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Kettner Edelmetalle
13.07.2026
21:59 Uhr

Wenn der Staat seine eigenen Opfer im Regen stehen lässt: Sparen an den Falschen

Es gibt Nachrichten, die man kaum glauben mag, weil sie den ganzen Zynismus des modernen Behördenapparats in einem einzigen Satz zusammenfassen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat scharfe Kritik an einem neuen Gesetzentwurf zur Haftentschädigung geübt. Und die Kritik trifft ins Mark: Ausgerechnet die kostenlose anwaltliche Erstberatung für Menschen, die unschuldig hinter Gittern saßen, soll gestrichen werden. Man reibt sich verwundert die Augen.

Erst eingesperrt, dann allein gelassen

Man stelle sich das Szenario vor: Ein Mensch verliert seine Freiheit, seine Würde, womöglich seinen Beruf und seine Familie – für ein Verbrechen, das er nie begangen hat. Nach Monaten oder Jahren kommt heraus: Es war ein Justizirrtum. Und was bietet der Staat diesen Menschen an, um ihre berechtigten Ansprüche geltend zu machen? Künftig offenbar: nichts. Zumindest keine kostenlose juristische Erstberatung mehr.

Die frühere Ampelkoalition hatte in einem Entwurf noch vorgesehen, dass sich Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche zumindest anwaltlich beraten lassen könnten, ohne dafür in die eigene Tasche greifen zu müssen. Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Doch wie der DAV mit Blick auf die Pläne von Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung" erklärte, fehle eine vergleichbare Regelung im neuen Entwurf leider gänzlich.

Wer unschuldig im Gefängnis saß, soll sich nun auch noch selbst darum kümmern, wie er zu seinem Recht kommt. Ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat, der diesen Namen verdienen will.

Ein Lichtblick – und doch bleibt ein bitterer Beigeschmack

Immerhin: Nicht alles am neuen Entwurf ist Kritik wert. So sollen zu Unrecht Inhaftierte künftig 100 statt bislang 75 Euro pro Tag als Entschädigung erhalten. Eine Erhöhung, die der DAV ausdrücklich begrüßt und die der Verband seit Jahren gefordert hatte. Auch die bisher gängige Praxis, den Betroffenen "Kost und Logis" von der Entschädigungssumme abzuziehen, soll entfallen. Man muss sich diese Regelung auf der Zunge zergehen lassen: Der Staat sperrte Unschuldige ein – und stellte ihnen anschließend noch die Verpflegung im Gefängnis in Rechnung. Zynischer geht es kaum.

100 Euro am Tag – ein Preis für verlorene Freiheit?

Doch selbst mit der Erhöhung stellt sich die Frage: Kann eine Tagespauschale von 100 Euro ein zerstörtes Leben aufwiegen? Wer seine besten Jahre hinter Gittern verbringen musste, ohne je etwas verbrochen zu haben, dem sind mit einem solchen Betrag weder die verlorene Zeit noch das erlittene Leid ansatzweise ersetzt. Und ausgerechnet an der juristischen Unterstützung, die diesen Menschen zumindest einen fairen Zugang zu ihren Ansprüchen sichern würde, soll nun gespart werden.

Sparen am falschen Ende – ein Muster mit System

Es fügt sich ins Bild einer Politik, die bei den Schwächsten und Wehrlosesten den Rotstift ansetzt, während anderswo Milliarden mit vollen Händen ausgegeben werden. Ein Staat, der 500 Milliarden Euro Sondervermögen für Infrastruktur lockermacht und die Steuerzahler auf Generationen verschuldet, findet plötzlich kein Geld mehr für die kostenlose Erstberatung seiner eigenen Justizopfer. Prioritäten sehen anders aus.

Der Fall zeigt einmal mehr, wie sehr das Vertrauen in staatliche Institutionen leidet, wenn der Bürger im entscheidenden Moment allein gelassen wird. Ein funktionierender Rechtsstaat misst sich nicht an schönen Worten, sondern daran, wie er mit jenen umgeht, denen er selbst Unrecht getan hat.

Was bleibt

Die Erhöhung der Tagessätze ist ein Schritt in die richtige Richtung. Doch solange der Zugang zum Recht für die Betroffenen erschwert wird, bleibt der Entwurf ein halbherziger Kompromiss. Es wäre ein Leichtes gewesen, die kostenlose Erstberatung beizubehalten. Dass man selbst hier den Sparstift ansetzt, wirft ein bezeichnendes Licht auf das Verhältnis dieser Regierung zu den Menschen, für die sie eigentlich da sein sollte.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion wieder und stellt ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Für individuelle rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt. Jeder Leser ist gehalten, sich eigenständig zu informieren.

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