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23.01.2026
18:37 Uhr

Terrorprozess in Dresden: Acht junge Männer wegen „Sächsischer Separatisten" vor Gericht

Terrorprozess in Dresden: Acht junge Männer wegen „Sächsischer Separatisten" vor Gericht

Ein brisanter Prozess hat am Freitag vor dem Oberlandesgericht Dresden begonnen. Acht Männer im Alter zwischen 22 und 26 Jahren müssen sich wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Die Bundesanwaltschaft wirft ihnen vor, einer militanten Neonazi-Gruppierung namens „Sächsische Separatisten" angehört zu haben – eine Bezeichnung, die bewusst mit „SS" abgekürzt worden sein soll.

Schwere Vorwürfe: Umsturzfantasien und ethnische Säuberungen

Die Anklageschrift, die Bundesanwalt Stefan Stolzhäuser eine halbe Stunde lang verlas, zeichnet ein düsteres Bild. Den Beschuldigten wird eine völkische und rassistische Ideologie attestiert, gepaart mit einer Verherrlichung des Nationalsozialismus. Sie hätten die freiheitlich-demokratische Grundordnung abgelehnt und sich auf einen vermeintlichen Zusammenbruch Deutschlands vorbereitet.

Besonders erschreckend: Die Gruppierung soll sich im Häuserkampf trainiert und militärische Ausrüstung beschafft haben. Nach Überzeugung der Bundesanwälte wollten die Männer mit Waffengewalt ein möglichst großes Gebiet erobern und dieses von „missliebigen Menschen säubern". Ein 25-Jähriger aus Leipzig ließ sich offenbar vor einer Fahne fotografieren, die auf Englisch die Inschrift trug: „Hitler ist unser Prophet. Unsere Rasse ist Gott."

Festnahmen im November 2024

Die Razzia erfolgte im November 2024 an mehreren Orten in Sachsen sowie in der deutsch-polnischen Grenzstadt Zgorzelec. Durchsuchungen fanden auch in Österreich statt. Insgesamt soll die Gruppierung etwa 20 Personen umfasst haben. Vier der Angeklagten sind zusätzlich wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung angeklagt.

Pikant: Zu der Gruppierung sollen auch drei AfD-Mitglieder gehört haben. Der sächsische AfD-Landesverband wies jedoch rasch jegliche Verbindung zurück.

Verteidigung spricht von „Propagandamaschine"

Der erste Prozesstag gestaltete sich zäh. Zunächst beantragte ein Verteidiger den Ausschluss der Öffentlichkeit für das gesamte Verfahren, da die meisten Beschuldigten zum Tatzeitpunkt noch Jugendliche oder Heranwachsende waren. Das Gericht lehnte ab, kündigte aber an, bei Bedarf über einen partiellen Ausschluss gesondert zu entscheiden.

Rechtsanwalt Martin Kohlmann, Chef der rechtsextremen Kleinpartei „Freie Sachsen" und Verteidiger des mutmaßlichen Rädelsführers, griff die Bundesanwälte scharf an. Er warf ihnen „Terrorismus gegen die Beschuldigten" vor und behauptete, von den Angeklagten sei zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr ausgegangen. Das Verfahren diene lediglich dazu, eine „Propagandamaschine" zu ölen – er brachte es sogar mit der Debatte um ein AfD-Verbot in Verbindung.

19 Verteidiger im Saal

Neben den Beschuldigten, die in Handschellen aus der Untersuchungshaft vorgeführt wurden, nahmen insgesamt 19 Verteidiger Platz. Ein Beschuldigter lässt sich von fünf Juristen verteidigen. Der Freiburger Anwalt Dubravko Mandic forderte per Pressemitteilung einen Freispruch für seinen Mandanten und erklärte, eine Organisation „Sächsische Separatisten" habe es nie gegeben.

Sein 26-jähriger Mandant soll bei der Festnahme ein Gewehr auf einen Polizisten gerichtet haben und wurde durch einen Schuss des Beamten am Hals und an der Schulter verletzt, bevor er selbst abdrücken konnte.

Das Oberlandesgericht hat nach Prozessbeginn zunächst 67 weitere Verhandlungstermine angesetzt. Es bleibt abzuwarten, welche Erkenntnisse dieser Prozess zutage fördern wird – und ob die schweren Vorwürfe der Bundesanwaltschaft einer gerichtlichen Überprüfung standhalten.

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