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21.11.2025
06:07 Uhr

Wenn der Skihang zur Kostenfalle wird: Warum deutsche Arbeitnehmer beim Après-Ski auf eigenes Risiko feiern

Ein gebrochenes Bein auf der Skipiste kann teuer werden – besonders wenn man glaubt, auf Dienstreise zu sein. Das musste ein Geschäftsführer aus Niedersachsen schmerzhaft erfahren, als das Sozialgericht Hannover seinen vermeintlichen Arbeitsunfall zur reinen Privatangelegenheit erklärte. Das Urteil wirft ein grelles Schlaglicht auf die Absurditäten des deutschen Arbeitsrechts und die Naivität mancher Führungskräfte.

Der Fall: Wenn aus Fachvorträgen Pistenpartys werden

Die Geschichte klingt wie aus einem schlechten Wirtschaftsroman: Ein Geschäftsführer erhält eine Einladung zu einer Veranstaltung in Österreich. Auf dem Programm stehen Fachvorträge – zumindest auf dem Papier. In der Realität fallen sämtliche Vorträge aus, und die Teilnehmer verbringen ihre Zeit mit dem, wofür Österreich im Winter berühmt ist: Skifahren. Als der Kläger sich bei einer Abfahrt das Bein bricht, wittert er seine Chance auf Anerkennung als Arbeitsunfall. Schließlich war er doch auf einer geschäftlichen Veranstaltung, oder etwa nicht?

Das Sozialgericht Hannover sah das anders – und das zu Recht. Die Richter erkannten, was eigentlich offensichtlich sein sollte: Eine Veranstaltung, die bereits in der Einladung „ein paar erholsame Tage" verspricht, hat mit betrieblichen Belangen ungefähr so viel zu tun wie ein Oktoberfestbesuch mit einer Fortbildung in Brauereiwesen.

Die bittere Wahrheit über Dienstreisen im Freizeitgewand

Das Urteil offenbart eine unbequeme Wahrheit: Viele vermeintliche „Geschäftsreisen" sind nichts anderes als verkappte Betriebsausflüge auf Kosten der Allgemeinheit. Während der normale Arbeitnehmer seine Urlaubstage zählt und jeden Euro zweimal umdrehen muss, jetten Führungskräfte zu „Fachtagungen" in die Alpen – natürlich nur zum Netzwerken beim Jagertee.

Die gesetzliche Unfallversicherung hat hier völlig richtig gehandelt. Warum sollte die Solidargemeinschaft für die Folgen privater Freizeitaktivitäten aufkommen, nur weil jemand glaubt, seine Pistenabfahrt hätte irgendeinen betrieblichen Nutzen? Diese Mentalität, alles Mögliche als Arbeitszeit oder Dienstreise zu deklarieren, ist symptomatisch für eine Gesellschaft, die zunehmend die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verwischt – natürlich immer zugunsten derjenigen, die es sich leisten können.

Ein Lehrstück in Eigenverantwortung

Der Fall zeigt exemplarisch, wie wichtig Eigenverantwortung ist – ein Wert, der in unserer von staatlicher Rundumversorgung geprägten Gesellschaft zunehmend in Vergessenheit gerät. Wer sich auf die Skipiste begibt, tut dies auf eigenes Risiko. Das gilt auch dann, wenn man zufällig mit Geschäftspartnern unterwegs ist.

Besonders pikant: Der Kläger war als einziger Mitarbeiter seines Unternehmens eingeladen. Man könnte fast meinen, hier sollte jemand auf Kosten der Versichertengemeinschaft einen schönen Skiurlaub verbringen. Dass die Fachvorträge alle ausfielen, macht die Sache nicht besser – im Gegenteil, es unterstreicht den reinen Freizeitcharakter der Veranstaltung.

Was bedeutet das Urteil für die Zukunft?

Das Hannoveraner Urteil könnte wegweisend sein für die Beurteilung ähnlicher Fälle. Es macht deutlich, dass nicht jede Aktivität im Rahmen einer geschäftlichen Veranstaltung automatisch unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt. Das ist auch gut so, denn sonst würde das System ad absurdum geführt.

Für Arbeitnehmer und Führungskräfte bedeutet das: Wer auf der Skipiste, beim Golfen oder bei anderen Freizeitaktivitäten während einer Geschäftsreise verunfallt, sollte nicht auf die Solidargemeinschaft hoffen. Private Unfallversicherungen sind hier das Mittel der Wahl – oder man verzichtet gleich auf riskante Aktivitäten während Dienstreisen.

In einer Zeit, in der die Sozialsysteme ohnehin unter enormem Druck stehen und die arbeitende Bevölkerung immer höhere Beiträge schultern muss, ist es nur richtig, dass Gerichte klare Grenzen ziehen. Das Urteil aus Hannover ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung – weg von der Vollkasko-Mentalität, hin zu mehr Eigenverantwortung. Vielleicht denkt der eine oder andere Geschäftsführer beim nächsten Mal zweimal nach, bevor er seine Skiausrüstung für eine „Dienstreise" einpackt.

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