
Verfassungsrechtliche Bedenken: SPD-Erbschaftsteuerkonzept auf wackeligem Fundament

Die Sozialdemokraten haben sich einmal mehr als kreative Steuererfinder hervorgetan – doch diesmal könnte ihr Eifer an den Grundfesten unserer Verfassung scheitern. Der renommierte Heidelberger Steuerrechtler Hanno Kube hat dem ambitionierten Erbschaftsteuer-Konzept der SPD ein vernichtendes Zeugnis ausgestellt und warnt vor einem möglichen Verstoß gegen das Grundgesetz.
Der Kern des Problems: Familie ist nicht gleich Familie
Was die SPD als vermeintliche Vereinfachung des Steuerrechts verkaufen möchte, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als verfassungsrechtliches Minenfeld. Die Partei plant, die verschiedenen Steuerklassen, die sich bisher nach dem Verwandtschaftsgrad richten, in eine einzige Steuerklasse zu überführen. Klingt modern und unkompliziert – ist aber nach Ansicht des Experten hochproblematisch.
„Die fehlende Differenzierung beim Freibetrag je nach Verwandtschaftsgrad ist natürlich ein verfassungsrechtliches Problem", erklärte Kube unmissverständlich. Der Jurist verweist dabei auf Artikel 6 des Grundgesetzes, der den besonderen Schutz von Familie und Ehe garantiert – und zwar nicht pauschal, sondern durchaus mit Abstufungen.
Grundgesetz kennt keine Gleichmacherei
Die SPD-Logik „Familie ist Familie" greife viel zu kurz, so der Steuerrechtler. Das Grundgesetz unterscheide sehr wohl nach Verwandtschaftsgrad innerhalb einer Familie. Wer also Ehepartner, Kinder und entfernte Verwandte steuerlich über einen Kamm scheren möchte, bewegt sich auf verfassungsrechtlich dünnem Eis.
Besonders pikant: Artikel 6 schützt neben der Familie auch die Ehe als eigenständige Institution. Ein Konzept, das diese fundamentale Unterscheidung ignoriert, könnte vor dem Bundesverfassungsgericht krachend scheitern.
Der geplante Lebensfreibetrag als Zankapfel
Auch der von der SPD propagierte Lebensfreibetrag, der künftig weniger stark zwischen engen und übrigen Familienangehörigen unterscheiden soll, steht unter verfassungsrechtlichem Beschuss. Was als soziale Gerechtigkeit verkauft wird, könnte sich als Angriff auf traditionelle Familienstrukturen erweisen.
Man fragt sich unweigerlich: Haben die Strategen in der SPD-Zentrale das Grundgesetz überhaupt gelesen, bevor sie dieses Konzept aus der Taufe hoben? Oder ist der Drang nach Umverteilung mittlerweile so übermächtig, dass verfassungsrechtliche Bedenken nur noch als lästige Fußnoten wahrgenommen werden?
Ein Muster mit System
Es ist bezeichnend, dass ausgerechnet jene politischen Kräfte, die sich gerne als Hüter des Rechtsstaats inszenieren, immer wieder Konzepte vorlegen, die an den Grundpfeilern unserer Verfassung rütteln. Die Familie als Keimzelle der Gesellschaft verdient besonderen Schutz – nicht ihre steuerliche Nivellierung im Namen einer falsch verstandenen Gleichheit.
Der deutsche Bürger darf gespannt sein, ob dieses Konzept jemals das Licht der parlamentarischen Beratung erblickt – oder ob es vorher still und leise in der Schublade verschwindet, wo es hingehört.
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