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18.08.2025
21:50 Uhr

Wenn Therapie zur Farce wird: Amokläufer nutzt Freigang zur Flucht

Die bayerische Justiz steht wieder einmal vor einem Scherbenhaufen ihrer naiven Resozialisierungsträume. Ein 34-jähriger Amokläufer, der 2009 in Ansbach mit Beil, Messern und Molotow-Cocktails auf seine Mitschüler losging, ist am Wochenende von einem genehmigten Ausgang aus der forensischen Psychiatrie in Erlangen nicht zurückgekehrt. Die Reaktion der Behörden? Ein müdes Schulterzucken und die gebetsmühlenartige Versicherung, von dem Mann gehe keine Gefahr aus.

Das Versagen hat System

Was sich hier offenbart, ist symptomatisch für den desolaten Zustand unseres Rechtssystems. Ein Mann, der neun Mitschüler und einen Lehrer verletzt hat, der mit tödlichen Waffen in eine Schule eindrang und nur durch glückliche Umstände keine Todesopfer zu beklagen waren, darf seit Anfang des Jahres regelmäßig alleine spazieren gehen. Die Begründung der Klinik klingt wie blanker Hohn: Tagesausgänge seien Teil der Therapie und hätten "stets ohne Vorkommnisse und Beanstandungen" stattgefunden. Bis jetzt.

Die Polizei zeigt sich erstaunlich desinteressiert an der Suche nach dem Flüchtigen. Man habe mal bei bekannten Adressen nachgeschaut, mehr sei nicht geplant. Eine größere Fahndung? Fehlanzeige. Man verlässt sich auf die Einschätzung der Klinik, dass keine Gefahr bestehe. Dieselbe Klinik, die offenbar nicht in der Lage war, die Fluchtgefahr richtig einzuschätzen.

Die Opfer bleiben auf der Strecke

Während der Täter seine neu gewonnene Freiheit genießt, müssen seine damaligen Opfer mit den Folgen der Tat leben. Traumata verschwinden nicht nach 16 Jahren, Narben bleiben ein Leben lang. Doch in unserem Täterschutz-System interessiert das niemanden. Hauptsache, der arme Amokläufer bekommt seine therapeutischen Spaziergänge.

Besonders perfide: Der Missbrauch des Freigangs ist nicht einmal strafbar. Man müsse erst prüfen, ob während der Flucht Straftaten begangen wurden. Als ob die Flucht selbst nicht schon Vertrauensbruch genug wäre. Die Staatsanwaltschaft hat zwar einen europaweiten Haftbefehl beantragt, aber wer glaubt ernsthaft daran, dass dieser Mann freiwillig zurückkehrt?

Ein Muster, das sich wiederholt

Dieser Fall reiht sich nahtlos ein in die endlose Liste von Justizversagen in Deutschland. Immer wieder werden gefährliche Straftäter zu früh entlassen oder bekommen Lockerungen, die sie prompt missbrauchen. Die Verantwortlichen verstecken sich hinter Gutachten und therapeutischen Konzepten, während die Bevölkerung dem nächsten "Einzelfall" entgegenzittert.

Was lernen wir daraus? In einem Land, in dem die Täter mehr Rechte haben als die Opfer, in dem therapeutische Experimente wichtiger sind als der Schutz der Allgemeinheit, braucht es dringend einen Kurswechsel. Wir brauchen Politiker, die den Mut haben, unbequeme Wahrheiten auszusprechen und entsprechend zu handeln. Die aktuelle Politik der vermeintlichen Humanität auf Kosten der Sicherheit hat ausgedient.

Zeit für echte Konsequenzen

Der Fall zeigt einmal mehr: Deutschland braucht eine grundlegende Reform des Strafvollzugs und der forensischen Psychiatrie. Wer mit Waffen auf Kinder losgeht, hat sein Recht auf Freigang verwirkt. Punkt. Die Sicherheit der Bevölkerung muss wieder Vorrang haben vor den Befindlichkeiten von Gewalttätern.

Sollte der Flüchtige gefasst werden, drohen ihm laut Staatsanwaltschaft lediglich die Rücknahme aller Lockerungsstufen. Ein Witz angesichts der Schwere seiner ursprünglichen Tat. Hier zeigt sich die ganze Hilflosigkeit eines Systems, das vor lauter Täterschutz vergessen hat, wofür Strafen eigentlich da sind: zum Schutz der Gesellschaft vor gefährlichen Individuen.

Es ist höchste Zeit, dass wir als Gesellschaft aufwachen und erkennen: Diese Art von Kuscheljustiz macht uns alle zu potentiellen Opfern. Die Meinung unserer Redaktion deckt sich hier mit der eines Großteils der deutschen Bevölkerung, die längst die Nase voll hat von einer Politik, die Täter verhätschelt und Opfer im Stich lässt.

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