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19.02.2026
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Wenn die SPD bestimmt, wer Recht sprechen darf: Berlins Justiz im Würgegriff der Parteipolitik

Wenn die SPD bestimmt, wer Recht sprechen darf: Berlins Justiz im Würgegriff der Parteipolitik

Was sich derzeit im Berliner Abgeordnetenhaus abspielt, liest sich wie ein Lehrstück darüber, wie fragil die Gewaltenteilung in Deutschland tatsächlich ist. Die SPD-Fraktion blockiert offenbar systematisch die Besetzung und Verlängerung wichtiger Richterposten – nicht etwa aus sachlichen Gründen, sondern weil ihr die politische Haltung der betroffenen Juristen missfällt. Ein Vorgang, der in einem funktionierenden Rechtsstaat eigentlich undenkbar sein sollte.

Personalblockade als politische Waffe

Der Hintergrund ist brisant: Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg von der CDU wollte dem dramatischen Personalmangel an den Gerichten begegnen, indem Richtern – ähnlich wie es bei Beamten bereits möglich ist – gestattet wird, auf eigenen Wunsch über die Pensionsgrenze hinaus im Dienst zu bleiben. Ein pragmatischer, vernünftiger Ansatz angesichts der Tatsache, dass die Berliner Justiz vor einer Pensionierungswelle steht, die den ohnehin überlasteten Gerichtsbetrieb an den Rand des Kollapses treiben könnte.

Doch die SPD blockiert diesen Gesetzentwurf seit rund einem Jahr. Und die Begründung hat es in sich: Die Sozialdemokraten wollen verhindern, dass Richter in Leitungsfunktionen von der Verlängerungsmöglichkeit profitieren. Nur Richter in den niedrigeren Besoldungsstufen R1 und R2 sollen bleiben dürfen. Die Justizverwaltung hält diese Differenzierung für verfassungswidrig – eine Einschätzung, die man als juristischen Laien durchaus nachvollziehen kann. Denn warum sollte ein Richter in Leitungsposition weniger Recht auf Weiterbeschäftigung haben als sein Kollege auf niedrigerer Stufe?

Zwei Richter, die der SPD nicht passen

Die Antwort liegt offenbar nicht im Recht, sondern in der Politik. Konkret geht es um zwei Personen, die den Sozialdemokraten ein Dorn im Auge sein dürften. Da wäre zunächst Erna Xalter, Präsidentin des Verwaltungsgerichts Berlin, die vor ihrer Pensionierung steht. Die SPD-Blockade wirkt wie maßgeschneidert, um sie in den Ruhestand zu zwingen. Der Grund? Xalter soll das Zeugnis eines einflussreichen Abteilungsleiters mit SPD-Parteibuch angezweifelt haben. Man reibt sich die Augen: Eine Richterin, die ihre Aufgabe ernst nimmt und ein Zeugnis kritisch hinterfragt, wird dafür offenbar politisch abgestraft.

Noch aufschlussreicher ist der Fall des Richters Jens Tegtmeier, der als Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin vorgeschlagen wurde. Im Dezember scheiterte seine Ernennung an einer von der SPD aufgebauten Sperrminorität – er erhielt nicht die nötige Zweidrittelmehrheit. Die Vorwürfe gegen ihn offenbaren ein erschreckendes Verständnis von richterlicher Unabhängigkeit.

Juristisch korrekt, politisch unerwünscht

Tegtmeier wird vorgehalten, in einem Verfahren gegen die frühere AfD-Bundestagsabgeordnete und Richterin Birgit Malsack-Winkelmann „zu milde" geurteilt zu haben. Die damalige Linken-Justizsenatorin Lena Kreck hatte versucht, Malsack-Winkelmann wegen ihrer politischen Äußerungen in den Ruhestand zu versetzen. Tegtmeier entschied dagegen – und zwar aus einem simplen Grund: Das Grundgesetz verbietet es ausdrücklich, Äußerungen von Bundestagsabgeordneten dienstlich oder juristisch gegen sie zu verwerten. Artikel 46 des Grundgesetzes ist hier glasklar. Tegtmeiers Urteil war also nicht nur vertretbar, sondern verfassungsrechtlich zwingend.

