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Sterbehilfe ungefragt angeboten: Kanadas Tabubruch am Krankenbett

Sterbehilfe ungefragt angeboten: Kanadas Tabubruch am Krankenbett
Symbolbild: KI-generiert

Der kanadische Konservative Bob Zimmer erhebt schwere Vorwürfe: Eine Krankenschwester habe seinem sterbenden Vater in einer Klinik in British Columbia Sterbehilfe angeboten, ohne dass dieser je danach gefragt habe. Das schrieb der Abgeordnete Anfang November 2026 auf der Plattform X. Seitdem diskutiert Kanada wieder darüber, ob die Schutzmechanismen rund um die Tötung auf Verlangen in der Praxis noch funktionieren.

Warten auf die Heimfahrt, dann das Angebot

Die Szene, die Zimmer schildert, ist bedrückend. Sein Vater lag im Sterben. Er wollte die letzten Tage zu Hause verbringen, in vertrauter Umgebung. Die Familie wartete im Krankenhaus nur noch auf die Freigabe für den Heimtransport.

„Ich habe zugesehen, wie eine Krankenschwester in unserem örtlichen Krankenhaus meinem Vater MAID angeboten hat. Er hat nicht danach gefragt und hatte es auch nie getan.“ (Bob Zimmer auf X, übersetzt)

MAID steht für „Medical Assistance in Dying“, also ärztlich assistiertes Sterben. Zimmer, der den Wahlkreis Prince George – Peace River – Northern Rockies vertritt, zeigte sich nach eigenen Worten angewidert. Alles, wovor seine Partei im Unterhaus gewarnt habe und was die Liberalen damals ausgeschlossen hätten, trete nun ein.

Die Regierung zuckt mit den Schultern

Die Antwort aus Ottawa fällt nüchtern aus. Ein Vertreter des Justizministeriums erklärte dem Bericht zufolge, das Gesetz erlaube es medizinischem Personal, berechtigten Patienten die Option MAID zu nennen. Wer ein Fehlverhalten vermute, könne sich an die Aufsichtsstelle des Gesundheitsministeriums von British Columbia wenden.

Formal mag das korrekt sein. Aber ist es menschlich? Ein todkranker Mann will nach Hause, und am Bett steht jemand, der ihm eine Alternative zum natürlichen Sterben anbietet. Für viele Beobachter zeigt das, wie schnell aus einem Recht eine Routine werden kann.

Kein Einzelfall?

Zimmer reagierte mit seinem Beitrag auf eine Umfrage des Instituts Leger. Danach kennt jeder zehnte Kanadier jemanden, dem MAID für eine behandelbare Erkrankung angeboten worden sein soll. 18 Prozent der Befragten gaben an, jemanden zu kennen, der wegen zu langer Wartezeiten im Gesundheitssystem gestorben sei. Diese Kombination macht nachdenklich: Ein Staat, der bei der Behandlung nicht hinterherkommt, hat beim Sterben offenbar weniger Engpässe.

Von der Ausnahme zum Massenphänomen

Kanada hat die Sterbehilfe 2016 legalisiert. Seitdem wurden die Regeln mehrfach gelockert, und die Zahlen sprechen für sich. Laut dem jüngsten Jahresbericht von Health Canada erhielten bis Ende 2024 insgesamt 76.475 Menschen MAID. Allein 2024 ging 5,1 Prozent aller Todesfälle im Land auf assistiertes Sterben zurück, also etwa jeder zwanzigste.

Die liberale Regierung will die Regeln nun weiter ändern. Mit dem sogenannten MAID Safeguards Act sollen Patienten nach einer Diagnose wie Alzheimer vorab in ihre spätere Tötung einwilligen können. Bei „klarer Ablehnung oder Widerstand“ des Patienten soll die Vorabverfügung laut Justizministerium ungültig sein. Einen Anspruch auf MAID begründe sie nicht.

Psychisch Kranke vorerst ausgenommen

Zugleich soll der Ausschluss von Menschen, deren einzige Erkrankung psychischer Natur ist, unbefristet verlängert werden. Bisher läuft er am 17. März 2027 aus, nachdem er bereits zweimal verschoben worden war. Ein Parlamentsausschuss hatte im Juni empfohlen, ihn dauerhaft festzuschreiben. Begründet wurde das unter anderem damit, dass sich ein Sterbewunsch kaum sicher von suizidalen Absichten unterscheiden lasse.

Die Konservativen lehnen die Vorabeinwilligung ab. Ihr Abgeordneter Andrew Lawton forderte am 29. Oktober, den Gesetzentwurf aufzuteilen, damit beide Punkte getrennt abgestimmt werden können. Außerdem verlangt die Partei strengere Kontrollen, nationale Mindeststandards für die Aufsicht und eine Überprüfung der bestehenden Schutzregeln.

Eine Warnung, auch für Deutschland

Der Fall geht auch Deutschland etwas an. Seit das Bundesverfassungsgericht 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Suizidhilfe gekippt hat, fehlt hierzulande eine klare gesetzliche Regelung. Kanada zeigt, wohin die Entwicklung führen kann, wenn der Gesetzgeber Schritt für Schritt nachgibt. Eine Gesellschaft muss sich daran messen lassen, wie sie ihre Schwächsten schützt, und nicht daran, wie leicht sie ihnen den Tod macht.

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