
Wenn der Staat seine Fürsorgepflicht vergisst: BND-Mitarbeiter bleibt auf Corona-Folgen sitzen
Ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig offenbart einmal mehr die kalte Schulter, die der deutsche Staat seinen treuen Dienern zeigt. Ein Regierungsamtsrat des Bundesnachrichtendienstes, der sich während einer Dienstreise mit Corona infizierte, erhält keine Anerkennung als Dienstunfall. Die Begründung? Es sei nicht zweifelsfrei nachgewiesen, dass die Ansteckung während des Dienstes erfolgte.
Die bittere Realität staatlicher Gleichgültigkeit
Was für ein Schlag ins Gesicht für einen Mann, der seinem Land dient! Der BND-Mitarbeiter erkrankte im Oktober 2022 während einer Dienstreise. Die Symptome traten auf, der Test fiel positiv aus – alles deutete auf eine dienstliche Verursachung hin. Doch das reichte dem Gericht nicht. Plausibilität? Unwichtig. Logische Zusammenhänge? Irrelevant.
Besonders pikant: Der Mann hatte sich vermutlich bei einer Videokonferenz im Büro seines Vorgesetzten angesteckt. Beide trugen keine Maske, beide erkrankten später an Corona. Doch für die Richter zählte nur eines: Der hieb- und stichfeste Beweis fehle. Als ob man bei einer Virusinfektion eine notarielle Beglaubigung des Ansteckungsmoments vorlegen könnte!
Ein Symptom größerer Probleme
Dieses Urteil ist symptomatisch für den Umgang des Staates mit seinen Bediensteten. Während in der Privatwirtschaft längst großzügigere Regelungen gelten, müssen Staatsdiener durch juristische Reifen springen, die an Zirkusakrobatik erinnern. Die Beweislast liegt beim Geschädigten – eine Umkehr jeder vernünftigen Fürsorgepflicht.
„Es genügt nicht als Beweis, dass eine Ansteckung im Dienst plausibel war", so das Gericht. Eine Aussage, die in ihrer Kälte kaum zu überbieten ist.
Die vergessenen Helden der Pandemie
Erinnern wir uns: Während der Corona-Zeit wurden Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes als „systemrelevant" gefeiert. Sie sollten trotz Gesundheitsrisiken ihren Dienst versehen, während andere im sicheren Homeoffice saßen. Jetzt, wo es um die Anerkennung von Gesundheitsschäden geht, lässt man sie im Regen stehen.
Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf: Wie kann es sein, dass ein Mitarbeiter des Auslandsgeheimdienstes, der im Dienst für sein Land unterwegs ist, schlechter gestellt wird als mancher Büroarbeiter in der freien Wirtschaft? Wo bleibt die vielgepriesene Verantwortung des Staates für seine Bediensteten?
Ein Präzedenzfall mit Folgen
Das Urteil (Az. 2 A 10.24) könnte weitreichende Konsequenzen haben. Es sendet ein fatales Signal an alle Staatsdiener: Ihr seid auf euch allein gestellt. Die Botschaft ist klar – wer für den Staat arbeitet, trägt alle Risiken selbst.
In Zeiten, in denen der öffentliche Dienst ohnehin mit Nachwuchsproblemen kämpft, ist diese Entscheidung ein weiterer Sargnagel für die Attraktivität staatlicher Beschäftigung. Wer will schon für einen Arbeitgeber tätig sein, der im Ernstfall die kalte Schulter zeigt?
Die Ironie der Geschichte: Während Milliarden für fragwürdige Klimaprojekte und ideologische Experimente verpulvert werden, fehlt das Geld – oder vielmehr der Wille – für die Fürsorge gegenüber den eigenen Mitarbeitern. Ein Armutszeugnis für einen Staat, der sich gerne als sozial und fürsorglich präsentiert, aber im Ernstfall seine treuen Diener im Stich lässt.
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