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27.01.2026
16:25 Uhr

USA verlassen WHO: Wie sich Washington einst ein exklusives Hintertürchen sicherte

Die Weltgesundheitsorganisation zählt seit vergangener Woche ein Mitglied weniger. Die Vereinigten Staaten haben nach Ablauf der einjährigen Kündigungsfrist ihren Austritt vollzogen – ein historischer Schritt, der die globale Gesundheitsarchitektur erschüttert. Doch während WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus den Ausstieg demonstrativ nicht akzeptieren will, offenbart sich eine bemerkenswerte Wahrheit: Die Amerikaner hatten sich bereits bei ihrem Beitritt 1948 eine Sonderklausel gesichert, die kein anderes Land besitzt.

Das amerikanische Hintertürchen: Eine Klausel, die niemand sonst hat

Die WHO-Verfassung aus dem Jahr 1946 sieht tatsächlich keine Austrittsklausel vor. Die damaligen Verfasser betrachteten globale Gesundheit als ein derart kritisches Thema, dass sie eine möglichst universelle Mitgliedschaft anstrebten. Doch die pragmatischen Amerikaner dachten weiter. Als sie zwei Jahre später der Organisation beitraten, handelten sie eine exklusive Ausstiegsklausel aus – die sogenannte „Gemeinsame Resolution zur Regelung der Mitgliedschaft und Mitwirkung der Vereinigten Staaten in der Weltgesundheitsorganisation".

Der entscheidende Absatz 4 dieser Resolution ist unmissverständlich: Die USA behielten sich das Recht vor, mit einer Frist von einem Jahr aus der Organisation auszutreten. Eine Bedingung wurde allerdings formuliert – die finanziellen Verpflichtungen für das laufende Geschäftsjahr müssten vollständig erfüllt werden.

278 Millionen Dollar: Schulden, die niemand eintreiben kann

Genau hier liegt der Knackpunkt. Die USA schulden der WHO rund 278 Millionen US-Dollar für die Jahre 2024 und 2025. Präsident Trump stellte die Zahlungen bereits kurz nach seinem Amtsantritt im Januar 2025 ein, mit der Begründung, die USA hätten der Organisation bereits genug Geld bezahlt. Eine Argumentation, die man durchaus nachvollziehen kann, wenn man bedenkt, dass die Vereinigten Staaten jahrzehntelang der mit Abstand größte Beitragszahler waren.

Die pikante Wahrheit: Weder die WHO noch die Vereinten Nationen verfügen über juristische Instrumente, diese ausstehenden Beiträge einzutreiben. Die WHO kann keine Staaten verklagen – dafür fehlt in ihrer Verfassung schlicht die entsprechende Befugnis. Lediglich politische Sanktionen wie ein Stimmrechtsentzug wären möglich. Doch was nützt ein Stimmrechtsentzug bei einem Land, das bereits ausgetreten ist?

Völkerrecht bestätigt: Der Austritt ist rechtens

Die Juristin Dr. Beate Sibylle Pfeil, die unter anderem als unabhängige Sachverständige des Europarats tätig war, bestätigt die Rechtmäßigkeit des amerikanischen Vorgehens. Sie verweist auf Artikel 56 Absatz 1b der Wiener Vertragsrechtskonvention, wonach sich ein Austrittsrecht aus der „Natur des Vertrags" ergebe. Gründungsverträge internationaler Organisationen wie der WHO zählten in der juristischen Literatur zu jenen Verträgen, die ihrer Natur nach kündbar seien.

„Ähnlich wie niemand gezwungen werden kann, auf immer Mitglied in einem Verein zu bleiben, selbst wenn dies nicht explizit in der betreffenden Vereinssatzung so niedergelegt ist."

Der US-Austritt sei also rechtens, so die Expertin unmissverständlich.

Die Flagge kehrt heim: Ein symbolischer Triumph

Besonders pikant gestaltete sich das Ringen um die amerikanische Flagge, die im WHO-Hauptquartier hing. Tedros Adhanom Ghebreyesus verweigerte zunächst deren Herausgabe – ein Akt, der eher an trotziges Verhalten erinnert als an diplomatisches Geschick. Doch US-Soldaten haben die Flagge mittlerweile in ihrem Besitz, wie die U.S. Mission Geneva auf der Plattform X verkündete. Die Flagge, die den während COVID verstorbenen Amerikanern gewidmet war, befinde sich auf dem Weg zurück in die USA.

„Promises Made, Promises Kept" – Versprechen gemacht, Versprechen gehalten. So kommentierte die amerikanische Vertretung den Vorgang. Ein Seitenhieb auf jene, die Trumps Ankündigung vom Januar 2025 nicht ernst genommen hatten.

Historischer Präzedenzfall: Der Kalte Krieg lässt grüßen

In der bald 80-jährigen Geschichte der WHO gab es nur einmal vergleichbare Austritte – und die waren politisch motiviert. Die Sowjetunion, obwohl 1948 Gründungsmitglied, zog sich bereits ein Jahr später vollständig zurück. Die sowjetische Führung betrachtete die Organisation als westlich dominiert. Polen, Ungarn, Rumänien, Bulgarien, die Tschechoslowakei und Albanien folgten diesem Beispiel.

Erst nach Stalins Tod 1953 und dem politischen Kurswechsel unter Nikita Chruschtschow kehrte die Sowjetunion 1956 zur WHO zurück. Die Geschichte zeigt: Internationale Organisationen sind keine unantastbaren Institutionen. Sie müssen sich das Vertrauen ihrer Mitglieder verdienen – und können es auch verlieren.

Ein Signal an die Welt

Der amerikanische Austritt sendet eine klare Botschaft: Souveräne Nationen lassen sich nicht von supranationalen Organisationen bevormunden. Die WHO hat während der Corona-Pandemie erheblich an Glaubwürdigkeit eingebüßt – ihre enge Verbindung zu China, ihre widersprüchlichen Empfehlungen und ihre Rolle bei der Durchsetzung fragwürdiger Maßnahmen haben tiefe Spuren hinterlassen.

Dass ausgerechnet die USA nun den Schlussstrich ziehen, könnte andere Länder ermutigen, ihre eigene Mitgliedschaft zu überdenken. Die WHO wird sich fragen müssen, ob sie weiterhin als verlängerter Arm bestimmter Interessen agieren will – oder ob sie zu ihrem ursprünglichen Auftrag zurückfindet: der Förderung der Gesundheit aller Menschen, ohne politische Agenda.

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19.03.2025
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Wer ist: Ernst Wolff

Ernst Wolff ist ein renommierter Wirtschaftsjournalist und Autor. Geboren in 1950 in China, in der Stadt Tianjin, zog er schon als Kleinkind mit seiner Familie nach Südkorea und von dort nach Deutsch…
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