
Verfassungsschutz-Theater in Brandenburg: Wenn 622 „Belege" zu keinem Beweis führen
Das brandenburgische Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD liest sich wie eine Realsatire des deutschen Rechtsstaats. Auf satten 142 Seiten präsentiert die Behörde unter Innenminister René Wilke (CDU) und VS-Chef Wilfried Peters ein Sammelsurium von 622 angeblichen „Belegen" für die Verfassungsfeindlichkeit des Landesverbands. Das Pikante daran: Am Ende räumt die Behörde kleinlaut ein, dass sich ein „unzweifelhafter Beleg" für ihre Behauptungen schlichtweg nicht finden lasse. Ein Offenbarungseid der besonderen Art.
Die Kunst der semantischen Verrenkung
Was der brandenburgische Verfassungsschutz hier als „Beweisführung" verkauft, würde in jedem ordentlichen Gerichtssaal als Lachnummer durchgehen. Die Behörde stützt sich auf „Ansatzpunkte und Hinweise auf hinreichend gewichtige Anhaltspunkte" – ein juristisches Wortungetüm, das so dehnbar ist wie Kaugummi. Schon das bloße „Berühren" demokratischer Prinzipien reiche aus, um Verfassungsfeindlichkeit zu konstruieren.
Man stelle sich vor: Die Forderung, die Nationalität von Straftätern mit Migrationshintergrund zu nennen, gilt plötzlich als Indiz für extremistische Umtriebe. Dabei ist genau diese Praxis seit Jahren in den Kriminalstatistiken von Bund und Ländern verankert. Auch die Kritik am „Missbrauch des Asylrechts" wird als verdächtig eingestuft – als hätte nicht der Gesetzgeber selbst seit 2016 mehrfach Verschärfungen beim Familiennachzug beschlossen.
Der Vorwurf der „taktischen Mäßigung" – oder: Verdächtig ist, wer sich verfassungskonform verhält
Besonders absurd wird es, wenn der Verfassungsschutz der AfD vorwirft, sie habe sich „dem Anschein nach" gemäßigt. Massenabschiebungen allein aufgrund eines Migrationshintergrunds fordere der Landesverband nicht, auch der Entzug der Staatsbürgerschaft tauche im Wahlprogramm nicht auf. Für normale Menschen wäre das ein Zeichen demokratischer Reife. Für den Verfassungsschutz ist es „rein taktischer Natur".
Die Logik dahinter ist bestechend in ihrer Paranoia: Verhält sich die AfD verfassungskonform, verschleiere sie nur ihre „wahren politischen Zielsetzungen". Ein klassischer Catch-22: Egal was die Partei tut, sie ist immer verdächtig. Diese Art der Beweisführung erinnert fatal an die Methoden totalitärer Systeme, wo die Unschuld selbst zum Beweis der Schuld wurde.
Ethnopluralismus als Kampfbegriff
Mit großem rhetorischem Aufwand versucht das Gutachten, den Begriff des Ethnopluralismus als Beweis für Verfassungsfeindlichkeit zu etablieren. Dabei handelt es sich um eine Denkschule, die Kulturen als gleichwertig, aber schützenswert vor „Verwässerung" betrachtet. Man mag diese Position teilen oder ablehnen – verfassungswidrig ist sie nicht.
Wenn Christoph Berndt zwischen „Eigenem" und „Fremdem" unterscheide und das „Eigene" achten wolle, sei das bereits ein Verstoß gegen die Menschenwürde, so die krude Logik. Nach dieser Lesart wäre jede Form kultureller Identität verdächtig. Ein Gedanke, der in seiner Konsequenz jeden Heimatverein und jedes Brauchtumsfest unter Extremismusverdacht stellen müsste.
„Wir wollen auch keine Deportation, wir wollen aber eben, dass das unser Land bleibt … Staatsbürgerschaft ist das eine, das andere ist das Annehmen unserer Kultur"
Diese Aussage eines AfD-Politikers wird als Beleg für verfassungsfeindliche Bestrebungen angeführt. Man fragt sich: Seit wann ist der Wunsch nach kultureller Integration extremistisch? Haben nicht gerade die etablierten Parteien jahrelang genau das gefordert?
Die Kriminalisierung legitimer Oppositionsarbeit
Besonders perfide wird es, wenn der Verfassungsschutz der AfD vorwirft, sie betreibe „pauschale und undifferenzierte Kritik" an der Regierung. Die Grenze zwischen zulässiger Polemik und Verfassungsfeindlichkeit liege dabei im „Ermessen der Behörde". Ein Freibrief für willkürliche Einschätzungen.
Lars Hünich wird zitiert mit: „Nicht ihr seid Täter, sondern diese Regierung, das sind die wahren Täter – und wir werden sie verurteilen dafür." Für den Verfassungsschutz ein klarer Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip. Man reibt sich die Augen: Seit wann ist scharfe Regierungskritik verfassungswidrig? Müsste dann nicht die halbe Opposition unter Beobachtung stehen?
Das Eingeständnis des Scheiterns
Nach 142 Seiten krampfhafter Beweisführung kommt dann das bemerkenswerte Eingeständnis: „Unzweifelhafter Beleg dafür, dass der AfD LV BB auf die Errichtung eines autoritären Systems oder gar einer Führerdiktatur hinarbeitet, findet sich nicht." Ein vernichtenderes Urteil über die eigene Arbeit kann man sich kaum vorstellen.
Stattdessen flüchtet sich die Behörde in nebulöse Formulierungen von „graduellen Unterschieden" und „strategischer Täuschung". Die AfD präsentiere sich nur deshalb als „modern-demokratische Kraft", um ihre wahren Absichten zu verschleiern. Ein Zirkelschluss, der jeder wissenschaftlichen Methodik spottet.
Die wahre Gefahr für die Demokratie
Was hier in Brandenburg geschieht, ist symptomatisch für den Zustand unserer Demokratie. Weisungsgebundene Behörden werden instrumentalisiert, um die politische Konkurrenz zu bekämpfen. Statt inhaltlicher Auseinandersetzung setzt man auf Diffamierung und Ausgrenzung. Die Methoden erinnern fatal an die dunkelsten Kapitel deutscher Geschichte – ironischerweise ausgerechnet von jenen angewandt, die vorgeben, die Demokratie zu schützen.
Die etablierten Parteien haben offenbar jedes Vertrauen in die eigene Überzeugungskraft verloren. Anders lässt sich dieser Rückgriff auf autoritäre Mittel nicht erklären. Wer die Opposition mit derart fragwürdigen Methoden bekämpft, beschädigt die Demokratie mehr als jede noch so scharfe Regierungskritik es könnte.
Das brandenburgische Gutachten ist ein Dokument des Scheiterns – nicht der AfD, sondern des Verfassungsschutzes und seiner politischen Auftraggeber. Es zeigt, wie weit sich Teile unseres Staatsapparats von rechtsstaatlichen Prinzipien entfernt haben. Wenn schon die Forderung nach Integration oder die Kritik an Regierungsversagen als extremistisch gilt, dann haben wir ein ernsthaftes Problem mit unserem Demokratieverständnis.
Die Bürger durchschauen dieses durchsichtige Manöver zunehmend. Die steigenden Umfragewerte der AfD zeigen: Je krampfhafter die Versuche der Ausgrenzung, desto größer wird der Zuspruch. Es wäre an der Zeit, dass die etablierte Politik diese Lektion endlich lernt und zur inhaltlichen Auseinandersetzung zurückkehrt. Doch dafür müsste sie erst einmal eigene Inhalte haben.

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