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Wahlrecht ohne deutschen Pass? Ex-Verfassungsrichter stoppt Berlins Linksplan

Wahlrecht ohne deutschen Pass? Ex-Verfassungsrichter stoppt Berlins Linksplan
Symbolbild: KI-generiert

Berlins künftige Koalition aus Linken, Grünen und SPD will allen Ausländern, die seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben, das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus geben. Jetzt meldet sich mit Udo Di Fabio einer der bekanntesten Verfassungsjuristen des Landes zu Wort. Sein Urteil: Das Vorhaben verstoße gegen die Verfassung.

Ein Satz im Sondierungspapier sorgt für Wirbel

Zur Erinnerung: Bei der Wahl am 20. September 2026 kam die Linke auf 25,7 Prozent und wurde klar stärkste Kraft. Die CDU stürzte auf 18,8 Prozent ab, die AfD erreichte 16,3 Prozent. Grüne (14,3) und SPD (12,1) fielen deutlich zurück. Trotzdem steuern beide nun auf eine Koalition mit der Linken zu.

Im gemeinsamen Sondierungsergebnis steht eine Passage, die es in sich hat. Wörtlich heißt es dort:

„Wir setzen uns nachdrücklich für die Einführung des aktiven und passiven Wahlrechts auf kommunaler und Landesebene im Rahmen unserer Kompetenzen für alle Menschen nach fünf Jahren Aufenthalt in Deutschland ein.“

Wählen und gewählt werden also, ohne Deutscher zu sein. Ein Tabubruch, verpackt als Integrationsprojekt.

Di Fabio: „Dazu muss man Deutscher sein“

Der 72-jährige Di Fabio, dem Ambitionen auf das Amt des Bundespräsidenten nachgesagt werden, zog bei Welt-TV eine klare Grenze. Auf kommunaler Ebene lasse sich ein Ausländerwahlrecht einführen, auf Landesebene dagegen nicht. Er begründete das so:

„Hier wählt das deutsche Volk, beziehungsweise die Teilvölker in den Ländern. Und dazu muss man Deutscher sein, also einen deutschen Pass haben.“

Für die Umsetzung brauche es nach seiner Einschätzung Änderungen an der Berliner Landesverfassung und am Grundgesetz, jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Die Union lehnt das bislang ab, und auch die AfD hält die Pläne für verfassungswidrig. Damit dürfte das Vorhaben politisch kaum Chancen haben.

Karlsruhe hat schon 1990 entschieden

Neu ist die Debatte nicht. Schon 1990 stellte das Bundesverfassungsgericht klar, dass mit dem „Volk“ im Grundgesetz das deutsche Staatsvolk gemeint ist. Ein allgemeines Ausländerwahlrecht der Länder kippten die Richter damals. Daran erinnerte auch der noch amtierende Regierende Bürgermeister Kai Wegner (CDU) auf Facebook: Das Wahlrecht sei ein grundlegendes demokratisches Recht, das an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden sei, und lasse sich nicht nach Gutdünken ändern.

Widerstand selbst aus der SPD

Bemerkenswert ist, dass der Gegenwind auch aus den eigenen Reihen kommt. Wirtschaftssenatorin Franziska Giffey (SPD), die den Wiedereinzug ins Abgeordnetenhaus verpasst hat, stellte sich gegenüber der Süddeutschen Zeitung gegen die Pläne. Das Wahlrecht auf Landesebene sei zu Recht deutschen Staatsbürgern vorbehalten, denn es sei ein hohes Gut der Demokratie. Eine bedingungslose Ausweitung widerspreche den konstitutiven Grundsätzen des Landes. Parteiintern soll ihr das heftige Kritik eingebracht haben.

Aus Sicht unserer Redaktion wirkt der Vorstoß wie ein Versuch, die Grundlagen der Demokratie nach politischem Bedarf umzubauen. Wer mitbestimmen will, kann sich einbürgern lassen. So sieht es unsere Verfassung vor.

Wegners Glaubwürdigkeitsproblem

Ganz ohne Widersprüche ist allerdings auch die CDU-Position nicht. Unter Wegner peilte Berlin rund 40.000 Einbürgerungen pro Jahr an, wie Medien berichteten. Möglich machte das ein digitales Verfahren, bei dem auf die persönliche Vorsprache verzichtet wurde. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte das schon 2025 öffentlich kritisiert. Kritiker sehen darin eine Entwertung der Staatsbürgerschaft durch die Hintertür, und zwar genau der Staatsbürgerschaft, die Wegner jetzt als Bedingung für das Wahlrecht verteidigt.

Für Berlin heißt das: Die Hauptstadt bekommt wohl bald eine linksgeführte Regierung, deren erstes großes Prestigeprojekt rechtlich auf wackligen Füßen steht. Für die Bürger ist das ein Vorgeschmack auf die nächsten fünf Jahre.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Meinung unserer Redaktion sowie die uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar.

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