Kostenlose Beratung
07930-2699
200.000
Kunden
Sicherer
Versand
Kettner Edelmetalle
11.02.2026
06:50 Uhr

Strafrecht ohne Richter: Bundestag hebelt rechtsstaatliche Grundprinzipien aus

Was sich wie ein düsteres Kapitel aus einem Orwell-Roman liest, ist seit Januar bittere Realität im deutschen Rechtssystem: Der Bundestag hat mit überwältigender Mehrheit eine Verschärfung des Sanktionsrechts beschlossen, die fundamentale rechtsstaatliche Prinzipien auf den Kopf stellt. Aus Ordnungswidrigkeiten werden Straftaten – doch der klassische Rechtsweg, der seit Jahrhunderten als Bollwerk gegen staatliche Willkür gilt, bleibt auf der Strecke. Keine Anhörung, keine Verteidigung, kein Urteil, keine Berufung. Willkommen im neuen Deutschland.

Die Umkehr der Unschuldsvermutung

Das Herzstück jeder funktionierenden Demokratie ist ein simples Prinzip: Der Staat muss dem Bürger seine Schuld nachweisen, nicht umgekehrt. Dieses Fundament, auf dem unser gesamtes Rechtssystem ruht, wird durch die neue Gesetzgebung faktisch ausgehöhlt. Künftig müssen Betroffene selbst beweisen, dass sie nicht gegen politische Vorgaben verstoßen haben. Man reibt sich die Augen. Eine Trennung zwischen Anklagebehörde und Gericht? Fehlanzeige. Akteneinsicht und Transparenz einklagbar? Nicht vorgesehen.

Die Reform setzt eine EU-Richtlinie um, die alle Mitgliedstaaten verpflichtet, Sanktionen einheitlich durchzusetzen. Was auf dem Papier nach europäischer Harmonisierung klingt, entpuppt sich bei näherer Betrachtung als ein Instrument, das die Gewaltenteilung – jene heilige Errungenschaft der Aufklärung – zugunsten der Exekutive verschiebt. Und das Erschreckendste daran: Bis auf eine einzige Partei im Bundestag scheint niemand ein Problem damit zu haben.

Was sich konkret ändert – und wen es trifft

Die Tragweite der Gesetzesänderung ist enorm. Zahlreiche Verstöße gegen EU-Sanktionen, die bislang als Ordnungswidrigkeiten galten, werden nun automatisch als Straftaten eingestuft. Das betrifft längst nicht nur offensichtliche Vergehen wie verbotene Zahlungen oder Lieferungen. Auch indirekte Unterstützung – etwa das Verschleiern von Vermögenswerten oder vermeintliche Hilfe bei der Umgehung von Sanktionen – fällt unter die neuen Bestimmungen.

Unternehmen drohen bei schweren Verstößen Geldbußen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Gesamtumsatzes oder pauschale Strafen in zweistelliger Millionenhöhe. Zusätzlich erhalten die Behörden neue Durchsetzungsinstrumente wie Treuhandverwaltungen oder besondere Kontrollauflagen. Man fragt sich unwillkürlich: Wo endet hier die Sanktionspolitik und wo beginnt die wirtschaftliche Enteignung?

Besonders brisant ist die zunehmende Fokussierung auf Privatpersonen. Derzeit sind laut Europäischer Kommission mehr als 2.500 Einzelpersonen mit Sanktionen belegt, mehr als 28 Milliarden Euro wurden in der EU eingefroren. Die Kriterien, nach denen jemand auf eine Sanktionsliste gerät, bleiben dabei erschreckend vage. Von der „russischen Führung" über hohe Beamte bis hin zu sogenannten „kremlfreundlichen Propagandisten" – konkrete Definitionen sucht man vergeblich. Ab wann „Nähe zu Russland" sanktioniert wird, lässt die Kommission bewusst undefiniert. Ein Einfallstor für Willkür, das man in einem Rechtsstaat nicht für möglich gehalten hätte.

Meinungsfreiheit unter Beschuss

Besonders alarmierend sind die möglichen Auswirkungen auf die Meinungs- und Pressefreiheit. Die EU-Kommission hat bereits international agierende Medien wie Russia Today, Sputnik und mehr als zwanzig weitere Medienorgane sanktioniert – offiziell um „Desinformation" zu bekämpfen. Gleichzeitig behauptet dieselbe Kommission mit entwaffnender Dreistigkeit, dass Meinungen von den Sanktionen nicht betroffen seien.

Doch wer entscheidet, wann eine politische Äußerung zur „Propaganda" wird? Wann verlässt eine journalistische Analyse den geschützten Raum der Meinungsfreiheit? Diese Fragen bleiben nicht nur unbeantwortet – sie werden offenbar bewusst im Nebel gelassen. Die Grenze zwischen legitimer Meinungsäußerung und sanktionsrelevantem Verhalten liegt im Ermessen der strafenden Behörden. Ein Zustand, der an Zeiten erinnert, die man in Europa längst überwunden glaubte.

