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Kettner Edelmetalle
24.06.2026
05:47 Uhr

Vorverurteilung gestoppt: Wie der „Spiegel“ im Fall Ulmen eine herbe juristische Niederlage kassiert

Es ist eine schallende Ohrfeige für das Hamburger Nachrichtenmagazin, das sich gerne als moralische Instanz der Republik geriert: Das Hanseatische Oberlandesgericht hat dem „Spiegel“ im Eilverfahren untersagt, weiterhin den Eindruck zu erwecken, Schauspieler Christian Ulmen habe KI-generierte Pornos mit dem Gesicht seiner Ex-Frau Collien Fernandes erstellt und in Umlauf gebracht. Der Grund? Es fehle schlichtweg an einem Mindestbestand an Beweistatsachen. Mit anderen Worten: Man hatte einen Mann öffentlich an den Pranger gestellt, ohne die nötigen Belege in der Hand zu halten.

Die Hysterie-Maschine läuft heiß – und die Politik springt sofort auf

Bemerkenswert an diesem Fall ist weniger das, was tatsächlich passiert sein soll, sondern die Geschwindigkeit, mit der sich Teile der politischen Klasse auf das Thema stürzten. Kaum war die Affäre bekannt, kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bereits Strafrechtsverschärfungen an. Es ging um die Bekämpfung sogenannter „digitaler sexueller Gewalt“ – ein Begriff, der, wie ein aufmerksamer Beobachter im Kommentarbereich richtig anmerkte, im Strafgesetzbuch gar nicht existiert.

Schulter an Schulter forderten weitere Politikerinnen schärfere Gesetze. Auch aus den Reihen der Union ertönte der Ruf nach einer Klarnamenpflicht im Netz. Man fragt sich unweigerlich: Wie kann es sein, dass eine Republik ihre Gesetzgebung an einem noch völlig ungeklärten Einzelfall ausrichtet?

„Insbesondere der vom SPIEGEL erweckte Verdacht hatte eine unverhältnismäßige, an Hysterie grenzende Folgeberichterstattung in sämtlichen Medien sowie eine undifferenzierte öffentliche Diskussion zur Folge.“

Wenn der Verdacht zum Urteil wird

So formulierte es die Kanzlei, die Ulmen vertritt. Und damit trifft sie einen wunden Punkt unserer Zeit. Wir leben in einer Ära, in der ein bloßer Verdacht genügt, um eine Existenz zu vernichten. Die Unschuldsvermutung – einst ein Grundpfeiler des Rechtsstaats – scheint im medialen Getöse zum lästigen Hindernis verkommen zu sein. Das Gericht stellte zudem klar, dass der „Spiegel“ Zitate aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger nicht mehr verbreiten darf. Diese berührten den „besonders geschützten innersten Kreis der Privatsphäre“.

Gleichwohl bleibt die Sache vielschichtig: Das Blatt darf weiterhin berichten, dass Fernandes Vorwürfe körperlicher Gewalt erhoben habe. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt in dieser Frage. Wahrheit und Wahrscheinlichkeit liegen hier offenbar dicht beieinander – und genau deshalb wäre journalistische Zurückhaltung das Gebot der Stunde gewesen.

Ein bekanntes Muster

Wer sich an vergleichbare Fälle erinnert, kennt das Drehbuch bereits. Erst die Schlagzeile, dann der mediale Flächenbrand, schließlich der Ruf nach immer neuen Gesetzen und mehr staatlicher Kontrolle über das Internet. Die Forderung nach einer Klarnamenpflicht passt nahtlos in dieses Bild. Unter dem Deckmantel des Opferschutzes wird die anonyme Meinungsäußerung im Netz Stück für Stück eingeschränkt. Man darf gespannt sein, ob die jetzige Gerichtsentscheidung jene besonnen werden lässt, die zuvor lautstark nach Verschärfungen riefen.

Die Lehre dieses Falls ist eindeutig: In einer freien Gesellschaft muss am Anfang die sorgfältige Prüfung stehen – nicht die mediale Hinrichtung. Dass es ausgerechnet ein Gericht braucht, um den Schreibtischtätern eines Magazins die rechtsstaatlichen Grenzen aufzuzeigen, spricht Bände über den Zustand des hiesigen Journalismus.

In unsicheren Zeiten zählt Beständigkeit

Was dieser Fall einmal mehr zeigt: Vertrauen ist ein flüchtiges Gut – ob in den Medien, in der Politik oder an den Finanzmärkten. Wer in turbulenten Zeiten auf Beständigkeit setzt, denkt langfristig. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben über Jahrhunderte bewiesen, dass sie ihren Wert auch dann bewahren, wenn um sie herum Hysterie und Unsicherheit toben. Als solide Beimischung zu einem breit gestreuten Vermögen bleiben sie ein Fels in der Brandung.

Hinweis der Redaktion: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt weder eine Rechtsberatung noch eine Anlageberatung dar. Wir empfehlen jedem Leser, sich eigenständig zu informieren und bei rechtlichen Fragen einen qualifizierten Rechtsbeistand hinzuzuziehen. Für Anlageentscheidungen ist jeder selbst verantwortlich.

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