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01.08.2026
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Staatswohl als Schutzschild: Kanzleramt mauert bei der Frage, ob Berlin vor der Nord-Stream-Sprengung gewarnt wurde

Staatswohl als Schutzschild: Kanzleramt mauert bei der Frage, ob Berlin vor der Nord-Stream-Sprengung gewarnt wurde

Es gibt Antworten, die sagen mehr aus als jedes Dementi. Und es gibt Nicht-Antworten, die geradezu ohrenbetĂ€ubend laut sind. Die jĂŒngste Auskunftsverweigerung des Bundeskanzleramts zur Frage, ob auslĂ€ndische Nachrichtendienste die Bundesregierung vor der Zerstörung der Nord-Stream-Pipelines gewarnt hĂ€tten, gehört zweifellos in die zweite Kategorie.

Gefragt hatte die AfD-Abgeordnete Anna Rathert. Sie wollte wissen, ob der damalige Kanzleramtschef Wolfgang Schmidt vor dem Anschlag vom 26. September 2022 durch auslĂ€ndische Dienste informiert worden sei – und, mindestens ebenso brisant, warum Deutschland danach offenbar keine zusĂ€tzlichen Schutzmaßnahmen fĂŒr die verbliebene Infrastruktur ergriffen habe. Die Antwort? Keine. Weder öffentlich, noch eingestuft, noch hinterlegt in der Geheimschutzstelle des Bundestages. Damit ist selbst jenen Abgeordneten, die zur Kenntnisnahme geheimer Unterlagen befugt wĂ€ren, jede PrĂŒfmöglichkeit genommen.

Wenn selbst die vertrauliche Kontrolle verweigert wird

Unterzeichnet wurde das Schreiben vom damaligen Kanzleramtschef Thorsten Frei. Die BegrĂŒndung liest sich wie aus dem Handbuch fĂŒr Aktendeckel: Staatswohl, Schutz der Zusammenarbeit mit auslĂ€ndischen Diensten, RĂŒckschlĂŒsse auf Quellen und ErkenntnisstĂ€nde selbst bei kleinstem EmpfĂ€ngerkreis. Und dann jener Satz, der die Sache vollends in den Nebel hĂŒllt: Die Verweigerung sei „weder als BestĂ€tigung noch als Verneinung des angefragten Sachverhaltes zu verstehen“.

Mit anderen Worten: Wir sagen nichts – und daraus dĂŒrfen Sie bitte auch nichts schließen. Ein bemerkenswertes DemokratieverstĂ€ndnis.

Nun mag man einwenden, dass auch ein schlichtes „Nein“ bereits RĂŒckschlĂŒsse auf den geheimdienstlichen Erkenntnisstand zuließe. Geschenkt. Doch das Kanzleramt bleibt eine ErklĂ€rung schuldig, warum auch das eigene Handeln unter der KĂ€seglocke verschwinden muss. Ob Behörden zusĂ€tzliche Überwachung, MarineprĂ€senz oder sonstige Vorsorgemaßnahmen geprĂŒft haben, ließe sich beantworten, ohne einen einzigen Partnerdienst zu enttarnen. Genau das geschieht nicht.

Die MIVD-CIA-Spur: eine Warnkette, die niemand bestÀtigen will

Seit 2023 kursieren Berichte ĂŒber eine mögliche Informationskette, die von den Niederlanden ĂŒber die Vereinigten Staaten nach Deutschland gefĂŒhrt haben soll. Demnach habe der niederlĂ€ndische MilitĂ€rgeheimdienst MIVD Hinweise auf ein ukrainisches Vorhaben erhalten und die CIA unterrichtet. Der US-Dienst wiederum soll im Juni 2022 – also gut drei Monate vor den Explosionen – deutsche und weitere europĂ€ische Stellen informiert haben. Ein Bericht aus dem Jahr 2026 legte nahe, die Information habe ĂŒber den BND auch Wolfgang Schmidt erreicht, der sie als „RĂ€uberpistole“ abgetan haben soll. Eine amtliche BestĂ€tigung dafĂŒr gibt es bis heute nicht – was allerdings auch niemanden ĂŒberrascht, wenn selbst die vertrauliche Unterrichtung des Parlaments verweigert wird.

