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18.11.2025
06:44 Uhr

Wenn Polizeipräsidenten die Neutralitätspflicht vergessen: Gericht stoppt Anti-AfD-Hetze

Es ist schon bemerkenswert, wenn ausgerechnet ein Polizeipräsident – also jemand, der qua Amt zur strikten Neutralität verpflichtet wäre – meint, er müsse sich als politischer Scharfmacher betätigen. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat nun dem ehemaligen Polizeipräsidenten Johann Kühme eine deutliche juristische Ohrfeige verpasst. Seine Hetze gegen die AfD aus dem August 2023 wurde als rechtswidrig eingestuft. Ein überfälliges Urteil, das zeigt: Auch Beamte in hohen Positionen können sich nicht alles erlauben.

Die Entgleisung eines Amtsträgers

Was war geschehen? Kühme hatte sich in einem Interview mit der Nordwest-Zeitung zu Aussagen hinreißen lassen, die man bestenfalls als unprofessionell, schlimmstenfalls als gezielte politische Hetze bezeichnen muss. Die AfD täusche die Bürger „perfide mit ihrem Lügenkonstrukt" und werde damit „zur Gefahr für die Innere Sicherheit", tönte der oberste Polizist Oldenburgs. Sie stelle sich „gegen die Arbeit der Polizei". Starker Tobak von jemandem, der eigentlich wissen müsste, dass seine Uniform keine Parteiuniform ist.

Das Gericht sah das genauso und stellte klar: Mehrere Aussagen Kühmes verstießen gegen das Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot. Der Ex-Polizeipräsident muss nun öffentlich bekanntgeben, dass seine Äußerungen rechtswidrig waren. Eine peinliche Niederlage für einen Mann, der offenbar vergessen hatte, dass er nicht als Privatperson, sondern als Vertreter des Staates sprach.

Die wahren Gefahren für die innere Sicherheit

Besonders pikant ist Kühmes Behauptung, die AfD sei eine „Gefahr für die Innere Sicherheit". Man fragt sich unwillkürlich: In welcher Parallelwelt lebt dieser Mann? Sind es etwa AfD-Politiker, die mit Messern durch deutsche Innenstädte ziehen? Sind es AfD-Wähler, die Frauen belästigen, Bahnhöfe unsicher machen und für explodierende Kriminalstatistiken sorgen? Wohl kaum.

Die wahre Gefahr für die innere Sicherheit geht von einer Politik aus, die seit Jahren die Grenzen sperrangelweit offen hält und jeden hereinlässt, der das Zauberwort „Asyl" aussprechen kann. Eine Politik, die von Parteien verantwortet wird, gegen die Herr Kühme offenbar nichts einzuwenden hatte. Die AfD benennt diese Missstände – und wird dafür von Leuten wie Kühme diffamiert.

„In einem Interview zu behaupten, die AfD verbreite Lügen und manipuliere das subjektive Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung, war eine unverschämte Entgleisung", so der niedersächsische AfD-Chef Ansgar Schledde treffend.

Uneinsichtigkeit als Systemfehler

Was macht Kühmes Nachfolger Andreas Sagehorn? Zeigt er sich einsichtig? Mitnichten. Er „respektiere" zwar die Entscheidung, sei aber nicht von allen Argumenten überzeugt. Die Polizei müsse weiterhin auf „Gefahren für die Innere Sicherheit und die Demokratie" hinweisen dürfen. Man überlegt sogar, in Berufung zu gehen.

Diese Uneinsichtigkeit offenbart ein tiefsitzendes Problem: Teile des Staatsapparats haben sich derart in ihrer ideologischen Blase eingerichtet, dass sie gar nicht mehr merken, wie sehr sie ihre Neutralitätspflicht verletzen. Sie halten es für ihre heilige Pflicht, gegen die einzige echte Oppositionspartei zu hetzen – und verwechseln dabei ihre persönliche politische Meinung mit ihrem dienstlichen Auftrag.

Ein Sieg für die Demokratie

Das Urteil aus Oldenburg ist mehr als nur ein juristischer Erfolg für die AfD. Es ist ein wichtiges Signal an all jene Beamten, die meinen, sie könnten ihre Ämter für parteipolitische Zwecke missbrauchen. Der stellvertretende AfD-Landesvorsitzende Stephan Bothe hat recht, wenn er von einem „großartigen Erfolg" spricht, der die Demokratie stärke.

Tatsächlich geht es hier um Grundsätzliches: In einem Rechtsstaat müssen sich auch – und gerade – Staatsdiener an Recht und Gesetz halten. Sie dürfen ihre Macht nicht dazu nutzen, missliebige politische Kräfte zu bekämpfen. Dass dies in Deutschland offenbar immer wieder in Erinnerung gerufen werden muss, zeigt, wie weit sich unser Land bereits von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt hat.

Die eigentliche Verhöhnung

Schledde bringt es auf den Punkt: Mit seinen Aussagen habe Kühme nicht nur „die zahllosen Opfer von Straftaten verhöhnt", sondern auch „die vielen tausend Polizisten", die tagtäglich mit Gewaltkriminalität zu tun haben. Denn während Kühme gegen die AfD hetzte, kämpfen seine Kollegen an der Front gegen eine Kriminalität, die in vielen Bereichen außer Kontrolle geraten ist.

Messerangriffe, Vergewaltigungen, Raubüberfälle – die Liste der Straftaten, die das Sicherheitsgefühl der Bürger erschüttern, ist lang. Und in erschreckend vielen Fällen sind die Täter keine biodeutschen Bürger, sondern Menschen, die eigentlich gar nicht hier sein dürften. Diese unbequeme Wahrheit auszusprechen, ist kein „Lügenkonstrukt", sondern schlicht die Realität.

Das Urteil aus Oldenburg sollte ein Weckruf sein – nicht nur für übereifrige Polizeipräsidenten, sondern für den gesamten Staatsapparat. Die Zeiten, in denen man ungestraft gegen die Opposition hetzen konnte, neigen sich dem Ende zu. Die Bürger haben genug von Beamten, die ihre politische Agenda über ihre Dienstpflicht stellen. Sie wollen Polizisten, die für Sicherheit sorgen – nicht solche, die parteipolitische Kampagnen führen.

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