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03.05.2025
10:15 Uhr

Wanderwitz' radikaler Vorstoß: CDU-Politiker will AfD "ausschalten" - Demokratiegefährdung oder notwendiger Schritt?

Die politische Landschaft in Deutschland steht vor einer dramatischen Zuspitzung. Nach der jüngsten Einstufung der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) fordert der CDU-Politiker Marco Wanderwitz nun drastische Konsequenzen. In einem bemerkenswerten Vorstoß plädiert er für ein Verbot der derzeit zweitstärksten Partei Deutschlands - ein Schritt, der die ohnehin aufgeheizte politische Atmosphäre weiter anfachen dürfte.

Verfassungsschutz liefert brisante Begründung

Das BfV hat in einem über 1.100 Seiten starken Gutachten die Gesamtpartei als "gesichert rechtsextremistische Bestrebung" eingestuft. Besonders brisant: Der Verfassungsschutz wirft der Partei vor, ein "ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis" zu pflegen. Deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, insbesondere aus muslimisch geprägten Ländern, würden demnach nicht als gleichwertige Angehörige des deutschen Volkes betrachtet.

Der lange Weg zum Parteiverbot

Wanderwitz, der bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen fraktionsübergreifenden Vorstoß für ein Verbotsverfahren initiiert hatte, sieht in der neuen Einstufung eine veränderte Ausgangslage. Sein damaliger Antrag, unterstützt von Abgeordneten der SPD, Grünen und Linken, scheiterte noch an der fehlenden Mehrheit im Bundestag. Die Parlamentarier wollten zunächst die Einschätzung des Verfassungsschutzes abwarten.

Demokratische Grundordnung in Gefahr?

Besonders bemerkenswert sind die Worte, mit denen Wanderwitz seinen Vorstoß begründet. Er argumentiert, dass die AfD durch ihre "Wirkmächtigkeit" und die kontinuierliche Verbreitung von "Hass und Hetze" eine ernsthafte Gefahr für die demokratische Grundordnung darstelle. Die Partei müsse "ausgeschaltet" werden, um überhaupt wieder einen konstruktiven Dialog mit deren Wählern führen zu können.

Kritische Betrachtung der aktuellen Situation

Die Forderung nach einem Parteiverbot wirft jedoch auch kritische Fragen auf. In einer Zeit, in der das Vertrauen vieler Bürger in die etablierten Parteien ohnehin erschüttert ist, könnte ein Verbotsverfahren als verzweifelter Versuch der Altparteien interpretiert werden, einen unliebsamen politischen Gegner mit juristischen Mitteln zu beseitigen. Die hohen rechtlichen Hürden für ein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht unterstreichen die Komplexität eines solchen Vorhabens.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung tatsächlich einen neuen Anlauf für ein Verbotsverfahren wagen. Die Debatte um den richtigen Umgang mit der AfD dürfte damit jedenfalls in eine neue, noch intensivere Phase eintreten.

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