
Verfassungsviertelstunde: Sachsens spätes Erwachen in der Demokratiebildung
Während Deutschland mit einer zunehmenden Polarisierung der Gesellschaft und einem besorgniserregenden Vertrauensverlust in demokratische Institutionen kämpft, entdeckt Sachsens Justizministerin Constanze Geiert (CDU) plötzlich die Bedeutung der Verfassungsbildung. Nach bayerischem Vorbild soll nun auch im Freistaat eine "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden – ein Schritt, der längst überfällig erscheint.
Bayern als Vorreiter der Wertebildung
Der Freistaat Bayern hatte bereits im vergangenen Schuljahr die Initiative ergriffen und die "Verfassungsviertelstunde" als verpflichtendes Element der politischen Bildung etabliert. Einmal wöchentlich setzen sich Schülerinnen und Schüler dort gezielt mit den Grundwerten unserer Verfassung und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung auseinander. Ein Konzept, das in Zeiten gesellschaftlicher Verwerfungen wichtiger denn je erscheint.
Auch Thüringen folgte diesem Beispiel und startete mit Beginn des neuen Schuljahres ein entsprechendes Modellprojekt. Sachsen hingegen "beobachtet schon eine ganze Weile", wie Ministerin Geiert einräumte. Man fragt sich unwillkürlich: Wie lange noch?
Zwischen Lippenbekenntnissen und echter Bildungsreform
Die Begeisterung der Justizministerin für diese "fantastische Idee" wirkt angesichts der Tatsache, dass man im sächsischen Justizministerium erst jetzt "intensiv nach Mitteln und Wegen" suche, reichlich verspätet. Während andere Bundesländer bereits handeln, verharrt Sachsen in der Beobachterrolle – ein Sinnbild für die oft zögerliche Bildungspolitik in Deutschland.
"Es sei unheimlich wichtig, mit Jugendlichen darüber ins Gespräch zu kommen"
Diese Erkenntnis der Ministerin kommt zu einem Zeitpunkt, an dem extremistische Strömungen von links und rechts versuchen, die Deutungshoheit über gesellschaftliche Werte zu erlangen. Die Vermittlung verfassungsrechtlicher Grundlagen könnte ein wichtiges Bollwerk gegen diese Tendenzen darstellen.
Die Dringlichkeit verfassungsrechtlicher Bildung
In einer Zeit, in der Bewegungen wie "Fridays for Future" oder "Die Letzte Generation" mit ihren radikalen Forderungen die gesellschaftliche Debatte prägen und traditionelle Werte zunehmend in Frage gestellt werden, erscheint die Rückbesinnung auf die Grundlagen unseres Rechtsstaats umso wichtiger. Die Verfassung bietet den rechtlichen Rahmen für ein geordnetes Zusammenleben – ein Rahmen, der gerade jungen Menschen vermittelt werden müsse.
Besonders pikant: Erst bei zwei Schulbesuchen in diesem Jahr habe Geiert gemerkt, wie wichtig Kenntnisse über Verfassung und Rechtsstaat seien. Man möchte fragen: Was hat die Ministerin die Jahre zuvor getan?
Ein Tropfen auf den heißen Stein?
Ob eine wöchentliche Viertelstunde ausreicht, um der zunehmenden Entfremdung junger Menschen von demokratischen Prozessen entgegenzuwirken, darf bezweifelt werden. Angesichts der Herausforderungen durch Migration, gesellschaftliche Spaltung und die Erosion traditioneller Wertvorstellungen erscheint diese Maßnahme eher wie ein Pflaster auf einer klaffenden Wunde.
Dennoch: Jeder Schritt zur Stärkung des Verfassungsbewusstseins verdient Unterstützung. Die Frage bleibt nur, warum Sachsen erst jetzt aufwacht, während andere Bundesländer längst vorangehen. Die Abstimmung mit Kultusminister Conrad Clemens steht noch aus – hoffentlich dauert diese nicht wieder "eine ganze Weile".
Die wahre Herausforderung wird sein, ob es gelingt, jungen Menschen nicht nur die Buchstaben der Verfassung, sondern auch deren Geist zu vermitteln – einen Geist, der auf Freiheit, Verantwortung und dem Respekt vor bewährten Traditionen beruht.
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