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10.06.2026
05:53 Uhr

Sonderrecht für die Mächtigen? Die Mehrheit der Deutschen will Paragraf 188 endlich loswerden

Sonderrecht für die Mächtigen? Die Mehrheit der Deutschen will Paragraf 188 endlich loswerden

Es gibt Gesetze, die einen Staat erkennen lassen. Und es gibt Gesetze, die offenbaren, wofür diejenigen, die ihn regieren, sich selbst halten. Der berüchtigte Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs – im Volksmund treffend als „Politikerbeleidigung" verschrien – gehört eindeutig zur zweiten Kategorie. Nun bröckelt die Mauer aus politischem Selbstschutz: Eine neue Insa-Umfrage zeigt, dass eine relative Mehrheit der Deutschen diese Sonderbehandlung der politischen Klasse satthat.

Klare Zahlen gegen das politische Privileg

Laut der am Dienstag veröffentlichten Erhebung sprechen sich 43 Prozent der Befragten für die Abschaffung des Paragrafen aus. Lediglich 32 Prozent wollen ihn erhalten wissen, während 25 Prozent unschlüssig blieben. Das Bild bei den Parteianhängern ist dabei aufschlussreich – und entlarvend zugleich.

Während AfD-Wähler mit überwältigenden 64 Prozent für die Streichung stimmen und auch FDP- (67 Prozent) sowie BSW-Anhänger (58 Prozent) klare Mehrheiten gegen das Sonderstrafrecht bilden, halten ausgerechnet die Wähler der Kanzlerpartei daran fest: 55 Prozent der Unions-Anhänger wollen den Paragrafen behalten. Auch Grüne und SPD mauern. Man fragt sich unwillkürlich: Wer hat eigentlich am meisten Angst vor der freien Rede des Bürgers?

„Lügenfritz" – und schon klickt die Justizmaschine

Aufgeflammt ist die Debatte durch einen Fall, der wie eine Karikatur des Obrigkeitsstaates wirkt. Ein Bürger aus Heilbronn hatte Bundeskanzler Friedrich Merz als „Lügenfritz" bezeichnet. Die Quittung: ein rechtskräftiger Strafbefehl über 30 Tagessätze. Man lese und staune. Ein einziges spöttisches Wort gegen den mächtigsten Mann der Republik – und der Strafapparat setzt sich in Bewegung.

Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Doch manche, so scheint es, sind eben gleicher als andere – wenn sie nur einen Sitz im Bundestag oder das Kanzleramt ergattert haben.

Der Paragraf 188 stellt Beleidigung, Verleumdung und üble Nachrede gegen Personen des politischen Lebens unter eine besonders verschärfte Strafdrohung. Der einfache Bürger hingegen muss sich mit dem gewöhnlichen Paragrafen 185 begnügen, wenn ihm ein Politiker an die Ehre will. Eine Zweiklassengesellschaft im Strafrecht – verpackt im Gewand des Demokratieschutzes.

Selbst in der Union regt sich Widerstand

Bemerkenswert ist, dass nun auch innerhalb der etablierten Parteien erste Risse sichtbar werden. So fordere die sächsische CDU-Justizministerin Constanze Geiert ebenso die Abschaffung wie Unions-Fraktionsvize Günter Krings, der unmissverständlich erklärt habe, man brauche „kein Sonderstrafrecht für Politiker". Während AfD und FDP diese Position seit Langem vertreten, bewegt sich offenbar selbst in den Reihen der Machthaber etwas. Es bleibt zu hoffen, dass diese Einsicht nicht nur ein kurzes Aufflackern bleibt.

Die seltsame Sache mit den Umfragen

Pikant: Eine kürzlich veröffentlichte Forsa-Erhebung kam zum gegenteiligen Ergebnis – angeblich seien dort 58 Prozent für den Erhalt des Paragrafen. Es darf der Verdacht erlaubt sein, dass die Formulierung von Fragen und die Auswahl der Befragten beträchtlichen Einfluss auf solche Ergebnisse haben. Wer die Realität in den Kommentarspalten und an deutschen Stammtischen beobachtet, der weiß: Das Vertrauen in den Staat, der seine Bürger für ein böses Wort kriminalisiert, schwindet rapide.

Worum es wirklich geht

Die kommende Justizministerkonferenz unter SPD-Ressortchefin Stefanie Hubig könnte über die Zukunft des Paragrafen beraten. Der Ausgang? Ungewiss. Die Sozialdemokraten stemmen sich vehement gegen jede Änderung. Dabei sollte in einem freiheitlichen Rechtsstaat eines selbstverständlich sein: Wer Macht ausübt, muss auch scharfe, ja zugespitzte Kritik aushalten können. Eine Demokratie, die ihre Repräsentanten in Watte packt und den Bürger für ein „Lügenfritz" vor den Kadi zerrt, hat ihr Verhältnis zur Meinungsfreiheit gründlich verloren.

Es ist ein Symptom jener politischen Selbstbedienungsmentalität, die Deutschland seit Jahren prägt: Während dem Steuerzahler bei jedem Cent auf die Finger geschaut wird, schützt sich die politische Kaste mit einem juristischen Schutzschild, das es für den normalen Menschen nicht gibt. Die Empörung darüber ist kein Randphänomen, sondern Ausdruck eines tiefen Unbehagens, das große Teile der Bevölkerung längst teilen.

In unsicheren Zeiten, in denen das Vertrauen in staatliche Institutionen schwindet, suchen immer mehr Menschen nach Werten, die sich nicht per Federstrich abschaffen lassen. Physische Edelmetalle wie Gold und Silber haben sich über Jahrtausende als verlässlicher Anker bewährt – unabhängig von politischen Launen und parlamentarischen Selbstprivilegierungen. Als Beimischung zu einem breit gestreuten Vermögen können sie ihren Beitrag zur langfristigen Werterhaltung leisten.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und gibt ausschließlich die Einschätzung unserer Redaktion auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Für rechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

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