
Vom Stimmzettel gestrichen: AfD-Kandidat zieht vor Gericht
Justin Vogel wollte BĂŒrgermeister von Herzberg am Harz werden. Doch der Stadtwahlausschuss lieĂ den AfD-Kreisvorsitzenden aus dem Landkreis Göttingen nicht auf den Stimmzettel. Jetzt wehrt sich Vogel mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Göttingen â er will die Zulassung zur Wahl am 13. September doch noch erzwingen.
Vogel ist damit nach dem Bundestagsabgeordneten Martin Sichert und dem Landtagsabgeordneten Stephan Bothe der dritte AfD-Politiker, der juristisch gegen seinen Ausschluss vorgeht. Vertreten wird er Medienberichten zufolge von Rechtsanwalt Christian Wirth.
Der Vorwurf: Parteibuch als Beweis
Bemerkenswert ist die BegrĂŒndung. Der Wahlausschuss lehnte Vogels Kandidatur einstimmig ab â wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue, gestĂŒtzt auf eine EinschĂ€tzung der Kommunalaufsicht unter Einbeziehung des Landesamtes fĂŒr Verfassungsschutz.
Seine AfD-Mitgliedschaft wertet die Kommunalaufsicht laut den Unterlagen als âerhebliche Indizienwirkungâ. Hinzu komme eine âaktive und engagierte Mitwirkungâ an Programm und Politik der Partei. Konkrete eigene ĂuĂerungen in sozialen Medien werden Vogel â anders als anderen Betroffenen â offenbar nicht vorgehalten.
Sein 47-seitiger Eilantrag wirft dem Gremium vor, ohne eigene fundierte PrĂŒfung entschieden und Verfahrensrechte âeklatantâ verletzt zu haben. Die Praxis laufe auf ein âParteiverbot durch die HintertĂŒrâ hinaus: Solange eine Partei nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten sei, dĂŒrften ihre Mitglieder nicht einfach von Wahlen ausgeschlossen werden.
Ein Gesetz, das kurz vor der Wahl kam
Möglich macht das Verfahren eine Ănderung des niedersĂ€chsischen Kommunalwahlgesetzes, angestoĂen von SPD-Innenministerin Daniela Behrens und im April 2026 von der rot-grĂŒnen Landtagsmehrheit beschlossen â wenige Monate vor dem Wahltermin.
Die Konstruktion hat es in sich: Die Kommunalaufsicht ist dem Innenministerium unterstellt. Der Verfassungsschutz ebenfalls. Formal entscheiden am Ende ehrenamtliche WahlausschĂŒsse â BĂŒrger, die ĂŒblicherweise prĂŒfen, ob Wohnsitz und Unterschriften stimmen, nicht aber verfassungsrechtliche Prognosen ĂŒber politische Gesinnungen erstellen.
Nach Angaben des Ministeriums wurden 18 Bewerber einem besonderen PrĂŒfverfahren unterzogen, 17 davon AfD-Kandidaten. Mindestens vier AfD-Bewerber und ein Parteiloser sind nicht zugelassen worden. Andere AfD-Kandidaten passierten die PrĂŒfung dagegen problemlos.
Gelöschte Daten und warnende Christdemokraten
FĂŒr zusĂ€tzlichen ZĂŒndstoff sorgt eine Auskunft des Innenministeriums: Die Daten zu den Empfehlungen seien bereits gelöscht und daher nicht mehr herausgebbar. Das Ministerium beruft sich auf eine gesetzliche Löschpflicht â die im selben Gesetz steht, das die AusschlĂŒsse erst ermöglicht.
Kritik kommt nicht nur von der AfD. Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner hĂ€lt den Mechanismus Berichten zufolge fĂŒr âverfassungsrechtlich nicht haltbarâ und warnt vor Wahlwiederholungen. Auch Staatsrechtler wie Rupert Scholz und Volker Boehme-NeĂler bewerten das Vorgehen als hochproblematisch; eine PrĂŒfung erst nach der Wahl, vor der Ernennung zum Beamten auf Zeit, wĂ€re der saubere Weg.
Warum das jeden WĂ€hler betrifft
Vogel drĂ€ngt auf eine Entscheidung vor dem Wahltag. Eine Anfechtung danach wĂŒrde ihm kaum helfen â dann sitzt lĂ€ngst ein anderer im Rathaus. Juristen gelten Eingriffe in laufende Wahlverfahren allerdings als hohe HĂŒrde.
Aus Sicht unserer Redaktion steht hier weit mehr auf dem Spiel als vier Kandidaturen im Harz und an der NordseekĂŒste. Wenn Behörden vorsortieren, wer ĂŒberhaupt auf den Stimmzettel darf, und die Akten anschlieĂend verschwinden, beschĂ€digt das das Vertrauen der BĂŒrger in den Wahlakt selbst. Politische Gegner besiegt man in einer Demokratie an der Wahlurne â nicht am Aktenschrank.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er beruht auf den uns vorliegenden Informationen und gibt die Einordnung unserer Redaktion wieder.

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