
Verfassungsrechtliches „Störgefühl“: Wenn ein Begrüßungsgeld für deutsche Babys zum Staatsfeind erklärt wird

Sachsen-Anhalt wählt bald – und schon jetzt liefert die Debatte um das Wahlprogramm der AfD einen Lehrstück-Moment darüber, wie in diesem Land über Familie, Herkunft und Staatsbürgerschaft gesprochen wird. Der Auslöser klingt beinahe banal: Die Partei möchte im Falle eines Wahlsiegs ein Begrüßungsgeld für Neugeborene zahlen, sofern mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Für die Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf ist damit eine rote Linie überschritten – sie hält die Forderung für verfassungsfeindlich.
Der Vorwurf: Diskriminierung nach Herkunft
In einem Kurzinterview führte die Rechtswissenschaftlerin aus, sie verspüre bei diesem Vorhaben ein „ganz deutliches verfassungsrechtliches Störgefühl“. Wenn der Staat Familien fördere, dürfe er dies nicht auf deutsche Kinder oder deutsche Eltern begrenzen. Ehe und Familie stünden unter dem Schutz des Grundgesetzes – und zwar sämtliche Familien, unabhängig davon, ob die Eltern Ausländer seien oder das Kind einen deutschen Pass besitze. Ein solches Begrüßungsgeld verstoße nach ihrer Lesart gegen das Diskriminierungsverbot des Artikels 3, wonach niemand wegen seiner Herkunft benachteiligt werden dürfe. Und weil ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot schnell in Richtung Menschenwürdegarantie kippen könne, sei die Sache besonders heikel.
Man muss diese Argumentation nicht teilen, um sie interessant zu finden. Denn das Grundgesetz selbst kennt sehr wohl den Unterschied zwischen Menschenrechten und sogenannten Deutschengrundrechten – Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Freizügigkeit, Berufsfreiheit und die Wehrpflicht sind eben nicht farbenblind gegenüber der Staatsangehörigkeit. Wer eine Staatsbürgerschaft für ein bedeutungsloses Verwaltungsdetail hält, sollte konsequenterweise auch das Wahlrecht zur Diskussion stellen. Genau das aber tut niemand.
Wenn Mutter, Vater, Kind zum Problemfall wird
Noch aufschlussreicher ist der zweite Kritikpunkt. Im Wahlprogramm heißt es, ein stabiles Umfeld und eine intakte Familie aus Mutter, Vater und Kindern sei erwiesenermaßen die beste Voraussetzung für eine gesunde Kindesentwicklung. Für Brosius-Gersdorf ist auch das problematisch: Der besondere Schutz des Grundgesetzes gelte für alle Familienformen – heterosexuelle wie homosexuelle Paare mit Kindern, ebenso Alleinerziehende. Würde der Staat eine Form bevorzugt fördern, sei dies erneut ein Verfassungsverstoß.
Ein Satz, der über Jahrhunderte als bürgerliche Selbstverständlichkeit galt, gilt heute als juristisch verdächtig. Das sagt weniger über die AfD als über den Zustand unserer Debattenkultur.
Interessanterweise plädiert die Professorin trotz ihrer Verfassungsbedenken gegen ein Parteiverbot. Immerhin. Man erinnert sich: Ebendiese Juristin sollte im vergangenen Jahr ans Bundesverfassungsgericht befördert werden – ein Vorhaben, das nach massiver Kritik an ihren Positionen zu Schwangerschaftsabbruch, Kopftuch und Impfpflicht politisch scheiterte. Dass sie nun ausgerechnet Familienpolitik zum Prüfstein der Verfassungstreue erklärt, dürfte bei vielen Bürgern ein eigenes Störgefühl auslösen.
Demografie als blinder Fleck
Übrigens: Ein Begrüßungsgeld ist in Deutschland keine Erfindung von Rechtsaußen. Wer sich erinnert, denkt an die hundert D-Mark, die Besucher aus der DDR im Westen erhielten – Begrüßungsgeld als politisches Symbol. Symbolik ist auch hier im Spiel. Die Geburtenrate in Deutschland fällt seit Jahren, die Rentenkasse hängt am Tropf der Steuerzahler, und gleichzeitig fließen Milliarden in Transferleistungen, deren Empfängerstruktur öffentlich nur ungern seziert wird. Wer in dieser Lage über Anreize für Familien nachdenkt, wird nicht mit Argumenten, sondern mit dem Verfassungsparagrafen empfangen.
Und die Wähler? Die Umfragen in Sachsen-Anhalt sprechen eine deutliche Sprache: Die AfD liegt bei 41 Prozent, die Union verliert zwei Punkte auf 24 Prozent, die Linkspartei erreicht 13, die SPD sieben Prozent, die Grünen zittern mit fünf Prozent um den Einzug in den Landtag. Man darf vermuten, dass Belehrungen aus dem juristischen Elfenbeinturm diese Zahlen nicht senken, sondern zementieren. Wer den Bürgern erklärt, dass die Förderung ihrer eigenen Kinder gegen die Verfassung verstoße, produziert keine Verfassungstreue – er produziert Wahlergebnisse.
Die eigentliche Frage
Am Ende bleibt eine Frage, die weit über Sachsen-Anhalt hinausreicht: Wozu existiert ein Staat, wenn er die Interessen seiner eigenen Bürger nicht mehr priorisieren darf? Ein Gemeinwesen, das jede Bevorzugung der eigenen Bevölkerung reflexhaft als Diskriminierung brandmarkt, hat den Begriff der Staatsbürgerschaft im Kern aufgegeben. Diese Sicht teilt nach unserer Wahrnehmung ein erheblicher Teil der Bevölkerung – nicht aus Ressentiment, sondern aus schlichtem Gerechtigkeitsempfinden. Rechte für alle, Pflichten für die Einheimischen: Diese Rechnung geht nicht auf, und die Menschen merken es.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt die Einschätzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen dar. Er enthält ausdrücklich keine Rechtsberatung und keine rechtsverbindliche Auslegung des Grundgesetzes. Für verbindliche Auskünfte in verfassungs- oder sozialrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen fachkundigen Rechtsanwalt. Jeder Leser ist aufgefordert, sich eigenständig zu informieren und eine eigene Meinung zu bilden.

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