Dass Malsack-Winkelmann später tatsächlich aus dem Dienst entfernt wurde – nach ihrer Beteiligung an den sogenannten „Reichsbürger"-Putschplänen um Heinrich Prinz Reuß im Jahr 2023 –, ändert an der Korrektheit des damaligen Urteils rein gar nichts. Doch in der SPD scheint man der Auffassung zu sein, dass ein Richter, der das Grundgesetz konsequent anwendet, „zu konservativ" sei.

Knabenchor-Urteil als Kulturkampf-Beweis

Als wäre das nicht genug, wird Tegtmeier auch ein Urteil aus dem Jahr 2019 vorgehalten. Damals entschied er mit anderen Richtern, dass der Knabenchor des Berliner Staats- und Domchors ein Mädchen nicht aufnehmen müsse. Pikantes Detail: Das Mädchen war nicht einmal abgelehnt worden, weil der Chor keine Mädchen aufnimmt – es scheiterte schlicht beim Vorsingen. Die Familie klagte dennoch wegen vermeintlicher Diskriminierung und verlor. Für die SPD reicht offenbar auch dieses Urteil, um Tegtmeier als „zu rechts in Kulturkampf-Fragen" abzustempeln.

Man muss sich diese Logik auf der Zunge zergehen lassen: Ein Richter, der das Grundgesetz anwendet und einen Knabenchor als das behandelt, was er ist – nämlich einen Knabenchor –, gilt in den Augen der Berliner SPD als politisch untragbar für eine Leitungsposition in der Justiz.

Auch FDP-Vergangenheit wird zum Makel

Selbst der Präsident des Amtsgerichts Tiergarten, Peter Scholz, gerät ins Visier der Sozialdemokraten. Sein Vergehen? Er war früher Mitglied der FDP. Auch seine Dienstverlängerung werde offenbar gezielt blockiert. Man fragt sich unwillkürlich, ob demnächst ein rotes Parteibuch zur Grundvoraussetzung für eine richterliche Karriere in Berlin wird.

Die Justiz schlägt Alarm

In der Berliner Justiz herrscht Empörung über diese Vorgänge. Es sei kein Rechtsstaat mehr, wenn Richter bei Karriereentscheidungen im Richterwahlausschuss danach beurteilt würden, ob ihre Urteile politisch genehm seien – so der Tenor aus den Gerichten. Und diese Empörung ist mehr als berechtigt.

Es sei kein Rechtsstaat mehr, wenn Richter bei Karriereentscheidungen danach beurteilt werden, ob ihre Urteile politisch passen.

Was hier geschieht, ist nichts weniger als ein frontaler Angriff auf die Gewaltenteilung. Wenn eine Partei bestimmen kann, welche Richter bleiben dürfen und welche gehen müssen – nicht nach Qualifikation, sondern nach politischer Gefälligkeit –, dann ist die richterliche Unabhängigkeit nur noch eine hübsche Fassade. Der berühmte „Marsch durch die Institutionen", den die politische Linke seit den 1968er-Jahren propagiert, scheint in der Berliner Justiz in eine neue, besonders dreiste Phase eingetreten zu sein.

Ein systemisches Problem

Dabei ist das Berliner Beispiel nur die Spitze des Eisbergs. Deutschland erfüllt nicht einmal die EU-Empfehlungen zur Unabhängigkeit der Justiz, die für die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten gelten. Die Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften gegenüber der Exekutive, die politische Besetzung von Verfassungsrichterposten durch Vorschlagsrechte der Parteien – all das sind strukturelle Schwächen, die nun von der SPD in Berlin schamlos ausgenutzt werden.

Die Große Koalition unter Friedrich Merz und Lars Klingbeil sollte sich fragen lassen, ob sie dieses Treiben ihres Koalitionspartners auf Landesebene dulden will. Denn wenn die SPD in Berlin ungestraft die Justiz nach parteipolitischem Gutdünken umbauen kann, dann ist das ein Alarmsignal für die gesamte Republik. Die Bürger dieses Landes haben ein Recht auf unabhängige Richter, die nach Recht und Gesetz urteilen – und nicht nach dem Wohlwollen einer Partei, die offenbar glaubt, der Rechtsstaat sei ihr Eigentum.

Es wird höchste Zeit, dass die Politik in Deutschland aufhört, die Justiz als verlängerten Arm der eigenen Ideologie zu betrachten. Denn eine Demokratie ohne unabhängige Gerichte ist keine Demokratie – sie ist bestenfalls eine gut inszenierte Illusion.

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