ein CDU-Sieg in Baden-Württemberg hätte der Partei auch auf Bundesebene den Rücken gestärkt – in Zeiten, in denen die neue Große Koalition unter Friedrich Merz ohnehin mit massiven Herausforderungen kämpft.
Demokratieverlust durch Parteifunktionäre
Doch die Wahlrechtsreform hat nicht nur der CDU geschadet. Sie hat auch die demokratische Qualität der Wahl insgesamt geschwächt. Im alten System mussten sich Kandidaten den Parteimitgliedern vor Ort stellen. Nun entscheiden – wie überall sonst in Deutschland – Parteizentralen und Parteitage über die Listenaufstellung. Die Macht verschiebt sich weg vom Bürger, hin zu den Funktionären. Ein Demokratieverlust, den man getrost als schleichende Entmündigung des Wählers bezeichnen darf.
Hinzu kommt die Aufblähung des Parlaments durch Ausgleichsmandate und neue Formen des sogenannten negativen Stimmgewichts – ein wahlrechtliches Paradoxon, bei dem eine Partei Nachteile erleiden kann, wenn sie mehr Stimmen erhält. Wer sich solche Absurditäten ausdenkt, sollte sich nicht wundern, wenn das Vertrauen der Bürger in die Demokratie weiter erodiert.
Die Grünen: Beliebt an der Spitze, unbeliebt an der Basis
Was diese Wahl ebenfalls schonungslos offenbart: Die Grünen sind auch in Baden-Württemberg in der Breite längst nicht so bürgerlich und beliebt, wie ihre Galionsfiguren Kretschmann und Özdemir suggerieren. Der Verlust von 44 Wahlkreisen an die CDU – und eines an die AfD – spricht Bände. Die grüne Basis ist dünn, die Partei lebt von ihren Spitzenleuten. Ohne den Personenkult um Özdemir, ohne dessen bewusst parteilogofreien Wahlkampf, wäre das Ergebnis ein völlig anderes gewesen.
Dass Özdemir seinen Wahlkampf gezielt ohne grünes Parteilogo führte, ist dabei besonders entlarvend. Offenbar wusste er selbst am besten, dass die Marke „Grüne" in weiten Teilen des Landes eher abschreckend als einladend wirkt. Eine Partei, die ihren eigenen Namen verstecken muss, um Wahlen zu gewinnen – das sagt mehr über den Zustand der Grünen aus als jede Wahlanalyse.
Ein Lehrstück politischer Kurzsichtigkeit
Die Landtagswahl in Baden-Württemberg ist ein Lehrstück darüber, wie politische Kurzsichtigkeit und taktisches Kalkül nach hinten losgehen können. Die CDU hat aus persönlicher Eitelkeit einzelner Funktionäre ein bewährtes Wahlsystem über Bord geworfen und dafür einen Preis bezahlt, der weit über eine einzelne Landtagswahl hinausreicht. Sie hat sich, wie es ein Kommentator treffend formulierte, „ohne Not selbst auf Jahre ins Aus katapultiert".
Für den konservativen Wähler in Baden-Württemberg bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Er hat mit seiner Erststimme klar für die CDU votiert – und muss nun zusehen, wie die Grünen dank eines Wahlrechts regieren, das seine eigene Partei mitverantwortet hat. Wer anderen eine Grube gräbt, fällt bekanntlich selbst hinein. Die CDU in Baden-Württemberg hat diese alte Weisheit auf schmerzhafte Weise bestätigt.

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