
Vier Kandidaten gestrichen: Niedersachsens Wahl-Eklat vor dem Sonntag

Am Sonntag wählt Niedersachsen seine Kommunalparlamente, Bürgermeister und Landräte. Auf vier Stimmzetteln fehlen Namen, die eigentlich draufgehört hätten: Vier AfD-Bewerber wurden von Wahlausschüssen nicht zugelassen. Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) verteidigte das am Donnerstag im Landtag – mit einem Satz, der Fragen aufwirft.
„Das war schon immer so" – war es das?
Die Prüfung der Verfassungstreue von Bewerbern für kommunale Spitzenämter sei nichts Neues, erklärte Lies. Wörtlich sagte er:
„Das war schon immer so, das war immer richtig, und das bleibt immer richtig. Der Schutz der Verfassung ist unser höchstes Gut, das wir haben."
Gefragt hatte ihn ausgerechnet der AfD-Landtagsabgeordnete Thorsten Moriße – jener Mann, der in Wilhelmshaven Oberbürgermeister werden wollte und vom Wahlausschuss aussortiert wurde. Wer sich zu extremistischen Positionen bekenne, könne „in unserem Staat keine derart verantwortungsvolle Aufgabe wahrnehmen", so Lies.
Nur: Das Verfahren, das diese Ausschlüsse überhaupt erst ermöglicht, ist keineswegs alt. Die rot-grüne Mehrheit im Landtag hat es Medienberichten zufolge erst am 28. April 2026 beschlossen – wenige Monate vor dem Wahltag. Die Anforderung der Verfassungstreue gab es zwar zuvor. Neu ist der Prüfmechanismus vor der Wahl.
Wenn das Ministerium sich selbst beliefert
Seither können Wahlausschüsse bei Zweifeln die Kommunalaufsicht einschalten, die wiederum Erkenntnisse des Verfassungsschutzes einholt. Bei Landkreisen und größeren Städten ist die Kommunalaufsicht das SPD-geführte Innenministerium selbst. Innenministerin Daniela Behrens ist damit zugleich oberste Dienstherrin von Kommunalaufsicht und Landesverfassungsschutz.
Formal entscheidet der ehrenamtlich besetzte Wahlausschuss. Faktisch liegt ihm eine fertige Bewertung aus Hannover vor. Beim Ausschluss des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Sichert in Friesland verwies der Ausschussvorsitzende laut Berichten mehrfach auf die Einschätzung des Landes – und nannte sie zunächst sogar „Entscheidung", ehe er sich zum „Vorschlag des Landes" korrigierte.
Betroffen sind neben Moriße und Sichert der niedersächsische AfD-Landesvize Stephan Bothe (Landratswahl Lüneburg) und Justin Vogel (Bürgermeisterwahl Herzberg am Harz). In den Begründungen tauchen laut vorliegenden Unterlagen unter anderem Parteifunktionen, die Betreuung von Infoständen und öffentliche Äußerungen auf.
Nicht nur die AfD ist alarmiert
Die Kritik kommt längst nicht nur von den Betroffenen. Niedersachsens CDU-Landeschef Sebastian Lechner hält den Mechanismus nach Medienberichten für „verfassungsrechtlich nicht haltbar" und warnt vor Wahlwiederholungen. Auch Staatsrechtler äußerten sich skeptisch: Der frühere Bundesverteidigungsminister Rupert Scholz halte das Vorgehen für verfassungswidrig, der Oldenburger Jurist Volker Boehme-Neßler plädiere dafür, die Verfassungstreue erst nach der Wahl und vor der Ernennung zu prüfen.
Insgesamt seien nach Ministeriumsangaben 18 Bewerber geprüft worden, 17 davon von der AfD. Nicht jede Prüfung endete mit einem Ausschluss – mehrere AfD-Bewerber wurden zugelassen.
Die Gerichte urteilen erst nach dem Wahltag
Sichert, Bothe und Vogel scheiterten mit Eilanträgen vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht. Inhaltlich entschieden ist damit nichts: Solche Fragen sollen grundsätzlich erst nach der Wahl im Wahleinspruchsverfahren geklärt werden.
Das ist der eigentliche Sprengsatz. Sollte sich später herausstellen, dass jemand zu Unrecht vom Stimmzettel verschwand, lässt sich nie mehr ermitteln, wie viele Bürger ihn gewählt hätten. Aus Sicht unserer Redaktion beschädigt allein dieses Verfahren das Vertrauen in demokratische Wahlen – ganz unabhängig davon, was man von der betroffenen Partei hält. Denn die Frage lautet am Ende nicht, wer antritt, sondern wer darüber bestimmt, was der Bürger überhaupt ankreuzen darf.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Er stellt keine Rechtsberatung dar; für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsbeistand.
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