
Staatsanwaltschaft winkt durch: Kulturstaatsminister Weimer bleibt unbehelligt

Es ist ein Ergebnis, das wohl niemanden mehr überrascht, der die Mechanismen der deutschen Justiz kennt: Die Staatsanwaltschaft Berlin hat jegliche Ermittlungen gegen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer abgelehnt. Der Mann, dessen Familienunternehmen lukrative Lobbykontakte zur Bundesregierung feilbot, darf aufatmen. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus – so könnte man das Fazit dieser Entscheidung auf den Punkt bringen.
Das Geschäftsmodell: Politische Kontakte als Handelsware
Die sogenannte Tegernsee-Affäre hatte es in sich. Die Weimer Media Group, ein Familienunternehmen des heutigen Staatsministers für Kultur und Medien, veranstaltete jährlich den Ludwig-Erhard-Gipfel. Doch was sich nach einem harmlosen Wirtschaftstreffen anhört, entpuppte sich als dreistes Geschäftsmodell: Sponsoring-Pakete wurden an Wirtschaftsvertreter verkauft, die dafür in entspannter Atmosphäre am malerischen Tegernsee persönliche Kontakte zu Mitgliedern der Bundesregierung knüpfen konnten. In Verkaufsgesprächen wurde vollmundig versprochen, dass wahrscheinlich das halbe Kabinett anwesend sein werde, vielleicht sogar der Bundeskanzler persönlich.
Die Werbeunterlagen sprachen eine noch deutlichere Sprache: Von „Einfluss auf die politischen Entscheidungsträger" war dort die Rede. Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass hier die Grenzen zwischen legitimer Netzwerkpflege und käuflicher Politik verschwimmen. Doch die Berliner Ermittlungsbehörde sieht das offenbar anders.
Die Begründung: Ein Meisterwerk der juristischen Akrobatik
Die Staatsanwaltschaft argumentiert in ihrem Schreiben an den AfD-Bundestagsabgeordneten Götz Frömming, der die Strafanzeige gestellt hatte, mit bemerkenswerter Kreativität. Das Interesse der Teilnehmer sei „wirtschafts- und finanzpolitischer und nicht kulturpolitischer Natur gewesen", heißt es dort. Deshalb sei nicht erkennbar, warum jemand Geld gezahlt haben sollte, um auf Weimers künftige Dienstausübung als Kulturbeauftragter Einfluss zu nehmen.
Diese Argumentation ist so durchsichtig wie ein frisch geputztes Fenster. Als ob es bei solchen Veranstaltungen um die Zuständigkeitsbereiche einzelner Minister ginge! Wer Zugang zur Regierungsspitze kauft, interessiert sich für Macht und Einfluss im Allgemeinen – nicht für die Feinheiten der Ressortverteilung. Doch solche Überlegungen scheinen in der Berliner Staatsanwaltschaft keine Rolle zu spielen.
Weisungsgebundene Justiz: Das strukturelle Problem
Man muss sich vor Augen führen, wie das deutsche Justizsystem funktioniert. Staatsanwälte sind keine unabhängigen Akteure, sondern Teil der Exekutive. Sie unterliegen dem Weisungsrecht der Justizminister – also letztlich der Politik selbst. Wenn nun ein Staatsanwalt über mögliche Verfehlungen eines Regierungsmitglieds entscheiden soll, liegt der Interessenkonflikt auf der Hand. Deutschland ist eines der wenigen westlichen Länder, das an dieser problematischen Konstruktion festhält.
Die Konsequenzen sind absehbar: Während der normale Bürger bei kleinsten Vergehen mit der vollen Härte des Gesetzes rechnen muss, genießen Politiker offenbar einen Schutzschirm, der sie vor unangenehmen Ermittlungen bewahrt. Hausdurchsuchungen wegen kritischer Memes über Regierungsmitglieder? Kein Problem. Ermittlungen gegen einen Minister, dessen Firma Lobbykontakte verkauft? Fehlanzeige.
Das Nachspiel: Absagen und Treuhänder
Immerhin hat die Affäre gewisse Konsequenzen gezeitigt – wenn auch nicht strafrechtlicher Natur. Der nächste Ludwig-Erhard-Gipfel, geplant für April, steht auf wackeligen Beinen. Sämtliche öffentlich angekündigten Minister haben ihre Teilnahme abgesagt. Weimer selbst hat seine Firmenanteile vorübergehend an einen Treuhänder übertragen. Seine Frau hält allerdings nach wie vor die anderen 50 Prozent und führt die Geschäfte der Weimer Media Group.
Man könnte argumentieren, dass das „Geschäftsmodell" damit faktisch tot ist. Doch wer die deutsche Politik kennt, weiß: Solche Arrangements finden immer einen Weg, weiterzuexistieren – notfalls eben in Hinterzimmern, fernab der öffentlichen Aufmerksamkeit. Der Champagner wird dann vielleicht nicht mehr gesponsert, aber die Kontakte bleiben bestehen.
Ein Symptom des Verfalls
Diese Entscheidung der Staatsanwaltschaft ist mehr als nur ein einzelner Fall von fragwürdiger Justiz. Sie ist symptomatisch für einen Staat, der sich zunehmend von seinen eigenen Bürgern entfremdet. Während die arbeitende Bevölkerung mit immer höheren Steuern und Abgaben belastet wird, während die Kriminalität auf den Straßen zunimmt und die Infrastruktur verfällt, scheint die politische Klasse in einer Parallelwelt zu leben, in der andere Regeln gelten.
Die Bürger dieses Landes haben ein Recht darauf, dass ihre Regierung nach denselben Maßstäben beurteilt wird wie sie selbst. Solange Staatsanwälte weisungsgebunden bleiben und solange die Politik ihre eigenen Verfehlungen unter den Teppich kehren kann, wird das Vertrauen in den Rechtsstaat weiter erodieren. Das ist keine Meinung einer einzelnen Redaktion – es ist die wachsende Überzeugung eines Großteils der deutschen Bevölkerung, die zusehen muss, wie mit zweierlei Maß gemessen wird.

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