
Verwaltungsgericht Berlin: Politisches Betätigungsverbot gegen Palästina-Aktivisten war rechtswidrig
Ein bemerkenswertes Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts wirft ein grelles Licht auf die fragwürdigen Methoden deutscher Behörden im Umgang mit unliebsamen Meinungen. Gut 15 Monate nach dem umstrittenen Palästina-Kongress in Berlin stellte das Gericht fest, dass das gegen den britisch-palästinensischen Arzt Ghassan Abu-Sittah verhängte politische Betätigungsverbot rechtswidrig war. Die Entscheidung offenbart einmal mehr, wie vorschnell deutsche Behörden bereit sind, die Meinungsfreiheit zu beschneiden – besonders wenn es um Kritik an der israelischen Politik geht.
Willkürliche Einreiseverweigerung am Flughafen
Der Chirurg Abu-Sittah, der für die renommierte Hilfsorganisation Ärzte ohne Grenzen über einen Monat lang Verletzte im Gazastreifen versorgte, sollte als Redner auf dem Kongress auftreten. Doch die Bundespolizei verweigerte ihm kurzerhand am Flughafen die Einreise. Die Ausländerbehörde untersagte ihm nicht nur die Teilnahme an der Veranstaltung, sondern verhängte gleich ein umfassendes politisches Betätigungsverbot – inklusive jeglicher Veröffentlichungen und Interviews zum Thema.
Als Begründung führte die Behörde die angebliche Gefahr an, Abu-Sittah könnte die Hamas-Terrorattacke vom 7. Oktober 2023 glorifizieren oder die Vernichtung Israels befürworten. Eine Behauptung, die das Gericht nun als haltlos zurückwies.
Gericht stellt klar: Keine Gefahr für die öffentliche Ordnung
Die Richter befanden unmissverständlich, dass von Abu-Sittahs Äußerungen keine Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung oder die öffentliche Sicherheit ausgegangen wäre. Die Behörde konnte weder strafrechtlich relevante Äußerungen noch Unterstützungshandlungen für Terrororganisationen nachweisen. Selbst ältere Aussagen, in denen Abu-Sittah möglicherweise als Hamas-Sympathisant erschien, seien in diesem Zusammenhang nicht maßgeblich gewesen.
„Seine Kritik an israelischen Angriffen auf Kliniken, bei denen zahlreiche Kinder getötet wurden, seien von der Meinungsfreiheit gedeckt", betonte sein Anwalt vor Gericht.
Die Rolle als wichtiger Zeitzeuge ignoriert
Besonders schwer wiegt, dass die Ausländerbehörde Abu-Sittahs Rolle als Zeitzeuge der israelischen Luftangriffe im Oktober und November 2023 völlig außer Acht ließ. Der Mann hatte aus erster Hand die Folgen der Bombardierungen erlebt und wurde sogar vom Internationalen Strafgerichtshof als Zeuge angehört. Diese wichtige Perspektive wollte man in Deutschland offenbar nicht hören.
Das Gericht stellte klar: Selbst wenn eine theoretische Gefahr bestanden hätte, wäre das verhängte Betätigungsverbot unverhältnismäßig gewesen. Die Behörde hätte Abu-Sittahs besondere Stellung als medizinischer Helfer und Augenzeuge in ihre Abwägung einbeziehen müssen.
Ein Muster der Unterdrückung kritischer Stimmen
Der Fall Abu-Sittah reiht sich ein in eine besorgniserregende Serie von Versuchen, kritische Stimmen zum Nahostkonflikt mundtot zu machen. Der Palästina-Kongress selbst wurde nach nur zwei Stunden von der Polizei aufgelöst – angeblich wollte die Veranstaltung die deutsche Regierung als Unterstützer eines „Völkermords" im Gazastreifen anprangern. Ob man diese Einschätzung teilt oder nicht: In einer funktionierenden Demokratie müsste Raum für solche Diskussionen sein.
Stattdessen erleben wir eine zunehmende Einschränkung der Meinungsfreiheit, wenn es um bestimmte außenpolitische Themen geht. Während die Bundesregierung bei anderen Themen gerne von Menschenrechten und Demokratie spricht, scheint sie bei der Kritik an israelischer Politik andere Maßstäbe anzulegen. Diese Doppelmoral untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit deutscher Außenpolitik, sondern auch die Grundfesten unserer demokratischen Ordnung.
Ein später Sieg für die Meinungsfreiheit
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin ist ein wichtiger Sieg für die Meinungsfreiheit – wenn auch ein später. Abu-Sittah musste über ein Jahr lang von Großbritannien aus für sein Recht kämpfen, gehört zu werden. Die Tatsache, dass er letztendlich Recht bekam, zeigt zwar, dass unsere Gerichte noch funktionieren. Doch es wirft kein gutes Licht auf die Behörden, die offenbar vorschnell und ohne ausreichende rechtliche Grundlage handelten.
Man fragt sich unwillkürlich: Wie viele andere kritische Stimmen wurden zum Schweigen gebracht, ohne die Ressourcen oder den Mut zu haben, sich gerichtlich zu wehren? Und was sagt es über den Zustand unserer Demokratie aus, wenn Behörden so bereitwillig fundamentale Grundrechte beschneiden, sobald es politisch opportun erscheint?
Das Urteil sollte ein Weckruf sein – nicht nur für die Behörden, sondern für alle, denen die Meinungsfreiheit in Deutschland am Herzen liegt. Denn wenn wir zulassen, dass unbequeme Meinungen unterdrückt werden, nur weil sie nicht in das politische Narrativ passen, dann verraten wir die Grundwerte, auf denen unsere Gesellschaft aufgebaut ist.
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