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28.04.2025
08:44 Uhr

Skandalöse Selbstbedienung beim RBB: Ex-Direktorin kassiert fürstliches Ruhegehalt mit 52

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk sorgt erneut für Empörung: Eine ehemalige RBB-Direktorin sicherte sich ein lebenslanges Ruhegehalt von monatlich 8.437 Euro - und das bereits mit 52 Jahren. Das Berliner Arbeitsgericht hat nun bestätigt, dass diese fürstliche Versorgung auf Kosten der Gebührenzahler rechtens sei.

Luxus-Pension trotz freiwilligem Ausscheiden

Die Geschichte liest sich wie ein Lehrstück über die verschwenderische Selbstbedienungsmentalität im öffentlich-rechtlichen Rundfunk: Als Claudia Nothelle 2016 freiwillig ihren Posten als Programmdirektorin beim RBB aufgab, sicherte sie sich eine Vereinbarung, die ihr bis zum Lebensende ein üppiges monatliches Ruhegehalt garantiert. Besonders pikant: Die Dame war zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens erst 52 Jahre alt.

Beitragszahler finanzieren Luxus-Lifestyle

Die Dimensionen dieser Verschwendung von Gebührengeldern sind erschreckend: Sage und schreibe 460 Berliner und Brandenburger Haushalte müssen ihre kompletten Rundfunkbeiträge aufwenden, nur um diese eine Ex-Funktionärin zu alimentieren. Als wäre das nicht genug, bezieht Nothelle als Professorin an der Hochschule Magdeburg-Stendal zusätzlich ein Gehalt von rund 7.000 Euro monatlich.

Selbstbedienungsmentalität hat System

Der Fall reiht sich nahtlos ein in die Geschichte von Privilegien und Verschwendung beim RBB. Man erinnere sich nur an den Skandal um die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger, die den Sender wie einen Selbstbedienungsladen führte. Vor Gericht wurde nun vorgerechnet, dass Nothelle bei durchschnittlicher Lebenserwartung rund vier Millionen Euro kassieren würde - mehr als wenn sie bis zur regulären Rente weitergearbeitet hätte.

Rechtsstaat versagt bei Kontrolle

Besonders bitter: Als die neue RBB-Intendantin Ulrike Demmer versuchte, diese exzessive Zahlung aufgrund knapper Kassen einzustellen, wurde sie vom Arbeitsgericht zurückgepfiffen. Die Begründung mutet geradezu grotesk an: Der RBB habe nicht nachweisen können, dass solche Ruhegehalts-Zahlungen "marktunüblich" seien.

Ein Schlag ins Gesicht der Gebührenzahler

Während normale Bürger unter explodierenden Lebenshaltungskosten ächzen und viele Rentner jeden Euro zweimal umdrehen müssen, werden beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin Luxuspensionen verschleudert. Diese Entwicklung zeigt einmal mehr, wie dringend eine grundlegende Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks not tut. Die Zwangsgebühren, die den Bürgern abgepresst werden, dürfen nicht länger für solche exzessiven Versorgungsansprüche missbraucht werden.

Dieser Fall ist symptomatisch für ein System, das jeglichen Bezug zur Lebensrealität der Menschen verloren hat. Es wird höchste Zeit, dass der Gesetzgeber diesem Treiben einen Riegel vorschiebt und klare Grenzen für Vergütungen und Versorgungsansprüche im öffentlich-rechtlichen Rundfunk festlegt.

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