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Stempel statt Unterschrift: Schwere Vorwürfe gegen Schwesig

Stempel statt Unterschrift: Schwere Vorwürfe gegen Schwesig
Symbolbild: KI-generiert

Sechs Tage vor der Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern holt Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) die Corona-Zeit ein. Ein Rechtsanwalt aus Sachsen-Anhalt hat drei Landesverordnungen aus dem Jahr 2020 verglichen — und zweifelt öffentlich an deren Gültigkeit. Der Grund: die Unterschriften.

Der Jurist erklärte gegenüber einem regionalen Medium, die Signaturen unter dem Namen der Regierungschefin seien bei allen drei Dokumenten pixelgenau identisch. Echte Unterschriften derselben Person ähnelten einander zwar, seien aber nie deckungsgleich, so seine Einschätzung.

Der Verdacht: ein Faksimilestempel

Der Anwalt kommt dem Bericht zufolge zu dem Schluss, die Unterschrift sei mit einem sogenannten Faksimilestempel gesetzt worden — einem Stempel, der eine Handschrift exakt nachbildet. Auch die Farbgebung spreche dafür.

Das Problem dabei: Nach der Gemeinsamen Geschäftsordnung II, Paragraf 13 Absatz 1, werden Landesverordnungen nach dem Kabinettsbeschluss vom Ministerpräsidenten und den beteiligten Ministern unterzeichnet. Der Jurist verweist zudem auf das Bundesarbeitsgericht, das in vergleichbaren Konstellationen klargestellt habe, dass ein Stempel keine Originalunterschrift ersetze.

Besonders heikel sei, dass sich aus dem Dokument nicht ablesen lasse, wer den Stempel überhaupt geführt habe. Da die Verordnungen meist spätabends und unter enormem Zeitdruck entstanden seien, halte er es für wahrscheinlich, dass ein Mitarbeiter und nicht die Ministerpräsidentin selbst gestempelt habe.

„Die wird ja nicht abends in die Staatskanzlei fahren, ihren Tresor aufmachen und den Stempel rausholen.“

Auch die Fristen stehen in der Kritik

Der zweite Vorwurf wiegt womöglich noch schwerer. Aus den Metadaten der Dateien lasse sich ablesen, dass zwei der Verordnungen um 17.54 Uhr beziehungsweise 21.27 Uhr fertiggestellt worden seien.

Bis eine Verordnung rechtsgültig verkündet ist, müsse jedoch die Druckfahne freigegeben, die Maschine eingerichtet, das Papier getrocknet, geschnitten und verpackt werden — nach Erfahrungen aus vergleichbaren Verfahren in Sachsen mindestens vier Tage, so der Anwalt. Dass alles am selben Abend noch gedruckt und zugestellt worden sei, hält er für unwahrscheinlich.

Eine der Verordnungen sei sogar „am Tage ihrer Verkündigung“ in Kraft getreten. Für den Juristen ein Widerspruch in sich: Niemand könne ein Gesetz befolgen, das in derselben Stunde entsteht. Die betreffenden Dokumente seien inzwischen an der angegebenen Stelle nicht mehr öffentlich abrufbar.

Warum das jetzt politisch zündet

Es geht nicht um Formalien um ihrer selbst willen. Mit diesen Verordnungen wurden 2020 Geschäfte geschlossen, Gottesdienste untersagt, Abstandsregeln verhängt. Wer Existenzen per Federstrich stilllegt, muss sich selbst an Form und Recht halten — so lautet der Kern der Kritik.

Aus Sicht unserer Redaktion ist das mehr als juristische Erbsenzählerei: Es berührt die Frage, wie sorgfältig der Staat mit Grundrechten umgeht, wenn es schnell gehen soll. Eine Bewertung durch Gerichte steht bislang aus; der Vorwurf ist die Rechtsauffassung eines einzelnen Anwalts.

Der Zeitpunkt könnte für die SPD kaum ungünstiger sein. Am 20. September wird in Schwerin gewählt. Der aktuelle Wahltrend sieht die AfD bei rund 37 Prozent, die SPD bei etwa 32, die CDU bei mageren sieben Prozent — 2021 hatte die SPD noch 39,6 Prozent geholt, die AfD 16,7.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Wir leisten keine Rechtsberatung. Für verbindliche rechtliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt.

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