Die AfD als einsamer Mahner

Es ist bezeichnend für den Zustand der deutschen Demokratie, dass ausgerechnet nur eine einzige Partei im Bundestag den Finger in die Wunde legt. Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Tobias Matthias Peterka, brachte es auf den Punkt: Das beschlossene Sanktionsrecht greife „tief in grundrechtlich geschützte Positionen ein" und werfe in seiner gegenwärtigen Ausgestaltung erhebliche rechtsstaatliche Fragen auf. Sanktionen dürften kein „Ersatzstrafrecht ohne Richter" werden.

Peterka warnte vor einer „Verschiebung der Gewaltenteilung" zugunsten der Exekutive und zulasten der Betroffenen. Das Strafrecht sei „das schärfste Mittel staatlicher Machtausübung" und dürfe nur als letztes Mittel eingesetzt werden. Wenn bereits mittelbare oder unklar definierte Unterstützungsleistungen unter Strafandrohung gestellt würden, bestehe die Gefahr einer „übermäßigen Ausdehnung strafrechtlicher Verantwortung" mit erheblicher Rechtsunsicherheit und kaum kalkulierbaren Haftungsrisiken für Bürger und Unternehmen.

CDU und SPD: Alles in bester Ordnung?

Die Reaktionen der Regierungsparteien lesen sich wie aus einem Handbuch für politische Beschwichtigung. CDU-Abgeordneter Thomas Bareiß betonte, für seine politische Arbeit sei „das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Hochhalten unserer demokratischen Freiheitsrechte von entscheidender Bedeutung". Grundrechte könnten nicht durch einfache Gesetzgebung eingeschränkt werden. Eine bemerkenswerte Aussage – angesichts der Tatsache, dass genau dies gerade geschieht.

Die SPD argumentiert noch pragmatischer. Wirtschaftspolitischer Sprecher Sebastian Roloff erklärte, Sanktionen seien „ein Instrument internationaler Politik, kein strafprozessuales Verfahren". In einer Lage, in der völkerrechtswidrige Kriege die internationale Ordnung herausforderten, müssten Sanktionen „schnell und wirksam greifen können". Schnelligkeit vor Rechtsstaatlichkeit also – ein gefährliches Credo.

Dass die Linkspartei die Anfrage nicht beantworten wollte und die Grünen sich bis Redaktionsschluss nicht äußerten, spricht Bände. Offenbar ist die Erosion rechtsstaatlicher Grundsätze für weite Teile des politischen Spektrums kein Thema mehr, das einer Stellungnahme würdig wäre.

Ein System mit strafähnlichen Folgen – ohne Strafprozess

Die Verschärfung markiert einen tiefen Eingriff in das Verhältnis zwischen Staat und Bürger. Kontensperrungen, Berufs- und Tätigkeitsverbote, wirtschaftliche Isolation – all das kommt einer Strafe faktisch nahe, ohne dass die Schutzmechanismen eines Strafprozesses greifen. Weit gefasste Tatbestände wie „indirekte Unterstützung" oder „Umgehung" lassen Interpretationsspielräume, die massive rechtliche Unsicherheit erzeugen.

Man muss kein Verfassungsrechtler sein, um zu erkennen, dass hier etwas fundamental schiefläuft. Wenn der Staat Maßnahmen mit strafähnlicher Wirkung verhängen kann, ohne dass zuvor ein unabhängiges Gericht über Schuld oder Unschuld entschieden hat, dann bewegen wir uns auf einem Terrain, das mit den Grundprinzipien eines freiheitlichen Rechtsstaats kaum noch vereinbar ist. Die Große Koalition unter Friedrich Merz setzt damit einen Kurs fort, der bereits unter der Ampelregierung begonnen wurde: die schleichende Aushöhlung bürgerlicher Freiheitsrechte im Namen vermeintlich höherer Ziele.

„Sanktionen dürfen kein Ersatzstrafrecht ohne Richter werden. Sicherheitspolitische Zielsetzungen rechtfertigen keine Absenkung rechtsstaatlicher Mindeststandards." – Tobias Matthias Peterka, AfD

Die Geschichte lehrt uns, dass Freiheitsrechte selten mit einem großen Knall verschwinden. Sie erodieren langsam, Stück für Stück, immer begründet mit der jeweiligen Notwendigkeit des Augenblicks. Wer heute schweigt, weil es „nur" um Sanktionen gegen vermeintlich Russland-nahe Personen geht, könnte morgen feststellen, dass die geschaffenen Instrumente auch gegen andere unliebsame Stimmen eingesetzt werden. Denn eines ist sicher: Einmal geschaffene Machtinstrumente werden selten wieder abgebaut – sie werden ausgeweitet.

Wissenswertes zum Thema

Erhalten Sie kostenlose Tipps um Ihr Vermögen zu schützen und als erster von neuen Produkten zu erfahren

Sie möchten regelmäßig über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert werden? Dann melden Sie sich hier für den kostenfreien Kettner Edelmetalle Newsletter an.

Durch Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Abschicken“ geben Sie die folgende Einwilligungserklärung ab: „Ich bin damit einverstanden, per E-Mail über Produktneuheiten, spannende Finanznachrichten und exklusive Sonderangebote informiert zu werden und willige daher in die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse zum Zwecke der Zusendung des Newsletters ein. Diese Einwilligung kann ich jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt im Falle des Widerrufs unberührt.“

Willst du Teil unserer Erfolgsstory sein?

Werde jetzt Teil vom #TeamGold

Offene Stellen