Strafrechtlich ist man weiter. Am 30. Juni 2026 erhob die Bundesanwaltschaft Anklage gegen den ukrainischen StaatsbĂŒrger Serhii K. Der Vorwurf: fĂŒhrende Rolle bei der Sprengung, Kriegsverbrechen gegen zivile Objekte. Nach Darstellung der Anklage sollen ukrainische MilitĂ€rangehörige im Auftrag staatlicher Stellen gehandelt und eine gecharterte Segeljacht genutzt haben. Ob das Gericht diese VorwĂŒrfe bestĂ€tigt, bleibt abzuwarten. Nur: Die Anklage beantwortet eben nicht die politisch entscheidende Frage – was wusste Berlin vorher, und was tat Berlin danach?

Ein Parlament, das sich selbst die ZĂ€hne zieht

Ein Untersuchungsausschuss mit umfassenden Akten- und Zeugenrechten existiert nicht. Ein entsprechender Antrag der AfD wurde am 21. Mai 2026 in erster Beratung von den ĂŒbrigen Fraktionen abgelehnt und lediglich zur weiteren Beratung an den zustĂ€ndigen Ausschuss ĂŒberwiesen – jene parlamentarische Variante des Ablegens auf den Sankt-Nimmerleins-Stapel. Man muss kein Verschwörungstheoretiker sein, um sich zu fragen, weshalb ausgerechnet die Regierungsfraktionen an einer lĂŒckenlosen AufklĂ€rung des grĂ¶ĂŸten Anschlags auf zivile Infrastruktur in der Geschichte der Bundesrepublik so auffĂ€llig wenig Interesse zeigen.

Denn um nichts Geringeres geht es: Es wurde nicht irgendein Rohr gesprengt. Es wurde die energiewirtschaftliche Lebensader eines Industrielandes zerstört – mit Folgen, die Millionen deutsche Haushalte und zehntausende Betriebe bis heute in Form explodierter Energiekosten tragen. Wer Chemieparks, Gießereien und MittelstĂ€ndler in die Knie zwingt, muss sich nicht wundern, wenn die Frage nach Vorwissen und UntĂ€tigkeit gestellt wird. Und zwar hartnĂ€ckig.

Schweigen erzeugt genau das, was es verhindern soll

SelbstverstĂ€ndlich darf ein Kanzleramt Quellen, Methoden und Partnerdienste schĂŒtzen. Dieser Schutz darf jedoch nicht zum GeneralschlĂŒssel werden, mit dem sich jedes Regierungshandeln der parlamentarischen Kontrolle entzieht. Die Verweigerung ist kein Beweis fĂŒr eine Vorwarnung – das sei ausdrĂŒcklich betont. Sie nimmt der Öffentlichkeit aber die Möglichkeit, ein klares Dementi ĂŒberhaupt zu bewerten. Und je vollstĂ€ndiger Berlin mauert, desto lauter wird der Ruf nach einer kontrollierten Offenlegung gegenĂŒber befugten Abgeordneten.

Am Ende bleibt eine unbequeme Erkenntnis: Vertrauen in staatliche Institutionen entsteht nicht durch Formelkompromisse in Antwortschreiben, sondern durch nachvollziehbare Rechenschaft. Wer stattdessen den Deckel draufhĂ€lt, produziert Misstrauen im Industriemaßstab – und liefert genau jenen Spekulationen Nahrung, die er angeblich vermeiden will.

Was der BĂŒrger daraus mitnehmen kann

Die Nord-Stream-AffĂ€re fĂŒhrt exemplarisch vor Augen, wie verwundbar Wohlstand ist, der auf fremder Infrastruktur, fremden Energielieferungen und politischem Wohlwollen ruht. Wer sein Vermögen gegen politische Fehlentscheidungen, Energiepreisschocks und schleichende Geldentwertung absichern möchte, kommt an der Frage nach greifbaren, staatsunabhĂ€ngigen Werten kaum vorbei. Physisches Gold und Silber haben ĂŒber Jahrhunderte hinweg bewiesen, dass sie weder gesprengt noch per Verwaltungsakt fĂŒr unzugĂ€nglich erklĂ€rt werden können – ein Argument, das in Zeiten wie diesen an Gewicht gewinnt.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt die EinschĂ€tzung unserer Redaktion auf Grundlage der uns vorliegenden Informationen wieder und stellt weder eine Anlageberatung noch eine Rechts- oder Steuerberatung dar. Jede Anlageentscheidung erfordert eigene, sorgfĂ€ltige Recherche und gegebenenfalls die Konsultation qualifizierter Fachberater. Eine Haftung fĂŒr Vermögensdispositionen, die auf Basis dieses Artikels getroffen werden, ist ausgeschlossen.

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