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Kettner Edelmetalle
13.08.2026
06:05 Uhr
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Solar-Aufschlag ab 2029: Bis zu 90 Prozent extra fürs Netz!

Solar-Aufschlag ab 2029: Bis zu 90 Prozent extra fürs Netz!
Symbolbild: KI-generiert

Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 in Bonn ihren finalen Festlegungsentwurf zur neuen Stromnetzentgelt-Systematik vorgelegt. Kernstück für Millionen Hausbesitzer: Wer eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Dach betreibt, soll ab 2029 einen Aufschlag von 70 bis 90 Prozent auf den Grundpreis des Netzentgelts zahlen. Balkonkraftwerke bleiben ausdrücklich verschont.

Wen der neue "Prosumer-Aufschlag" trifft

Betroffen sind laut Entwurf Entnahmestellen, hinter deren Netzanschluss selbst Strom erzeugt wird – im Niederspannungsnetz und bei einem Jahresbezug von höchstens 100.000 Kilowattstunden. Das ist die klassische Einfamilienhaus-Dachanlage. Steckersolargeräte nimmt die Behörde explizit aus.

Wichtig für die Einordnung: Die 70 bis 90 Prozent beziehen sich nicht auf die gesamte Stromrechnung, sondern ausschließlich auf den Grundpreis des Netzentgelts. Wie hoch dieser ausfällt, legt der jeweilige Verteilnetzbetreiber fest – ein bundesweit einheitlicher Eurobetrag lässt sich daher nicht nennen.

Im Mai kalkulierte die Bundesnetzagentur noch mit Mehrkosten von voraussichtlich unter 100 Euro pro Jahr. Diese Schätzung taucht im aktuellen Entwurf nicht mehr auf. Je nach Netzgebiet könne die Belastung also abweichen.

Kein Bestandsschutz – auch alte Anlagen zahlen

Besonders bitter für die Pioniere der Energiewende: Ein allgemeiner Bestandsschutz für bereits installierte Dachanlagen ist im Entwurf nicht vorgesehen. Auch wer vor zehn Jahren investierte, müsste ab 2029 zahlen.

Ein Batteriespeicher hilft ebenfalls nicht. Wer seinen Sonnenstrom zwischenspeichert, bleibt nach der Definition der Behörde trotzdem "Prosument". Ab April 2028 sollen Stromlieferanten diese Eigenschaft sogar auf der Energierechnung ausweisen.

Auch Mieterstrom-Projekte und die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung geraten ins Visier: Sinkt der Netzbezug mehrerer Verbrauchsstellen durch eine Erzeugungsanlage hinter demselben Anschluss, kann der Aufschlag greifen. Die Wirtschaftlichkeit solcher Modelle dürfte darunter leiden.

Die Begründung – und die Kritik

Die Bundesnetzagentur argumentiert, Solarbetreiber entnähmen zwar weniger Kilowattstunden, beanspruchten die Netzkapazität aber weiterhin voll: nachts, im Winter, bei leerem Speicher. Sie sollen sich deshalb stärker an den Infrastrukturkosten beteiligen.

Branchenverbände halten dagegen. Der Bundesverband Neue Energiewirtschaft warnte Medienberichten zufolge vor Fehlanreizen für klassische Dachanlagen; gefordert werden stattdessen Anreize für netzdienliches Verhalten.

Aus Sicht unserer Redaktion offenbart der Vorgang ein Muster: Jahrelang wurden Bürger mit Förderprogrammen und moralischem Druck aufs Dach getrieben – laut Branchenzahlen waren Ende 2025 rund 4,8 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert, dazu über eine Million Balkonkraftwerke. Jetzt, wo die Netzkosten explodieren, sollen ausgerechnet jene zahlen, die dem Aufruf gefolgt sind. Wer heute in Deutschland investiert, muss einkalkulieren, dass sich die Spielregeln nachträglich ändern.

Noch ist nichts entschieden

Beschlossen ist die Gebühr nicht. Bis zum 18. September läuft die Konsultation, Verbände und Betroffene können Stellung nehmen. Bis Ende 2026 will die Behörde die Rahmenfestlegung erlassen, angewendet werden soll sie ab dem 1. Januar 2029. Änderungen sind also weiterhin möglich.

Wer sein Vermögen langfristig absichern will, sollte bedenken: Politisch gesetzte Rahmenbedingungen können sich ändern – physische Edelmetalle wie Gold und Silber gelten vielen Anlegern deshalb als bewährte Beimischung in einem breit gestreuten Portfolio.

Hinweis: Dieser Beitrag dient ausschließlich der Information und stellt weder eine Anlage-, Steuer- noch Rechtsberatung dar. Er gibt unsere Einschätzung auf Basis der uns vorliegenden Informationen wieder. Jeder Leser ist für seine Entscheidungen selbst verantwortlich und sollte eigenständig recherchieren beziehungsweise fachkundigen Rat einholen.

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