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06.07.2025
17:25 Uhr

Verfassungsrichterin in spe will Grundgesetz demontieren: Der Fall Brosius-Gersdorf

Was passiert, wenn eine Juristin, die offen das Lebensrecht ungeborener Kinder infrage stellt, zur Hüterin unserer Verfassung werden soll? Diese Frage stellt sich mit brennender Aktualität bei der für den 10. Juli anstehenden Wahl von Frauke Brosius-Gersdorf zur Bundesverfassungsrichterin. Die SPD-Kandidatin vertritt Positionen, die nicht nur konservative Politiker alarmieren sollten – sie rüttelt an den Grundfesten unserer Rechtsordnung.

Aktivismus statt Rechtsprechung

Im Februar 2025 offenbarte Brosius-Gersdorf bei einer Anhörung im Rechtsausschuss ihre wahre Agenda. Als die rot-grün-rote Allianz noch kurz vor den Neuwahlen versuchte, die vollständige Legalisierung von Abtreibungen durchzupeitschen, positionierte sich die Juristin unmissverständlich: Sie forderte nicht nur die Streichung des Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch, sondern postulierte gar ein "Recht auf Abtreibung". Ein Recht auf die Tötung ungeborenen Lebens – deutlicher könne man die Abkehr vom Grundgesetz kaum formulieren.

Besonders perfide erscheint ihre Argumentation, wonach die "existenzielle Abhängigkeit" des ungeborenen Kindes vom Mutterleib nicht etwa besonderen Schutz begründe, sondern im Gegenteil dessen Schutzwürdigkeit mindere. Nach dieser Logik wären die Schwächsten und Hilflosesten unserer Gesellschaft die am wenigsten Schützenswerten – ein Gedanke, der in seiner Menschenverachtung kaum zu überbieten ist.

Die Demontage der Menschenwürde

Noch erschreckender sind Brosius-Gersdorfs Ausführungen zur Menschenwürde selbst. Sie stelle infrage, ob ungeborenen Kindern überhaupt der Schutz der Menschenwürdegarantie zukomme. Die Menschenwürde solle ihrer Ansicht nach erst mit der Geburt beginnen – als ob ein Kind eine Sekunde vor der Geburt fundamental anders wäre als eine Sekunde danach. Diese willkürliche Grenzziehung macht die im Grundgesetz als "unantastbar" definierte Menschenwürde zur Verhandlungsmasse ideologischer Beliebigkeit.

Parallelen zum Selbstbestimmungsgesetz

Diese Realitätsverweigerung erinnert fatal an andere legislative Irrwege der vergangenen Jahre. Wie beim unseligen Selbstbestimmungsgesetz, das biologische Tatsachen per Federstrich für irrelevant erklärt, konstruiert auch Brosius-Gersdorf eine juristische Parallelwelt, die mit der Wirklichkeit nichts mehr zu tun hat. Während Medizin und Biologie die Entwicklung menschlichen Lebens immer präziser nachzeichnen können, will die Juristin diese wissenschaftlichen Erkenntnisse durch ideologische Konstrukte ersetzen.

Eine Gefahr für die Gewaltenteilung

Brosius-Gersdorf steht exemplarisch für eine neue Generation von Juristen, die das Bundesverfassungsgericht nicht als Hüter der Verfassung, sondern als Schattenlegislative verstehen. Ihre Argumentation, der Gesetzgeber sei nicht an frühere Verfassungsgerichtsurteile gebunden und könne bei "verändertem rechtswissenschaftlichen Diskussionsstand" anders entscheiden, offenbart ein instrumentelles Rechtsverständnis. Das Grundgesetz wird zur beliebig formbaren Masse, die je nach politischer Großwetterlage uminterpretiert werden kann.

Besonders entlarvend ist ihr Verweis auf einen angeblichen "Trend zur Liberalisierung" in anderen Ländern. Als ob schlechte Gesetze anderswo Deutschland verpflichten würden, seine ethischen Standards nach unten anzupassen! Diese Argumentation zeigt, wie sehr sich Teile der Rechtswissenschaft von ihrem eigentlichen Auftrag entfernt haben: dem Schutz unveräußerlicher Grundrechte.

Die Verantwortung der Union

Für die CDU/CSU-Fraktion müsste die Nominierung Brosius-Gersdorfs eigentlich ein rotes Tuch sein. Eine Juristin, die das Lebensrecht relativiert und die Menschenwürde zur Disposition stellt, kann unmöglich mit konservativen Grundwerten vereinbar sein. Doch wird die Union den Mut aufbringen, dieser Personalie eine klare Absage zu erteilen? Oder wird man sich wieder einmal dem Druck der linken Meinungsmacher beugen?

Die Wahl Brosius-Gersdorfs wäre ein fatales Signal. Sie würde zeigen, dass ideologischer Aktivismus wichtiger geworden ist als die Verteidigung unserer verfassungsmäßigen Grundordnung. Eine Verfassungsrichterin, die die Verfassung nicht schützen, sondern umschreiben will – das wäre der Bock als Gärtner in Reinform.

Ein Weckruf für alle Demokraten

Der Fall Brosius-Gersdorf sollte ein Weckruf sein für alle, denen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung am Herzen liegt. Wenn selbst das höchste deutsche Gericht mit Ideologen besetzt wird, die fundamentale Grundrechte zur Disposition stellen, dann ist die Gewaltenteilung in akuter Gefahr. Es braucht jetzt den Mut, dieser Nominierung entschieden entgegenzutreten – bevor eine weitere Institution unseres Rechtsstaats dem linken Zeitgeist geopfert wird.

Die Menschenwürde ist unantastbar – dieser Grundsatz darf nicht auf dem Altar politischer Korrektheit geopfert werden. Wer wie Brosius-Gersdorf daran rüttelt, disqualifiziert sich für das Amt einer Verfassungsrichterin. Es bleibt zu hoffen, dass genügend Abgeordnete diese Gefahr erkennen und am 10. Juli entsprechend handeln werden.

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